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Arbeitszeit - Förderung von Arbeitsstellen im Homeoffice

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
56 Toetav 56 sees Saksamaa

Kogumine valmis

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See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

07.11.2019 03:24

Petitionsausschuss

Pet 4-19-11-8033-001001
81371 München
Arbeitszeit

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
1. der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – als
Material zu überweisen, soweit eine stärkere Förderung des mobilen Arbeitens
gefordert wird und
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition wird eine stärkere Förderung des mobilen Arbeitens bzw. des Arbeitens
im Homeoffice gefordert. In Zusammenhang damit soll auch die Pendelzeit, die der
Arbeitnehmer benötigt, um zur Arbeit und nach Hause zu kommen, als Arbeitszeit
bewertet werden.
Zur Begründung wird im Wesentlichen darauf verwiesen, dass durch die stärkere
Förderung des mobilen Arbeitens der Pendelverkehr erheblich reduziert werden könne.
Diese Maßnahme würde sich ganz erheblich positiv auf die CO2-Ziele auswirken. Zudem
würde die Öffentlichkeit, die jetzt bereits weite Arbeitswege durch Abschreibungen in
der Einkommenssteuererklärung mittrage, stark entlastet. Auch würden Arbeitnehmer
durch diese Maßnahme gegenüber Selbstständigen nicht bevorzugt, weil Selbstständige
bereits nach geltender Rechtslage ihre Arbeitswege und Verkehrsmittel als
Betriebsausgaben verrechnen könnten. Im Ergebnis soll die aufgewandte Pendelzeit als
Arbeitszeit bewertet werden können.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Eingabe Bezug benommen.
Petitionsausschuss

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Petitionsausschusses
eingestellt. Sie wurde von 59 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 15
Diskussionsbeiträge zu dem Anliegen ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt unter Einbeziehung einer
Stellungnahme der Bundesregierung sich wie folgt zusammenfassen:
Soweit die Petition auf eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), insbesondere der
Anerkennung von Pendelzeiten als Arbeitszeit, abzielt, ist aus Sicht des
Petitionsausschusses Folgendes festzuhalten:
Ziel des Arbeitszeitgesetzes ist es, die tägliche Höchstarbeitszeit und Mindestruhepausen
während der Arbeit sowie tägliche und wöchentliche Mindestruhezeiten festzuschreiben.
Es handelt sich um Regelungen der Berufsausübung. Sie dienen der Sicherheit und dem
Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung. Die Fahrt zur Arbeit
gehört nicht zur Berufsausübung. Es liegt grundsätzlich in der privaten Entscheidung der
Beschäftigten, wo sie ihre Wohnung nehmen.
Eine Anrechnung der Wegezeit für Pendler - wie vom Petenten gewünscht - auf die
Arbeitszeit, würde Pendler gegenüber Beschäftigten mit kurzen Wegezeiten auf den ersten
Blick bevorzugen. Pendler stünden ihrem Arbeitgeber für kürzere Zeiten als Arbeitskräfte
zur Verfügung, erhielten für die effektive Arbeitszeit aber ein höheres Entgelt als
Beschäftigte mit kurzen Wegezeiten. Dies könnte dazu führen, dass Betriebe bevorzugt
Beschäftigten mit kurzen Wegezeiten einstellen.
Sofern also der Petent die Anerkennung von Pendelzeiten als Arbeitszeit fordert, vermag
der Ausschuss dieses Anliegen nicht zu unterstützen.
Sofern mit der Petition eine Förderung des mobilen Arbeitens angesprochen wird, gilt aus
Sicht des Petitionsausschusses Folgendes:
Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten möchten, können dieses Anliegen bereits heute
mit ihrem Arbeitgeber erörtern und vereinbaren. So können individuelle und passgenaue
Arbeitsmodelle entwickelt werden, die die Wünsche der Beschäftigten und die
betrieblichen Belange angemessen berücksichtigen. Bedeutung kommt auch den
Betriebs- und Sozialpartnern bei der Förderung von der Arbeit im Homeoffice zu. Die
Betriebs- und Sozialpartner kennen die Situation im konkreten Betrieb bzw. in der
Branche und können dadurch kollektivrechtliche Vereinbarungen schließen, die die
Petitionsausschuss

jeweiligen betriebs- und branchenspezifischen Besonderheiten berücksichtigen. Auf
diesem Wege können gute Rahmenbedingungen für die Arbeit im Homeoffice geschaffen
werden, die den konkreten Bedürfnissen der verschiedenen Branchen und Betrieben
Rechnung tragen.
Die neue Bundesregierung hat das Thema „mobiles Arbeiten“ ausdrücklich in ihrem
Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode aufgegriffen. Im Koalitionsvertrag ist
vereinbart, die mobile Arbeit zu fördern und zu erleichtern. Dazu soll ein rechtlicher
Rahmen geschaffen werden. Zu diesem gehört auch ein Auskunftsanspruch der
Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber über die Entscheidungsgründe der
Ablehnung sowie die Rechtssicherheit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber im Umgang mit
privat genutzter Firmentechnik. Auch die Tarifpartner sollen Vereinbarungen zu mobiler
Arbeit treffen.
Abschließend hält der Petitionsausschuss fest, dass er das Grundanliegen der Petition, die
mobile Arbeit stärker zu fördern, unterstützt. Er appelliert daher an die Bundesregierung,
im Sinne der im Koalitionsvertrag festgelegten politischen Absichtserklärungen nunmehr
tätig zu werden. Aus diesem Grunde empfiehlt er, die Petition der Bundesregierung – dem
BMAS – als Material zu überweisen, um besonders auf die Förderung des mobilen
Arbeitens hinzuweisen. Im Übrigen empfiehlt er, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (PDF)


Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd