Region: Germany

Arbeitsmarktpolitik - Finanzielle Entlastung bzw. Förderung von öffentlichen Stellenausschreibungsverfahren

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
36 supporters 36 in Germany

The petition is denied.

36 supporters 36 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11/18/2015, 16:07

Pet 4-18-11-810-011579

Arbeitsmarktpolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, zwecks Belebung des Arbeitsmarktes öffentliche
Stellenausschreibungen kleiner und mittelständischer Unternehmen finanziell zu
entlasten bzw. zu fördern.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass immer weniger Stellen
öffentlich ausgeschrieben würden, da dabei personelle Kapazitäten gebunden würden
und erhebliche Mehrkosten verursachten. Stattdessen würden Mitarbeiter gebeten,
Freunde und Bekannte zu vermitteln.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 36 Mitzeichnern unterstützt,
und es gingen 17 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Für Arbeitgeber besteht im Grundsatz keine Pflicht, freie Stellen öffentlich
auszuschreiben. Eine Einschränkung kann sich für interne Verfahren aus
§ 93 Betriebsverfassungsgesetz ergeben.
Wird eine Stelle öffentlich ausgeschrieben, darf dabei nicht gegen das in § 1 des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verankerte Benachteiligungsverbot
verstoßen werden. Auch sind die Arbeitgeber zur Prüfung nach § 81 des Neunten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) verpflichtet, ob freie Arbeitsplätze mit
schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Dabei unterstützt die

Bundesagentur für Arbeit (BA) die Arbeit nach § 104 SGB IX. Hierzu hat die BA eine
Homepage eingerichtet, über die sich die Arbeitgeber über schwerbehinderte
Bewerber informieren können.
Daneben bietet die BA nach § 35 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) auch
Arbeitgebern eine Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung an. Die Arbeitgeber können
ihre Stellenangebote der BA melden und Vermittlungsaufträge erteilen. Dabei werden
sie persönlich betreut. Auch ein Online-Angebot wird zur Verfügung gestellt. In der
Online-Jobbörse können die Arbeitgeber ihre freien Stellen veröffentlichen. Bei diesen
Angeboten entstehen dem Arbeitgeber keine Kosten.
Mit den dargestellten Angeboten werden die Arbeitgeber bei der Besetzung ihrer
offenen Stellen umfassend unterstützt. Daher vermag sich der Ausschuss für eine
weitere finanzielle Förderung im Sinne der Petition nicht einzusetzen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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