Regija: Njemačka

Arbeitslosengeld II - Sozial gerechtere Anhebung der Hartz IV-Leistungen für Halbwaisenfamilien

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
50 50 u Njemačka

Peticija je odbijena.

50 50 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2017
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

23. 03. 2019. 03:26

Pet 4-19-11-81503-000117 Arbeitslosengeld II

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird eine sozial gerechtere Anhebung der Leistungen nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für Familien mit Halbwaisen gefordert.

Zur Begründung der Petition wird insbesondere ausgeführt, dass eine Familie mit
Halbwaisen nicht mit einer alleinerziehenden Familie gleichgestellt werden dürfe. Es
sei erforderlich, Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) von
Halbwaisen- sowie Erziehungsrenten unberührt zu lassen, diese also nicht
anzurechnen. Die Witwe bzw. der Witwer solle den Regelsatz für zwei Erwachsene
erhalten. Darüber hinaus solle der angemessene Bedarf für die Unterkunft auf der
Grundlage von zwei Erwachsenen bestimmt werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Eingabe
verwiesen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde durch 50 Mitzeichnungen unterstützt.
Außerdem gingen 23 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Thematik darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Bei Leistungen nach dem SGB II handelt es sich um eine steuerfinanzierte staatliche
bedarfsorientierte und bedürftigkeitsabhängige reine Fürsorgeleistung, mit der die
Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein (Existenzminimum)
gesichert werden.

Das Niveau dieser Geldleistung orientiert sich am konkreten Bedarf des
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft
zusammenlebenden Angehörigen.

Höhere Leistungen zu gewähren, die das Existenzminimum übersteigen,
beispielsweise für eine bestimmte Personengruppe, wäre mit den Grundsätzen eines
aus Steuermitteln finanzierten Fürsorgesystems nicht vereinbar.

Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für
eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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