Region: Niemcy

Arbeitsrecht - Entschädigung für Akademiker nach längerer vergeblicher Jobsuche

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
49 49 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

49 49 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2015
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

11.09.2017, 12:58

Pet 4-18-11-800-017498a

Arbeitsrecht


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.11.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass arbeitslose Akademiker, die sich intensiv sehr
lange um Jobs jeder Art bemüht haben, angemessen entschädigt werden.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, mit einem erfolgreichem Studium
werde man bei der Bewerbung auf Lehrstellen und Aushilfstätigkeiten wegen
Überqualifizierung abgelehnt. Bei anderen Stellen werde man aufgrund der fehlenden
Berufserfahrung abgelehnt. Qualifiziere man sich weiter, werde man dann auch nicht
genommen, weil andere Leute ohne die Vorbildung des Studiums weniger verdienten
und kostengünstiger seien. Für ein erfolgreiches Studium werde man sein Leben lang
bestraft.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 49 Mitzeichnern unterstützt,
und es gingen 50 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Bei der Eingehung eines privaten Arbeitsverhältnisses handelt es sich um ein privates
Rechtsverhältnis, das den arbeitsrechtlichen Bestimmungen unterliegt.
Die Überprüfung der Maßnahmen und Entscheidungen des betreffenden Arbeitgebers
kann nur durch ein verfassungsmäßig zur Entscheidung berufenes Gericht – hier durch
ein Arbeitsgericht – im Rahmen der dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Dabei
kann sich der Betroffene der Hilfe eines Rechtsanwalts oder einer anderen zur
Rechtsberatung befugten Person, beispielsweise der Rechtsstelle einer
Gewerkschaft, bedienen oder durch die Geschäftsstelle des zuständigen
Arbeitsgerichts beraten lassen.

Eine Grundlage für eine Entschädigungszahlung durch den Staat ist nicht gegeben.
Im Übrigen wären Schaden, seine Höhe und die Schadensverursachung schwierig zu
ermitteln, da eine Vielzahl von Faktoren den individuellen Arbeitsmarkterfolg und die
Höhe des Arbeitseinkommens beeinflusst. Diese reichen von Ausbildungs- und
Berufswahl, Studienwahlentscheidung, Studienerfolg, Lage und Entwicklung des
Arbeitsmarktes, Angebot und Nachfrage nach Qualifikationen über individuelle
Merkmale und Kompetenzen. Die mit einem Schadensersatzanspruch verbundenen
finanziellen Lasten müssten zusätzlich von Beitrags- bzw. Steuerzahlern getragen
werden.
Der Ausschuss hält die Rechtslage für sachgerecht und vermag die Eingabe nicht zu
unterstützen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen der Petition nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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