Arbeitszeit der Beamten - Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit von Beamten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
52 Unterstützende 52 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

52 Unterstützende 52 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 13:04

Pet 1-18-06-20102-034335

Arbeitszeit der Beamten


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird eine weitere Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit von
Bundesbeamtinnen und -beamten gefordert.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Wochenarbeitszeit von Bundes- und Landesbeamtinnen und -beamten auf langfristig
48 Stunden pro Woche („Modell 1950“) erhöht werden sollte, damit Deutschland sich
weitere Wettbewerbsvorteile vornehmlich in Europa sichern könne (z. B. im Vergleich
zu Frankreich mit seiner 35-Stunden-Woche). Sieben Mehrstunden pro Woche würden
einem jährlichen Gegenwert von etwa 4,8 Milliarden Euro entsprechen. Zudem könnte
die vorgeschlagene Erhöhung der Arbeitszeit dazu beitragen, die zusätzlichen
Belastungen der Haushalte durch die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen zu
kompensieren.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 52 Mitzeichnungen und 50 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass der Bund lediglich für die Regelung
der Arbeitszeit der Bundesbeamtinnen und -beamten zuständig ist. Die Länder treffen
für ihre Beamtinnen und Beamten eigene Regelungen.
Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass im Bereich der Arbeitszeitenregelungen
das Unionsrecht zu beachten ist. Nach Artikel 6b der Richtlinie 2003/88/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte
Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. EU L 299/9) darf die durchschnittliche
Arbeitszeit pro Siebentageszeitraum 48 Stunden einschließlich der Überstunden
grundsätzlich nicht überschreiten.
Für Beamtinnen und Beamten des Bundes bestimmt § 87 Abs. 1 des
Bundesbeamtengesetzes (BBG), dass die regelmäßige Arbeitszeit wöchentlich
durchschnittlich 44 Stunden nicht überschreiten darf. In § 87 Abs. 2 BBG wird die
Bundesregierung zur näheren Regelung der Arbeitszeit durch Rechtsverordnung
ermächtigt. Hiervon hat die Bundesregierung durch den Erlass der
Arbeitszeitverordnung (AZV) Gebrauch gemacht. Die regelmäßige wöchentliche
Arbeitszeit beträgt gemäß § 3 Abs. 1 AZV 41 Stunden. Um einen dauerhaften Beitrag
zur Haushaltskonsolidierung zu leisten, wurde die Arbeitszeit der Bundesbeamtinnen
und -beamten zunächst im Jahr 2003 von 38,5 auf 40 Wochenstunden angehoben.
Eine weitere Anhebung der Arbeitszeit auf 41 Wochenstunden erfolgte im Jahr 2006.
Der Ausschuss hebt hervor, dass die Arbeitszeit für Bundesbeamtinnen und -beamten
damit im Bund-Länder-Vergleich bereits über dem Durchschnitt liegt. Die regelmäßige
Wochenarbeitszeit für Bundesbeamtinnen und -beamten beträgt in zwölf
Bundesländern 40 Stunden. Auch im Vergleich mit den europäischen Mitgliedstaaten
liegt die regelmäßige Arbeitszeit der Bundesbeamtinnen und -beamten über der
Durchschnittsarbeitszeit.
Weiterhin macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass es sich bei dem mit der
Petition angeregten „Modell 1950“, welches für Bundesbeamtinnen und -beamten eine
Arbeitszeit von 48 Wochenstunden vorsah, um ein überkommenes Arbeitszeitmodell
handelt. Diesem liegt ein heute nicht mehr der Realität entsprechendes Arbeits- und
Familienbild zugrunde. Dem gesellschaftlichen Wandel entsprechend ist die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und hiermit einhergehend die Erhöhung des
Anteils von Frauen in der Arbeitswelt ein Ziel der heutigen Zeit. Schon die
41-Stunden-Woche mit Schicht- und Bereitschaftsdiensten stellt die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf vor eine planerische und organisatorische Herausforderung.

Zudem gibt der Ausschuss zu bedenken, dass bei einer Anhebung der
Wochenstunden aufgrund der Mehrbelastung der Bundesbeamtinnen und -beamten
und der damit einhergehenden gesundheitlich nachteiligen Folgen mit einer Minderung
der Leistungsfähigkeit zu rechnen ist. Die geltende Regelung der Arbeitszeit
gewährleistet eine angemessene Dienstleistungspflicht der Bundesbeamtinnen
und -beamten, welche die tatsächliche Leistungsfähigkeit während der Arbeitszeit
steigert und gleichzeitig zur gesundheitlichen Entlastung beiträgt. Hierdurch können
Kosten aufgrund von Krankschreibungen vermieden werden, die durch
wissenschaftliche Studien belegt ihre Ursache häufig in einer zeitlichen Überbelastung
am Arbeitsplatz haben.
Abschließend stellt der Ausschuss heraus, dass die Gesetzgebung zur Bewältigung
gesellschaftlicher Herausforderungen, welche zusätzliche Arbeit der
Bundesbeamtinnen und -beamten erforderlich macht, bereits Mittel zur
Arbeitszeiterhöhung geschaffen hat, wie die Anordnung von Mehrarbeit (§ 88 BBG)
und die Einführung von Bereitschaftsdiensten (§ 13 AZV). Von dieser Möglichkeit
wurde im Jahr 2015 zur Bewältigung des Zustroms von Flüchtlingen auch in nicht
unerheblichem Umfang Gebrauch gemacht.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage die mit der Petition erhobene Forderung nach einer
Erhöhung der Arbeitszeiten von Bundesbeamtinnen und -beamten nicht zu
unterstützen, zumal die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften immer wieder eine
Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit einfordern, also ein entgegengesetztes
Ziel verfolgen. Der Ausschuss empfiehlt daher im Ergebnis, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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