Περιοχή: Γερμανία

Arbeitslosengeld II - Keine Pilotprojekte durch die Bundesagentur für Arbeit

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
88 Υποστηρικτικό 88 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

88 Υποστηρικτικό 88 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2017
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

09/01/2019, 3:28 π.μ.

Pet 4-18-11-81503-045732 Arbeitslosengeld II

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, Pilotprojekte der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu
untersagen, bei denen langzeitarbeitslose Personen entgeltfrei in Firmen beschäftigt
werden.

Dabei werden mit der Petition insbesondere Planungen für ein entsprechendes
Projekt in Bremerhaven ab 2018 angesprochen.

Das mit der Petition kritisierte Projekt, welches 2014 erarbeitet worden sei, sehe vor,
Menschen, die seit mindestens vier Jahren arbeitslos sind, zwei bis drei Jahre lang in
eine öffentlich geförderte Beschäftigung zu schicken. Langzeitarbeitslose sollten
demnach Betrieben als zusätzliche kostenlose Arbeitskraft angeboten werden. In
Bremerhaven solle laut Aussage der Petition Anfang 2018 ein Pilotprojekt zur
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit starten. Hierbei sollten Hartz
IV-Empfängerinnen und -empfänger entgeltfrei in Firmen arbeiten. Die
Bundesarbeitsagentur argumentiere, dass die bisherigen
Wiedereingliederungsmaßnahmen nur ein halbes Jahr dauerten und die Versuche in
den meisten Fällen gescheitert seien. Dieses Pilotprojekt sei „menschenverachtend“.

Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Eingabe Bezug genommen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Sie wurde durch 88 Mitzeichnungen unterstützt, und es
gingen 12 Diskussionsbeiträge hierzu ein.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt zusammenfassen:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bereits Ende 2014 mit dem
Konzept „Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern" einen Impuls für die Arbeit
der Jobcenter im Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit gesetzt. Das Konzept enthält
ein breit angelegtes Maßnahmepaket mit unterschiedlichen Schwerpunkten,
Zielgruppen und Vorgehensweisen. Wesentliche Bausteine sind die Netzwerke für
Aktivierung, Beratung und Chancen, das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am
Arbeitsmarkt" und das ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser
Leistungsberechtigter im SGB II.

Um auch Menschen langfristig (wieder) an den allgemeinen Arbeitsmarkt
heranzuführen und soziale Teilhabe zu ermöglichen, die bisher nicht von der
grundsätzlich guten Arbeitsmarktlage profitieren konnten, stehen in der
Integrationsarbeit der Jobcenter neben den o. g. Programmen die gesetzlichen
Regelinstrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung zur Verfügung
(Arbeitsgelegenheiten, AGH, §16d SGB II und die Förderung von
Arbeitsverhältnissen, FAV, §16e SGB II).

Grundsätzlich gilt, dass geförderte Personen in sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung ein eigenes Einkommen auf Basis eines Arbeitsvertrages erzielen.
Arbeitgeber in einer solchen Förder-Konstellation bekommen über das Jobcenter
dann einen Teil der entstehenden Lohnkosten bei Vorliegen der Voraussetzungen
ersetzt. Eine Ausnahme bilden AGH, da bei diesen kein Arbeitsvertrag geschlossen
wird, sondern sie eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme ohne Verlassen des
bestehenden Sozialrechtsverhältnisses sind. Daher wird im Rahmen von AGH auch
kein Lohn gezahlt, vielmehr gleicht eine Aufwandsentschädigung den durch die
Maßnahmeteilnahme entstehenden Mehraufwand aus.

Insofern ist die Grundaussage der Petition nicht begründet, Personen würden
entgeltfrei über die Bundesagentur für Arbeit an Arbeitgeber gegeben. Die
Bundesregierung lehnt Projekte ab, die über den geltenden Rechtsrahmen des SGB
II hinausgehen. Diese Ablehnung umfasst auch konzeptionelle Überlegungen, die
gegen die geltenden Regelungen zur Zumutbarkeit und Sittlichkeit verstoßen.

Bremerhaven ist eine der Regionen Deutschlands, die von Langzeitarbeitslosigkeit
besonders betroffen sind. Daher will die Bundesagentur für Arbeit dort für einen klar
begrenzten Personenkreis FAV besonders fokussiert einsetzen. Ein konkreter
Starttermin für Bremerhaven steht nach Aussage der Bundesagentur für Arbeit nicht
fest. Geplant ist, dass Langzeitarbeitslose befristet eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung in einem Betrieb aufnehmen und damit direkt am Erwerbsleben
teilnehmen und wertschöpfende Tätigkeiten verrichten. Sie sollen nach den jeweils
einschlägigen Tarifentgelten vergütet werden, verdienen dann also mindestens den
Mindestlohn. Die Lohnkosten der Arbeitgeber werden, abhängig von der
Leistungsfähigkeit des Beschäftigten, mit einem Zuschuss von maximal 75 Prozent
gefördert (vgl. § 16e SGB II). Sozialpädagogische Begleitung soll zusätzlich
sicherstellen, dass im Verlauf der Beschäftigung Arbeitsmarktchancen nachhaltig
verbessert werden und ein Übergang in ungeförderte Beschäftigung gelingt.

Abschließend lässt sich aus Sicht des Petitionsausschusses Folgendes festhalten:
Die Grundannahme der Petition, dass Langzeitarbeitslose entgeltfrei beschäftigt
werden sollen, kann nicht bestätigt werden und ist demnach unzutreffend. Von daher
vermag der Ausschuss auch das Grundanliegen der Petition nicht zu unterstützen. Er
empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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