Région: Allemagne

Arbeitsmarktpolitik - Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze durch Bildung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
87 Soutien 87 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

87 Soutien 87 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2013
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

16/03/2016 à 03:26

Pet 4-17-11-810-049156

Arbeitsmarktpolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, durch die Bildung eines öffentlich geförderten
Beschäftigungssektors zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen, die Erwerbslosen eine
berufliche Perspektive eröffnen.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die bestehende
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung nicht ausreichend sei, weshalb die
Chancen von Langzeitarbeitslosen einen Arbeitsplatz zu besetzen zunehmend
geringer werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 87 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 38 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Die Ausübung einer geförderten Beschäftigung kann sinnvoll und notwendig sein, um
Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen an den Arbeitsmarkt
heranzuführen, soziale Teilhabe zu sichern und das primäre Ziel der Integration in
ungeförderte Beschäftigung bzw. Erhöhung der Chancen auf ungeförderte
Beschäftigung zu erreichen.

Nach Ansicht des Ausschusses bedarf es aber keiner besonderen
Institutionalisierung in Form eines „öffentlich geförderten Beschäftigungssektors“
neben dem bereits vorhandenen Regelinstrumentarium.
Die Jobcenter können bereits nach derzeitiger Rechtslage
sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für langzeitarbeitslose
Leistungsbezieher für die Dauer von bis zu 24 Monaten fördern. Darüber hinaus
können erwerbsfähige Leistungsberechtigte zur Erhaltung oder Wiedererlangung
ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in
Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden. Eine dauerhafte Förderung ist sehr
kostenintensiv und u. a. wegen der Gefahr einer falschen Zielgruppenauswahl und
Einsperreffekten arbeitsmarktpolitisch problematisch. Fehlanreize zum Eintritt und
Verbleib in öffentlich geförderter Beschäftigung müssen vermieden werden. Zudem
muss vermieden werden, dass durch öffentlich geförderte Beschäftigung reguläre
Beschäftigung verdrängt oder verhindert wird.
Damit künftig auch die Menschen von der soliden Entwicklung am Arbeitsmarkt
profitieren, deren Teilhabe am Arbeitsleben bislang schwierig zu erreichen war, setzt
das Konzept „Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern“ der Bundesregierung mit
vielfältigen Maßnahmen an. Bestandteile des Konzepts sind eine
Betreuungsoffensive im Regelgeschäft, die als einen Baustein die Einrichtung von
Netzwerken für Aktivierung, Beratung und Chancen enthält, das neue
Bundesprogramm des Europäischen Sozialfonds sowie das Programm „Soziale
Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Primäres Ziel des letztgenannten Programms ist, soziale
Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf
Leistungsberechtigten, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen besonderer
Förderung bedürfen. Zweiter Schwerpunkt sollen Menschen sein, die mit Kindern in
einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ergänzend dazu sollen die Jobcenter und die
anderen beteiligten Akteure, insbesondere auch die Kommunen, die Beschäftigung
mit begleitenden Maßnahmen flankieren und stabilisieren.
Mit den Netzwerken für Aktivierung, Beratung und Chancen soll die Betreuung,
Beratung und Förderung von Langzeitarbeitslosen mit komplexen Problemlagen im
Regelgeschäft der Jobcenter weiter intensiviert und optimiert werden. Hier können
Leistungsberechtigte gebündelte Unterstützungsleistungen, mit denen verschiedene
Problemlagen angegangen werden können, etwa soziale, psychische und

gesundheitliche Vermittlungshemmnisse, fehlende Schul- oder Berufsabschlüsse
bzw. Grundbildungsdefizite sowie die Verbesserung der Kompetenz und Motivation
zur Bewältigung von Alltagsherausforderungen, erhalten.
Vor dem dargestellten Hintergrund vermag der Ausschuss die Eingabe nicht zu
unterstützen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales – zur Erwägung zu überweisen, und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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