Arbeitslosengeld II - Ersatzlose Streichung der Stromsteuer für Empfänger von Hartz4 und Grundsicherung im Alter

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
102 Støttende 102 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

102 Støttende 102 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet 2018
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

22.05.2019, 04:27

Pet 2-19-08-6136-004539 Stromsteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass die Stromsteuer für Empfänger von
Arbeitslosengeld II und der Grundsicherung im Alter ersatzlos gestrichen wird.

Zur Begründung wird ausgeführt, der Staat sei ohne finanzielle Sorgen. Es gehe vor
diesem Hintergrund nicht an, dass von den Ärmsten im Land eine Steuer auf den
verbrauchten Strom erhoben werde.

Auf den weiteren Inhalt der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlichten Petition wird Bezug genommen. Es gab 24 Diskussionsbeiträge und
102 Unterstützungen/Mitzeichnungen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
wie folgt zusammenfassen:

Mit einem jährlichen Volumen von rund sieben Mrd. Euro leistet die Stromsteuer als
steuerlicher Bestandteil des Strompreises u.a. einen wesentlichen Beitrag zur
Finanzierung der Ausgaben des Gemeinwesens, zur Stärkung der
Leistungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger sowie zur Konsolidierung des
Bundeshaushalts. Die Stromsteuer mit einer Höhe von 20,50 Euro je
Megawattstunde ist eine indirekte Steuer. Stromsteuerschuldner ist der
Stromversorger und nicht der Endverbraucher. Der Stromversorger gibt die von ihm
zu entrichtende Stromsteuer über den zu zahlenden Preis an den Endverbraucher
weiter. Die Stromsteuer beträgt für einen 3-Personen-Musterhaushalt mit einem
Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden lediglich ca. 72 Euro im Jahr. Die
finanzielle Erleichterung würde sich auf 6 Euro im Monat belaufen. Eine Entlastung
des Verbrauchers respektive Beziehern von Arbeitslosengeld II oder
Grundsicherungsempfängern von der Stromsteuer wäre kaum spürbar und zudem
verfassungsrechtlich auch nicht ohne weiteres umsetzbar. Ungeachtet dessen
beteiligt sich der Staat bereits an den Kosten im Falle des Arbeitslosengeldes II
sowie der Grundsicherung. Denn der im Sozialhilferecht anerkannte Mindestbedarf
für die Höhe des Arbeitslosengeldes II sowie für die Grundsicherung beinhaltet die
Komponenten des Regelbedarfs sowie die Kosten der Unterkunft. Der Regelbedarf
umfasst beispielsweise Ernährung, Bekleidung sowie Haushaltsenergie, inkl.
Stromsteuer. Bei einem Verzicht auf die Erhebung der Stromsteuer, unabhängig von
der tatsächlichen Umsetzbarkeit eines solchen Verfahrens, müssten dann umgekehrt
auch der entsprechende Regelbedarf gekürzt werden, sodass eine tatsächliche
Entlastung nicht eintreten würde.

Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden
nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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