Arbeitsrecht - Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen nach niederländischem Vorbild

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
64 Ondersteunend 64 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

64 Ondersteunend 64 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2016
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

11-09-2017 13:00

Pet 4-18-11-800-031849Arbeitsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Firmen ihren Mitarbeitern einen Homeoffice-
Arbeitsplatz nach niederländischem Vorbild ermöglichen müssen, wenn keine
zwingenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, im Rahmen der Digitalisierung
werde die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, immer einfacher. Diese
Möglichkeit führe auch zu einer einfacheren Besetzung von Stellen, da Mitarbeiter in
weiter entfernten Regionen ihr soziales Umfeld nicht mehr verlassen müssten. Einige
Firmen lehnten dies ohne sachliche Gründe aufgrund ihrer starren Hierarchien und
langen Entscheidungswege ab. Die Situation sollte daher umgedreht werden, so dass
Firmen einen Antrag auf Heimarbeit nur ablehnen könnten, wenn wichtige betriebliche
Gründe dagegen ständen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 83 Mitzeichnern unterstützt,
und es gingen 17 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Stellungnahme ausführt,
bieten technische Innovationen wie mobile Geräte und Breitbandinternet vermehrt
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Chance, von zu Hause aus per Telearbeit
zu arbeiten. In der Telearbeit liegt auch nach Ansicht des Ausschusses insbesondere

eine Chance für Beschäftigte, familiäre Belange und individuelle Bedürfnisse besser
mit ihrem Berufsleben abzustimmen. Gleichwohl ist darauf zu achten, dass aus der
Möglichkeit, an allen Orten und zu beliebiger Zeit zu arbeiten kein Diktat wird, überall
und jederzeit zu arbeiten. Auch ist mobile Arbeit insbesondere in Präsenzberufen (z. B.
in der Pflege und Erziehung, aber auch vielen Produktionsberufen) nicht oder nur
eingeschränkt möglich.
Die im Zusammenhang mit der zunehmenden Digitalisierung auftretenden Fragen
werden auch im Rahmen des Dialogprozesses „Arbeiten 4.0“ diskutiert. Mit diesem bis
Ende 2016 angelegten Prozess wird ein Rahmen für einen teils öffentlichen, teils
fachlichen Dialog über die Zukunft der Arbeitsgesellschaft geschaffen. Es geht dabei
nicht nur um ein Arbeiten in den neuen Produktionswelten der Industrie 4.0, sondern
auch auf Basis des Leitbilds „Guter Arbeit“ vorausschauend die sozialen Bedingungen
und Spielregeln der künftigen Arbeitsgesellschaft zu thematisieren und mitzugestalten.
Dazu hat die Bundesregierung am 22. April 2015 das Grünbuch Arbeiten 4.0
vorgestellt. Darin wird auch das angesprochene Thema „Telearbeit“ im Rahmen des
Themenbereichs „Mobiles Arbeiten“ zur Diskussion gestellt.
Mobile Arbeit kann ein wichtiges Instrument zur Gestaltung des Arbeitslebens im
Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sein. Gute Telearbeit nützt
Arbeitgebern und Beschäftigten. Dies haben bereits viele Arbeitsvertrags-, Betriebs-
und Tarifvertragsparteien auch ohne Rechtsanspruch erkannt und genutzt.
Zu Bedenken ist auch, dass die Organisation der Arbeit dem Arbeitgeber obliegt. Er
trägt auch die Kosten und das Risiko für Planungsfehler. Für Telearbeit gibt es eine
Vielzahl von Möglichkeiten einerseits und Bedingungen andererseits. Die Situation und
die sich daraus ergebenden Lösungsmöglichkeiten der Betriebe sind äußerst vielfältig.
Auf die jeweiligen Motive und Bedürfnisse können am besten die Betriebsparteien vor
Ort oder die Tarifvertragsparteien eingehen, weil sie die Umstände im konkreten
Betrieb bzw. in der Branche kennen. Speziell ausgehandelte Vereinbarungen können
hier abstrakten gesetzlichen Regelungen vorzuziehen sein.
Auch nach dem in den Niederlanden vorgesehenen Gesetz über flexible Arbeit wird
der Arbeitgeber den diesbezüglichen Antrag ablehnen können, er muss ihn nur vorher
mit der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer erörtern. Es gibt daher auch in den
Niederlanden keinen Rechtsanspruch auf Telearbeit.
Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag vor dem
dargestellten Hintergrund die Eingabe nicht zu unterstützen. Daher empfiehlt der

Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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