Terület: Németország

Arbeitsrecht - Recht auf Arbeit

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
62 Támogató 62 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

62 Támogató 62 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2017
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2019. 01. 12. 3:27

Pet 4-18-11-800-045900 Arbeitsrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird ein Recht auf Arbeit gefordert.

Im Einzelnen wird unter anderem vorgeschlagen, jeder Erwachsene
(ggf. ab 28 Jahren) solle das Recht auf eine angemessene Halbtagstätigkeit mit
Vergütung entsprechend seiner Qualifikation von mindestens 20 Stunden pro Woche
bzw. 80 Stunden im Monat erhalten. Ausgehend von einem monatlichem
Mindesteinkommen in Höhe von 1.000 € könne das im Einzelnen bedeuten:

Ungelernt: 12,50 Euro / Stunde = 1.000 Euro monatlich,

Facharbeiter: 15 Euro / Stunde = 1.200 Euro monatlich,

Meister / Bachelor / Fachhochschule: 17,50 Euro / Stunde = 1.400 Euro monatlich,

Universität/ Diplom / Master: 20,- Euro / Stunde = 1.600 Euro monatlich.

Zur Begründung wird unter anderem darauf hingewiesen, in Deutschland belaufe sich
das Durchschnittseinkommen auf rund 3.700 Euro. Viele Menschen hätten jedoch
nicht einmal ein Drittel dieses Betrages zur Verfügung und würden unter Umständen
jahrelang um Arbeit „betteln“ müssen. Viele Arbeitsverhältnisse seien schlecht bezahlt,
sinnlos oder erniedrigend. Es wird deshalb angeregt, diese Menschen können
entweder im technischen / wirtschaftlichen / organisatorischen, im sozialen Bereich
oder aber im kulturellen sowie im Umweltbereich eingesetzt werden. Hierdurch
könnten viele Sozialleistungen eingespart werden und die Menschen würden zudem
sicherer und glücklicher leben.

Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Eingabe Bezug genommen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt wurde. Sie wurde von 64 Mitzeichnern unterstützt
und es gingen 24 Diskussionsbeiträge zu dem Anliegen ein.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
kann.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt zusammenfassen:

Nach Überzeugung des Petitionsausschusses wäre das mit der Petition geforderte
„Recht auf Arbeit“ mit den Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft, der
Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland, kaum vereinbar.

Die Umsetzung eines solchen Rechts auf Arbeit wäre wohl nur denkbar durch
Einführung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs gegen Hoheitsträger, stets neue
Arbeitsplätze bereits zu stellen. Dies wäre nach Überzeugung des
Petitionsausschusses jedoch weder praktikabel noch sachgerecht. Bei der Schaffung
von Arbeitsplätzen der öffentlichen Verwaltung müssen nicht nur Personen ausgewählt
und eingestellt, sondern auch aus Haushaltsmitteln bezahlt und mit angemessenen
Arbeitsbedingungen (z. B. Räumen) ausgestattet werden. Die damit erforderlichen
politischen Verteilungsentscheidung sind aber nach dem Kompetenzgefüge des
Grundgesetzes durch den Gesetzgeber und bei den Kommunen durch diese selbst in
Wahrnehmung ihrer Selbstverwaltung zu treffen.

Im Rahmen einer sozialen Marktwirtschaft ist es wenn überhaupt denkbar, das
politische Ziel zu verfolgen, beschäftigungsfreundliche Rahmenbedingungen zu
setzen. In diesem Sinne führt das Gesetz zur Förderung der Stabilität des Wachstums
der Wirtschaft (StabG) in § 1 aus, dass Bund und Länder im Rahmen der
marktwirtschaftlichen Ordnung unter anderem dem Ziel verpflichtet sind, zu einem
hohen Beschäftigungsstand beizutragen. Dies gilt im Grundsatz auch für Arbeitsplätze,
die im öffentlichen Sektor oder im sozialen Bereich bereitgestellt werden sollen.

Aus den dargelegten Gründen vermag der Petitionsausschuss das mit der Petition
verfolgte Anliegen nicht zu unterstützen und empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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