Terület: Németország
Párbeszéd

Arbeitszeit - Gesetz zur Förderung der Flexibilität am Arbeitsplatz

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
57 Támogató 57 -ban,-ben Németország

A gyűjtés befejeződött

57 Támogató 57 -ban,-ben Németország

A gyűjtés befejeződött

  1. Indított 2018
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd a címzettel
  5. Döntés

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2019. 11. 02. 3:24

Petitionsausschuss

Pet 4-19-11-8033-003249
82031 Grünwald
Arbeitszeit

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als
Material überweisen.

Begründung

Mit der Petition wird die Einführung eines Gesetzes zur Förderung der Flexibilität am
Arbeitsplatz gefordert.
Dadurch sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht erhalten, bei ihrem
Arbeitgeber Änderungen der Arbeitszeit, der Lage der Arbeitszeit sowie des Ortes (z. B.
mobiler Arbeitsplatz) zu beantragen. Der Arbeitgeber soll den Antrag überprüfen, mit dem
Arbeitnehmer besprechen und bei schwerwiegenden betrieblichen Gründen den Antrag
ablehnen können.
Zur Begründung wird im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass sich die Arbeitswelt
und die Anforderungen der Arbeitnehmer verändert hätten. Viele Menschen würden sich
eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie wünschen. Zudem würden die Grenzen
zwischen Arbeit und Privatleben zunehmend durch die Digitalisierung verschwinden.
Durch flexible Arbeitsmodelle sollte diesen Bedürfnissen stärker entgegengekommen
werden. Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Eingabe Bezug genommen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Petitionsausschusses
eingestellt. Sie wurde durch 57 Mitzeichnungen unterstützt und es ging 1
Diskussionsbeitrag hierzu ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt zusammenfassen:
Petitionsausschuss

Bereits heute haben Beschäftigte die Möglichkeit, mit ihrem Arbeitgeber Änderungen der
Arbeitszeit, die Lage der Arbeitszeit sowie den Arbeitsort zu erörtern. Zwischen
Tarifpartnern und auf betrieblicher Ebene werden bereits zahlreiche beispielhafte
Modelle umgesetzt, die Beschäftigten erlauben, ihre Arbeitszeit und den Arbeitsort besser
an die wechselnden Bedürfnisse und Anforderungen im Lebensverlauf anzupassen.
Beispiele hierfür sind individuelle Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeitkorridore,
Langzeitkonten, Sabbaticals oder das Angebot von Telearbeit.
Die neue Bundesregierung ist sich der Bedeutung der Themen der flexiblen
Arbeitszeitgestaltung und der mobilen Arbeit bewusst. Deshalb hat sie diese Themen in
ihrem Koalitionsvertrag aufgegriffen.
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die mobile Arbeit zu fördern und zu erleichtern. Dazu
soll ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden. Zu diesem gehört auch ein
Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber über die
Entscheidungsgründe der Ablehnung sowie die Rechtssicherheit für Arbeitnehmer wie
Arbeitgeber im Umgang mit privat genutzter Firmentechnik. Auch die Tarifpartner sollen
Vereinbarungen zu mobiler Arbeit treffen.
Zudem berücksichtigt der Koalitionsvertrag Fragen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung in
mehrfacher Hinsicht. Zum einen ist vorgesehen, eine Tariföffnungsklausel im
Arbeitszeitgesetz für tarifgebundene Unternehmen zu schaffen, damit mehr
selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität erprobt
werden kann. Auf Grundlage von diesen Tarifverträgen kann dann mittels
Betriebsvereinbarungen insbesondere die Höchstarbeitszeit in der Woche flexibler
geregelt werden.
Überdies haben sich die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag darauf verständigt, ein
Recht auf befristete Teilzeit mit dem Recht zur Rückkehr auf die vorherige Arbeitszeit
einzuführen.
Der Petitionsausschuss begrüßt die Vorhaben der Bundesregierung. Aus Sicht des
Ausschusses ist die Petition daher gut geeignet, auf das Grundanliegen – Förderung der
Flexibilität am Arbeitsplatz – nochmals besonders aufmerksam zu machen. Er empfiehlt
deshalb, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales – als Material zu überweisen.

Begründung (PDF)


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