Dialog

Arbeitsschutz - Einhaltung desselben Grenzwertes für Stickstoffoxid in Büros wie auf der Straße

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
71 Unterstützende 71 in Deutschland

Sammlung beendet

71 Unterstützende 71 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

12.10.2019, 04:24

Pet 4-18-11-803-045011 Arbeitsschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMU) - zu überweisen.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass in Büros derselbe Grenzwert für Stickoxide
eingehalten werden muss, wie auf der Straße.

Zur Begründung wird ausgeführt, Stickoxide seien durch einen festgelegten
Grenzwert als gesundheitlich bedenklich eingestuft. Die jeweiligen Grenzwerte
sollten deshalb einheitlich sein. In Büro sei zudem die Aufnahme des Stickoxids
durch weniger Belüftung als auf der Straße höher, und die Menschen seien diesen
durch ihren längeren Aufenthalt länger ausgesetzt. Daher sollte aus Gründen des
Arbeitsschutzes der gleiche Grenzwert für Büros maßgeblich sein, wie im
Straßenverkehr.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde durch 71 Mitzeichnungen unterstützt,
und es gingen 7 Diskussionsbeiträge hierzu ein.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme der
Bundesregierung - dem BMAS - eingeholt. In seiner Stellungnahme weist das BMAS
darauf hin, dass wegen des unterschiedlichen Zeit- und Personenbezuges sowie der
Festsetzung durch verschiedene wissenschaftliche Gremien ein numerischer
Vergleich der Werte, die in Büro und auf der Straße gelten, nicht möglich sei.

Für Wohnungen und Büroarbeitsplätze würden die rechtlich nicht verbindlichen
Richtwerte des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) der
Innenraumlufthygienekommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der
Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG)
herangezogen. Diese Expertengruppe habe schon in den 1990er Jahren einen sog.
„Richtwert II“ für NO2 in der Innenraumluft i. H. v. 60 µg/m3 (Wochenmittelwert)
abgeleitet. Aufgrund des aktuellen EU-Grenzwertes für die Außenluft von 40 µg/m3
im Jahresmittel und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse plane der Ausschuss für
Innenraumreitwerte (AIR) die Aktualisierung der Bewertung für Stickstoffdioxid in
Innenräumen. Die Kapazitäten des Ausschusses seien aber begrenzt und andere
stoffliche Belastungen der Innenraumluft fachlich prioritär.

Für die Außenluft gelte gemäß der Verordnung über Luftqualitätsstandards und
Emissionshöchstmengen (39. BlmSchV) ein NO2-Grenzwert i. H. v. 40 µg/ m3 als
Jahresmittelwert; der Kurzzeitwert für die Außenluft liegt bei 200 µg/m3 in der
Stunde, der im Jahr 18mal überschritten werden darf.

Der unterschiedliche Zeit- und Personenbezug bei der Ableitung von Grenzwerten für
Arbeitsplätze, Außenluft und Innenraumluft sei wesentlicher Grund für die
unterschiedliche Höhe der Werte. Unterschiede können sich aber auch durch
voneinander abweichende Beurteilungen der Toxizität ergeben. In diesem
Zusammenhang wird seitens des BMAS darauf hingewiesen, dass verschiedene
wissenschaftliche Gremien mit der Ableitung der Werte befasst sind.

Diese Ausführungen der Bundesregierung erachtet der Petitionsausschuss nicht für
überzeugend. Insbesondere ergibt sich aus der Stellungnahme, dass die
festgelegten Richtwerte der Innenraumlufthygienekommission nunmehr schon auf
die 1990er Jahre zurückgehen. Der Ausschuss ist deswegen der Überzeugung, dass
eine Überarbeitung dieser Richtwerte nunmehr angezeigt ist.

Aus diesem Grunde empfiehlt er, die Petition dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMU) zu überweisen, um besonders auf das mit der Petition
formulierte Anliegen hinzuweisen.

Begründung (PDF)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern