Region: Niemcy

Arbeitslosengeld II - Übernahme von Fahrtkosten durch die Bundesagentur für Arbeit

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
199 199 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

199 199 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:12

Pet 4-17-11-81503-049940Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Arbeitnehmern die Fahrtkosten für den
Arbeitsweg von der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden.
Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen an, dass Geringverdiener aufgrund
ihres geringen Einkommens die Fahrtkosten regelmäßig nicht steuerlich absetzen
könnten. Dadurch seien sie gegebenenfalls auf ergänzende Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts angewiesen. Er verweist darauf, dass die
Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Bildungsstätte ersetzt und schlägt ein
vergleichbares Verfahren für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 199 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 44 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Die Bundesagentur für Arbeit nimmt die Aufgaben nach dem Dritten Buch
Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (SGB III) wahr. Diese werden vor allem durch
Beiträge zur Arbeitsförderung der versicherungspflichtigen Arbeitnehmer und
Arbeitgeber finanziert. Besonderes Ziel der Arbeitsförderung ist die finanzielle

Abfederung des mit dem Verlust des Arbeitsplatzes verbundenen Risikos, die
Verhinderung von Arbeitslosigkeit und die Reintegration in den Arbeitsmarkt. Neben
den Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit erbringt die
Bundesagentur für Arbeit dieser Zielsetzung entsprechend Leistungen der aktiven
Arbeitsförderung. Hierzu gehört die Übernahme von Fahrtkosten bei beruflicher
Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere wenn die
Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder
eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Dagegen entspricht die
Übernahme von Fahrtkosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht der
Zielsetzung der Arbeitsförderung.
Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht
für eine Gesetzesänderung im Sinne des Petenten auszusprechen. Der
Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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