Terület: Németország

Arbeitslosengeld II - Mehr Lohnkostenzuschüsse für Langzeitarbeitslose ab 50 Jahre

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
91 Támogató 91 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

91 Támogató 91 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2014
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2015. 11. 18. 16:07

Pet 4-18-11-81503-011419

Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition werden mehr Lohnkostenzuschüsse für Langzeitarbeitslose ab einem
Alter von 50 Jahren gefordert.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass ältere Arbeitslose nur
selten eingestellt würden. Daher müsse eine bessere Förderung mit zeitlich
begrenzten Lohnkostenzuschüssen von bis zu 100 Prozent erfolgen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichte
Petition verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 91 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 57 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Nach § 35 Absatz 1 Satz 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) hat die
Agentur für Arbeit sicherzustellen, dass Arbeitslose, deren berufliche Eingliederung
voraussichtlich erschwert sein wird, eine verstärkte vermittlerische Unterstützung
erhalten. Dafür soll sie mit dem Arbeitsuchenden feststellen, ob und gegebenenfalls
welche Förderleistungen aber auch welche eigenen Bemühungen erforderlich sind,
um die berufliche (Wieder-) Eingliederung zu erreichen.

Mit dem Eingliederungszuschuss nach § 88 SGB III und der Förderung von
Arbeitsverhältnissen gemäß § 16 e SGB II sieht das geltende Recht für die
Agenturen für Arbeit und Jobcenter bereits die Möglichkeit vor, Arbeitgeber bei der
Einstellung und Beschäftigung von Arbeitsuchenden durch Zuschüsse zum
Arbeitsentgelt finanziell zu unterstützen, bei denen eine Förderung aufgrund
bestehender persönlicher Vermittlungshemmnisse zu ihrer beruflichen Eingliederung
erforderlich ist. Mit den Zuschüssen sollen dem Arbeitgeber anfängliche
Minderleistungen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers ausgeglichen werden.
Dauer und Höhe der Förderung richten sich dabei nach dem Umfang der
Minderleistung, die im Einzelfall unter Berücksichtigung der Anforderungen des
Arbeitsplatzes und der bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer bestehenden
Einschränkung der Arbeitsleistung zu erwarten ist. Die Förderung kann beim
Eingliederungszuschuss nach dem derzeit geltenden Recht für längstens zwölf
Monate eine Förderhöhe von 50% des zu berücksichtigenden Arbeitsentgeltes
betragen, bei älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann die Förderung bis
zu maximal 36 Monate gewährt werden. Im Rahmen der Förderung von
Arbeitsverhältnissen kann der Zuschuss bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgeltes
betragen.
Eine höhere Förderung bis zu 100 Prozent kann danach nicht unterstützt werden, da
nicht zu erwarten ist, dass Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer
einstellen, die überhaupt keine für den Betrieb verwertbare Leistung erbringen.
Zudem werden die Zuschüsse aus den Mitteln der Versichertengemeinschaft der
Arbeitslosenversicherung und bei Beziehern von Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende aus Steuermitteln finanziert. Die Interessen der
Versichertengemeinschaft und Steuerzahler sind daher gegenüber den
Einzelinteressen der Arbeitsuchenden und auch der Arbeitgeber abzuwägen. In einer
Marktwirtschaft ist die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten vorrangig
Aufgabe der Unternehmen. Deshalb ist auch die Wirtschaft gefordert, ihren Teil der
Verantwortung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu tragen. Der Impuls dazu,
auch Ältere einstellen zu wollen, muss daher auch von den Betrieben ausgehen.
Die Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in seiner Stellungnahme
darauf hingewiesen, dass weitere Optionen zur Verfügung stehen, die zu Erfolgen
bei der Integration Älterer geführt hätten. Dabei wird auf das Bundesprogramm

„Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen" hingewiesen.
Das Bundesprogramm unterstützt langzeitarbeitslose Personen zwischen 50 und
64 Jahren bei der Rückkehr auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Diese im Rechtskreis
des SGB II arbeitslos gemeldeten Älteren sollen aus der Hilfebedürftigkeit
herausgeführt werden, indem ihnen eine Perspektive auf existenzsichernde Arbeit im
regulären Arbeitsmarkt geboten wird. Hierfür wurden unterschiedliche regionale
Strategien und Konzepte entwickelt und erprobt, die kontinuierlich weiterentwickelt
werden. Verbindende Elemente sind die Konzentration auf die Stärken und
Potentiale der Personen in der Zielgruppe und eine auf das Individuum ausgerichtete
intensive Aktivierung mit dem Ziel, den Älteren die Möglichkeit zu eröffnen, ihre
eigenen Fähigkeiten herauszuarbeiten, auszubauen und erfolgreich auf dem
Arbeitsmarkt einzusetzen. Das BMAS arbeitet bei der „Perspektive 50plus" derzeit
mit 77 regionalen Beschäftigungspakten zusammen, an denen fast 400 Jobcenter
beteiligt sind. Die Beschäftigungspakte werden vom BMAS fachlich und in der
jetzigen dritten Programmphase mit jährlich 350 Mio. € unterstützt. Seit Beginn der
dritten Programmphase im Jahr 2011 konnten bis Ende 2013 mehr als
547.000 Personen aktiviert und über 193.000 in den allgemeinen Arbeitsmarkt
integriert werden. Für 2014 waren etwas mehr als 64.000 Integrationen geplant.
Ende des Jahres 2015 soll das Programm beendet werden.
Inzwischen hat die Bundesregierung mit dem ESF-Bundesprogramm zur
Eingliederung langzeitarbeitsloser SGB II-Leistungsberechtigter eine weitere
Fördermöglichkeit zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt geschaffen. Arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose ohne bzw. ohne
verwertbaren Berufsabschluss werden dabei unterstützt. Die Förderung steht auch
älteren Langzeitarbeitslosen zur Verfügung. Im Mittelpunkt stehen dabei die gezielte
Ansprache und Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmercoaching nach der
Aufnahme einer Beschäftigung sowie der Ausgleich von geringerer
Leistungsfähigkeit durch im Zeitverlauf abnehmende Lohnkostenzuschüsse, deren
maximale Höhe auch hier bei 75 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts
bei einer maximalen Förderdauer von 36 Monaten liegt.
Der Ausschuss hält die Rechtslage für sachgerecht und vermag sich für eine
Gesetzesänderung im Sinne der Petition nicht einzusetzen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen der Petition nicht entsprochen werden konnte.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales – als Material zu überweisen, soweit die Petition auf die besondere Situation
älterer langzeitarbeitsloser Menschen aufmerksam macht, und das
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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