Arbeitszeit - Gleichbehandlung der Arbeitnehmer in Ost- und Westdeutschland in Bezug auf die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
66 Unterstützende 66 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

66 Unterstützende 66 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 13:02

Pet 4-18-11-8033-031927Arbeitszeit
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer in Ost- (38 Stunden) und
Westdeutschland (35 Stunden) in Bezug auf die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit
gefordert.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, für diese Ungleichbehandlung
bestehe heute keine Begründung mehr für die breite Basis. In den 90-er Jahren sei
dieser jetzt unhaltbare Zustand hauptsächlich mit der unterschiedlichen Produktivität
in Ost- und Westdeutschland begründet worden. Dieses Argument stehe heute im
Widerspruch zur Realität. Die Arbeitnehmer in Ostdeutschland würden dadurch mit ca.
8 Prozent weniger pro Stunde entlohnt. Auf die Regelarbeitszeit bezogen müsse ein
Arbeitnehmer im Osten im Jahr fast einen Monat mehr arbeiten. Besonders drastisch
stelle sich dies in der deutschen Hauptstadt dar.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 66 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 29 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Die Festlegung der Arbeitszeiten und der Entlohnung treffen nach der deutschen
Rechtsordnung als Ausfluss der grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie die
Tarifvertragsparteien. Der Staat hat, sofern er nicht selber als Arbeitgeber auftritt,
keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Entscheidungen der

Tarifvertragsparteien. Der Staat legt höchstens rechtliche Rahmenbedingungen, wie
beispielsweise mit dem Mindestlohngesetz, fest.
Es ist richtig, dass teilweise noch unterschiedliche Tarifvertragsregelungen für Ost-
und Westdeutschland bestehen, doch hat zum Teil in den vergangenen Jahren bereits
eine Angleichung stattgefunden.
Der Ausschuss vermag vor dem dargestellten Hintergrund die Eingabe nicht zu
unterstützen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen der Petition nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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