Arbeitslosengeld II - Sonderzahlung für Arbeitslosengeld II-Empfänger zur Vorsorge für den Katastrophenfall

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
49 Unterstützende 49 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

49 Unterstützende 49 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 13:05

Pet 4-18-11-81503-035824Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Hartz IV-Empfänger 100 Euro pro Halbjahr aus
dem Bundeshaushalt als Sonderzahlung zur Vorsorge für den Katastrophenfall
erhalten.
Zur Begründung wird vorgetragen, die öffentliche Aufforderung an die Bevölkerung, für
den Katastrophenfall vorzusorgen, sei mit zusätzlichem finanziellen Aufwand
verbunden, der aus dem Haushaltsbudget eines Hartz IV-Empfängers nicht zu
erbringen sei.
Dem Petitionsausschuss liegen zu diesem Thema mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
kann.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 49 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 41 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Ob und in welcher Höhe dem Hinweis zur Vorsorge für Notfälle von den Bürgerinnen
und Bürgern nachgekommen wird, liegt im Ermessen jedes Einzelnen. Welches
Niveau der Notfallversorgung als das Richtige empfunden wird, kann individuell sehr

unterschiedlich bewertet werden. Sofern leistungsberechtige Personen einen
persönlichen Vorrat an Lebensmitteln anlegen wollen, müssen sie, ebenso wie
Menschen mit geringem Einkommen, die hierfür erforderlichen Ausgaben
eigenverantwortlich aus dem ihnen zur Verfügung stehenden Budget finanzieren. Der
als Pauschalbetrag zu berücksichtigende monatliche Regelbedarf deckt den Teil des
soziokulturellen Existenzminimums, der u. a. Ernährung, Kleidung, Körperpflege,
Hausrat und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens umfasst. Bei den
entsprechenden Ausgaben wird nicht danach unterschieden, ob die Gegenstände und
Nahrungsmittel zum unmittelbaren Verbrauch oder zur Vorratshaltung erworben
werden. Eine Sonderzahlung zur Notfallvorratshaltung ist daher weder vorgesehen
noch notwendig. Leistungsbeziehende haben mit dem monatlich zur Deckung des
Regelbedarfs gewährten Budget eigenverantwortlich zu haushalten und
Entscheidungen über dessen Verwendung zu treffen.
Der Petitionsausschuss hält unter Abwägung dieser Gesichtspunkte die geltende
Rechtslage für sachgerecht. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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