Rajon : Gjermania

Arbeitszeit - Einführung einer Jahresarbeitszeit

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
30 Mbështetëse 30 në Gjermania

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30 Mbështetëse 30 në Gjermania

Peticioni nuk u përmbush

  1. Filluar 2018
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

07.11.2019, 03:25

Petitionsausschuss

Pet 4-19-11-8033-002966
86609 Donauwörth
Arbeitszeit

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird die Einführung der Jahresarbeitszeit und damit einhergehend die
Abschaffung der Wochenarbeitszeit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gefordert.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass eine Einführung der
Jahresarbeitszeit unerlässlich sei, um Arbeitszeiten flexibler zu gestalten und
insbesondere Eltern bei der Kinderbetreuung zu entlasten.
Die Forderung sei notwendig, da derzeit in Deutschland sowohl im vorschulischen
Bereich als auch in der Grundschule keine flächendeckende durchgängige
Kinderbetreuung gewährleistet sei. Bestehende Urlaubsansprüche seien nicht
ausreichend, um der Betreuung eines Kindes nachzukommen. Dies gelte insbesondere
dann, wenn man Krankheiten des Kindes sowie Schließtage in Kindergarten und Schule
mitberücksichtige. Aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten könne zudem nicht
davon ausgegangen werden, dass es ausreiche, wenn lediglich ein Elternteil erwerbstätig
sei und der andere Elternteil die Kinderbetreuung übernehme und allenfalls einer
Teilzeitbeschäftigung nachgehe. Durch die Einführung der Jahresarbeitszeit könnten in
diesem Bereich bestehende Engpässe behoben werden.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Eingabe Bezug genommen.
Petitionsausschuss

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 30 Mitzeichnungen
unterstützt. Es gingen 13 Diskussionsbeiträge dazu ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der
Thematik darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie
folgt zusammenfassen:
Das Arbeitszeitgesetz legt die Grundnormen dafür fest, wann und wie lange
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer höchstens arbeiten dürfen. Das Gesetz hat zum
Ziel, den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und den Rahmen für
flexible Arbeitszeiten zu verbessern.
Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeit innerhalb des Rahmens des
Arbeitszeitgesetzes ist dagegen den Tarifvertragsparteien, den Betriebspartnern und den
Arbeitsvertragsparteien überlassen. Das Gesetz steht der Vereinbarung eines
Jahresarbeitszeitmodells nicht entgegen, bei dem eine jährliche Sollarbeitszeit vereinbart
und ein gleichbleibender Monatslohn ausgezahlt wird, unabhängig von den in diesem
Zeitraum geleisteten Arbeitsstunden.
Am 1. Januar 2019 ist eine Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) in
Kraft getreten, wonach der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer dessen Wunsch nach
Veränderung von Dauer oder Lage oder von Dauer und Lage seiner vertraglich
vereinbarten Arbeitszeit zu erörtern hat (§ 7 Absatz 2 TzBfG). Dies gilt unabhängig vom
Umfang der Arbeitszeit für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte. Damit wird
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit gegeben, sich mit dem
Arbeitgeber über Arbeitszeitwünsche auszutauschen und einen gegenseitigen
Interessenausgleich zu fördern.
Das Ziel bei der Ausgestaltung der Arbeitszeit sind passgenaue Lösungen, die in
Abhängigkeit von den persönlichen Bedürfnissen sehr unterschiedlich sein können. Die
derzeitige Rechtslage ermöglicht Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine
gesetzliche Vorgabe, nach der für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer generell nur
noch die Jahresarbeitszeit anzuwenden ist, würde nach Auffassung des
Petitionsausschuss

Petitionsausschusses die Flexibilität bei der Vereinbarung von Arbeitszeitmodellen
einschränken und dem gesetzgeberischen Ziel zuwiderlaufen.
Der Petitionsausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und sinnvoll. Er sieht
daher keine Veranlassung, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Der
Ausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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