Region: Germany

Arbeitsvermittlung - Abschaffung der Begrenzung zur Vermittlung von Arbeitnehmern (Akademikern) bei mehr als 6-monatiger Arbeitslosigkeit

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
127 supporters 127 in Germany

The petition is denied.

127 supporters 127 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2015
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08/02/2017, 04:22

Pet 4-18-11-8121-017476

Arbeitsvermittlung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Die Vermittlungskriterien der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung
- Managementvermittlung - der Bundesagentur für Arbeit sehen vor, dass die
Arbeitslosigkeit noch nicht länger als sechs Monate bestehen darf. Der Petent fordert,
dieses Ausschlusskriterium abzuschaffen.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, die Managementvermittlung der
Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit
diskriminiere langzeitarbeitslose Akademiker, da sie eine Vermittlung bei einer
bestehenden Arbeitslosigkeit von über sechs Monaten ablehne. Die Dauer einer
Arbeitslosigkeit sage nichts über die Qualifikation für eine Stelle aus. Fortbildungen
würden nicht berücksichtigt. Die Dauer von sechs Monaten erscheine willkürlich
gewählt und sei bei einem Job, der in der Regel ein mehrjähriges Studium voraussetze,
unangebracht. Dabei würden auch Arbeitgeber bevormundet, indem man ihnen die
Wahl zu möglicherweise erfahreneren Bewerbern vorenthalte.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen Bezug genommen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 127 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 21 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Die ZAV ist eine besondere Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Bonn.
Sie ist unter anderem für die Beratung und Vermittlung solcher Berufs- und
Personengruppen zuständig, die keinen regional abgegrenzten Arbeitsmarkt haben, wie
Künstler oder Führungskräfte der Wirtschaft. Im Bereich der Managementvermittlung
berät die ZAV Führungskräfte der oberen und obersten Leitungsebenen hinsichtlich
der speziellen Arbeitsmarktsituation für diesen Personenkreis.
Die vermittlerische Betreuung ausgewählter Führungskräfte durch die ZAV stellt eine
Ergänzung zur Arbeitsvermittlung durch die örtliche Agentur für Arbeit dar und ist damit
eine Ermessensleistung. Die Aufnahmekriterien der ZAV-Managementvermittlung
ergeben sich aus der aktuellen Arbeitsmarktsituation des Arbeitsmarktausschnittes der
oberen und obersten Führungskräfte. Die ZAV-Managementvermittlung agiert auf
einer Ebene mit renommierten Personal- und Unternehmensberatungen und erhält
wie diese von Unternehmen Auftragsvorgaben, die zu erfüllen sind. Es werden derzeit
bei der ZAV-Managementvermittlung von den beauftragenden Unternehmen
ausschließlich solche Führungskräfte nachgefragt, die über mindestens drei Jahre
aktuelle und kontinuierliche Führungserfahrung in einer für das Unternehmen
entscheidenden Position mit Budgetverantwortung sowie disziplinarischer
Führungsverantwortung verfügen, bundesweit mobil sind sowie nicht länger als
6 Monate ohne Beschäftigung sind.
Die Ablehnung der Aufnahme in die Betreuung der ZAV-Managementvermittlung führt
nicht zu einer Schlechterstellung, da die vermittlerische Betreuung durch die örtliche
Agentur für Arbeit nach wie vor aktiv wahrgenommen wird.
Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag das Anliegen
nicht zu unterstützen. Daher empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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