Region: Niemcy

Arbeitsmarktpolitik - Einführung einer Altersquote für Mitarbeiter

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
75 75 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

75 75 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2014
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

29.08.2017, 16:56

Pet 4-18-11-810-013858

Arbeitsmarktpolitik


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert neben der Frauenquote die Einführung einer Altersquote.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, es gebe bereits eine
Frauenquote und eine Quote für behinderte Bürger. Auch gebe es das Anti-
Diskriminierungsgesetz. All dies solle es Arbeitsuchenden leichter machen, eine
neue Arbeitsstelle zu finden. Allerdings bestehe ab einem bestimmten Alter kaum
noch eine Chance, eine Stelle zu finden. Dies gelte auch, wenn man hoch qualifiziert
sei und den gewünschten Anforderungen entspreche. Dabei würden die Bürger
immer älter und unterlägen gesetzlich einem höheren Renteneintrittsalter.
Daher fordere er, dass alle Betriebe ab einer gewissen Größe per Gesetz eine
Altersquote erfüllen müssten. Ältere Menschen seien meist erheblich besser
qualifiziert und hätten mehr Erfahrung als jüngere Mitarbeiter. Ein möglicher
Mehraufwand durch höhere Gehälter könnte durch eine höhere Leistung
ausgeglichen werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die von dem
Petenten eingereichten Unterlagen Bezug genommen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 75 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 56 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Benachteiligungen aus
Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion
oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität. Neben
diesen Bestimmungen, die bei einem Verstoß auch Schadensersatz und
Entschädigung vorsehen, gibt es bei vermuteter Altersdiskriminierung auch die
Möglichkeit, sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu wenden. Diese
bietet neben rechtlicher Beratung auch die Mitwirkung bei einer gütlichen Einigung
zwischen den Beteiligten an.
Ein Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages wird durch die Regelungen aber
nicht gewährt.
Nach dem Fortschrittsbericht zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung vom
11. Februar 2015 stieg im Jahr 2013 die Erwerbstätigenquote in der Bundesrepublik
auf 77,3 Prozent. Der stärkste Anstieg war mit 63,6 Prozent bei den Älteren zu
verzeichnen. Der Wert übertrifft den Zielwert der Europäischen Union von
60 Prozent. Für den Arbeitsmarkt 2013 hat das Forschungs- und
Beratungsunternehmen economix im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales einen Anstieg der Erwerbsquoten der 60 bis 74-jährigen einen weiteren
Anstieg um 10 Prozentpunkte prognostiziert. Bei der Berechnung wurde auch die
zunehmende Verbreitung von altersgerechten Maßnahmen der Personalpolitik
berücksichtigt.
Zu bedenken ist, dass die demografische Entwicklung zu einem sinkenden Angebot
an Fachkräften führen wird. Bereits heute treten in einzelnen Qualifikationen,
Regionen und Branchen Arbeitskräfteengpässe auf. Die Bundesregierung ist mit
vielfältigen Maßnahmen darum bemüht, dieser Entwicklung entgegenzuwirken.
Grundlage für den von der Bundesregierung eingeleiteten ebenenübergreifenden
Dialogprozess zur Gestaltung des demokratischen Wandels bildet die
Demografiestrategie „Jedes Alter zählt“. Ziel ist es, jedem Einzelnen entsprechend
seiner Lebenssituation und seines Alters Chancen zu eröffnen, seine Potenziale und
Fähigkeiten zu entwickeln und seine Vorstellungen vom Leben zu verwirklichen.
Hierzu formuliert die Demografiestrategie in sechs Handlungsfeldern konkrete Ziele
und zeigt Maßnahmen zu deren Verwirklichung auf. Im Mittelpunkt stehen die

Lebensbereiche, in denen die Menschen die Auswirkungen des demografischen
Wandels ganz unmittelbar und am stärksten erfahren. Die Stärkung der Teilhabe
Älterer am Erwerbsleben bildet hier ein zentrales Handlungsfeld.
Untersetzt ist die Demografiestrategie durch zahlreiche Aktivitäten und Initiativen wie
etwa der gemeinsam von Bund, Ländern, Verbänden und Institutionen der Wirtschaft,
Gewerkschaften, der Bundesagentur für Arbeit, Unternehmen,
Sozialversicherungsträgern und Stiftungen getragenen „Initiative Neue Qualität der
Arbeit“ (INQA) und dem aus der Initiative hervor gegangenen, bundesweiten
Demographie Netzwerk e.V. In dem gemeinnützigen Netzwerk von Unternehmen für
Unternehmen haben sich über 400 Unternehmen und Institutionen mit einer
Personalverantwortung mit über zwei Millionen Beschäftigten
zusammengeschlossen, um den demografischen Wandel aktiv zu gestalten.
In zahlreichen Branchen und Unternehmen hat bezüglich der Beschäftigung Älterer
bereits ein Umdenken stattgefunden. Sie haben in den vergangenen zehn Jahren
Tarifverträge abgeschlossen, die explizit auf die Folgen des demografischen
Wandels Bezug nehmen. Demografie-Tarifverträge leisten einen wichtigen Beitrag
zur Wettbewerbsfähigkeit. Sie schaffen und verankern motivierende und
altersgerechte Arbeitsbedingungen und stärken das Image von Branchen, Berufen
und Betrieben. Mit dem neuen Monitor der INQA „Tarifverträge zur Gestaltung der
Qualität der Arbeit“ gibt die Initiative erstmals einen umfassenden Überblick über die
derzeit existierenden demografieorientierten Tarifverträge und Erfahrungswerte der
Beteiligten auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.
Der Ausschuss betont die gesellschaftlich überragende Bedeutung der Teilhabe von
älteren Menschen am Erwerbsleben und begrüßt die diesbezüglichen zahlreichen
Aktivitäten der Bundesregierung. Da der Ausschuss eine verpflichtende Altersquote
aber nicht für zielführend hält, vermag er sich nicht für das Anliegen des Petenten
auszusprechen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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