Region: Tyskland

Arbeitslosengeld II - Bedingungen bei der Förderung von Arbeitsplätzen

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
313 Stödjande 313 i Tyskland

Petitionen har nekats

313 Stödjande 313 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2012
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2015-11-18 16:16

Pet 4-17-11-8100-040846Arbeitsförderung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die Förderung von Arbeitsplätzen durch den
Staat an höhere Bedingungen gekoppelt wird.
Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass bei der staatlichen
Bezuschussung von Arbeitgebern bei der Arbeitsplatzvergabe zu viel Missbrauch mit
den Fördermitteln betrieben werden könne. Daher sei es notwendig eine
Mindestbeschäftigungszeit einzuführen, die etwa das Doppelte der Zeit beträgt, in
der der Arbeitsplatz bezuschusst wird. Andernfalls müsse der Zuschuss
zurückgezahlt werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die von der
Petentin eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 313 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 50 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe eine Stellungnahme des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt. Unter Einbeziehung
der Stellungnahme lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt
zusammenfassen:
Die sogenannten Eingliederungszuschüsse nach §§ 88 ff. Drittes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB III), auf die sich die Petition bezieht, sind ein wichtiges und
erfolgreiches Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Mit ihrer Hilfe
können Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich für individuelle Minderleistungen
von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern erhalten, die durch in deren Person

liegende Umstände begründet sind. Dabei besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf
eine Förderung. Maßgeblich für die Förderfähigkeit sind das Anforderungsprofil des
Arbeitsplatzes sowie die der Umfang der Minderleistung der Arbeitnehmerin oder des
Arbeitnehmers. Eine Förderung ist jedoch ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist,
dass der Arbeitgeber Beschäftigungsverhältnisse beendet, um einen
Eingliederungszuschuss zu erhalten oder die zu fördernde Person bereits einmal
beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt war.
Sowohl der Förderungsausschluss als auch die Verpflichtung zur Rückzahlung von
zu Unrecht gezahlten Eingliederungszuschüssen sind vom Gesetzgeber ausdrücklich
geregelt worden. So ist der Zuschuss beispielsweise grundsätzlich zurückzuzahlen,
wenn das Beschäftigungsverhältnis während des Förderzeitraums oder einer
Nachbeschäftigungszeit, die der Förderdauer entspricht (längstens jedoch zwölf
Monate beträgt), beendet wird. Zudem können am Ende jeder Förderung sowie am
Ende der Nachbeschäftigungszeit unabhängige individuelle Prüfungen durch die
Bundesagentur für Arbeit oder den Bundesrechnungshof erfolgen.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Regelungen kommt der Petitionsausschuss
zu dem Ergebnis, dass dem Anliegen der Petition durch die geltende Rechtslage
bereits entsprochen wird und darüber hinaus kein gesetzgeberischer
Handlungsbedarf besteht. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen der Petentin nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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