Regione: Germania

Arbeitsvermittlung - Übereinstimmung von Bewerber- und Stellenprofil

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
384 Supporto 384 in Germania

La petizione è stata respinta

384 Supporto 384 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 16:12

Pet 4-17-11-8121-039573Arbeitsvermittlung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, dass Stellenvorschläge
der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter erst von dem für den Bewerber
zuständigen Sachbearbeiter genau (detailliert) im Hinblick auf die Frage geprüft
werden, ob Bewerber und Stelle zusammenpassen. Zudem sollen die Vermittler
wieder branchenspezifisch organisiert werden.
Zur Begründung bringt der Petent vor, dass Arbeitssuchende fortwährend
unpassende Vorschläge und Unternehmen unpassende Bewerbungen bekämen. Die
Umstrukturierungen im Bereich der Bundesagentur für Arbeit (BA) hätten dazu
geführt, dass die Arbeitsvermittler nicht mehr kompetent seien.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 384 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 20 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Arbeit und Soziales – Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter anderem unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Die BA führt als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung die
Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten in der Arbeitsvermittlung in eigener
Verantwortung durch. Das zuständige Bundesministerium übt insoweit lediglich die
Rechtsaufsicht aus. Die Grundlagen der Vermittlung bestehen im Bereich der
arbeitnehmerorientierten Vermittlung in einem 4-Phasen-Modell der

Integrationsarbeit und im Bereich der arbeitgeberorientierten Vermittlung im
rechtskreisübergreifenden Leitkonzept für den gemeinsamen Arbeitgeberservice. Im
Übrigen entscheidet für jedes Jobcenter die jeweils eingerichtete örtliche
Trägerversammlung nach § 44c Abs. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) über
die Festlegung von Verantwortlichkeiten.
Der Ausschuss hält dies für sachgerecht. Insbesondere weist er darauf hin, dass die
strukturelle Autonomie der BA nach dem Willen des Gesetzgebers dazu geschaffen
wurde, dieser im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bessere Möglichkeiten zu
geben, flexibler und eigenverantwortlicher auf die Bedürfnisse und Wünsche ihrer
Kunden einzugehen.
Da weder Anhaltspunkte für gesetzeswidrige Handlungen der Arbeitsverwaltung
ersichtlich sind, noch sich der Petitionsausschuss für eine Gesetzesänderung im
Sinne des Petenten auszusprechen vermag, empfiehlt er deshalb, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen der Petenten nicht entsprochen
werden konnte.Begründung (pdf)


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