Regija: Njemačka

Arbeitszeit - Keine Erhöhung der Arbeitszeit für Beamte der Bundeswehrfeuerwehr

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
631 podupiratelj 631 u Njemačka

Peticija je odbijena.

631 podupiratelj 631 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2013
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

18. 11. 2015. 16:12

Pet 1-17-14-8033-047698Arbeitszeit
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die geplante Erhöhung der Arbeitszeit für
Beamte der Bundeswehrfeuerwehr (§ 79 Bundesbesoldungsgesetz) nicht eingeführt
wird.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt und
von 631 Mitzeichnern unterstützt, zudem gingen 56 Diskussionsbeiträge ein. Dem
Petitionsausschuss liegen weitere Petitionen mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs in die parlamentarische Prüfung einbezogen
wurden. Der Ausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Im Wesentlichen wird eine Ungleichbehandlung von Bundesbeamten kritisiert, die
dadurch entstehe, dass Beamte der Bundeswehrberufsfeuerwehr künftig wöchentlich
48 statt 41 Stunden Dienst leisten sollen. Zudem falle die Mehrarbeitsvergütung für
Beamte im Brandschutzdienst weg, einen finanziellen Ausgleich solle es ab der
49. Stunde geben. Da bei weniger als 54 Wochenstunden eine anteilige Kürzung
erfolge, sei mit finanziellen Einbußen um rd. 50 Prozent zu rechnen. Überdies
könnten künftig keine Urlaubsbrücken mehr gebaut werden. Daher wird um
Überprüfung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes gebeten
sowie vorgeschlagen, die bisherige Lösung beizubehalten, da die „Opt-out-
Regelung“ nur bis 2017 befristet sei. Bis dahin könne davon ausgegangen werden,
dass sich das Problem der Personalknappheit erledigt habe und keine
Mehrarbeitsstunden mehr anfallen würden.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zum vorgetragenen Anliegen darzulegen. Zudem berücksichtigte der Ausschuss die
Stellungnahme des Innenausschusses der 17. Legislaturperiode gemäß § 109 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Im Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung kommt der Ausschuss zu folgendem Ergebnis:
Zunächst weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass das vorgetragene Thema in
der vergangenen Legislaturperiode Gegenstand parlamentarischer Debatten war
(Plenarprotokoll 17/234) und zudem mündliche sowie schriftliche Antworten der
Bundesregierung auf verschiedene parlamentarische Fragen vorliegen
(Plenarprotokoll 17/230, Frage 6 sowie Anlage 29). Die erwähnten Dokumente
können im Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden. Zudem hat sich der
Innenausschuss in der 17. Legislaturperiode anlässlich des von der Bundesregierung
eingebrachten Gesetzentwurfes sowie den vorliegenden Eingaben mit dem Thema
befasst. Mit Bezug auf die vorgetragenen Forderungen teilt der Innenausschuss mit,
dass dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst seit
Jahren erhebliche personelle Vakanzen bestehen. Zur Aufrechterhaltung des
Dienstbetriebes insbesondere der Flugplatzfeuerwehren ist die Bundeswehr auf die
Bereitschaft der Feuerwehrleute angewiesen, die Arbeitszeit auf bis zu 54 Stunden
im Siebentageszeitraum freiwillig zu verlängern (sogenannte „Opt-out-Regelung“).
Der Petitionsausschuss erkennt diese Bereitschaft sowie das hohe Engagement der
Kolleginnen und Kollegen im Feuerwehrdienst ausdrücklich an und weist darauf hin,
dass das Gelingen der Neuausrichtung und die Zukunftsfähigkeit der Bundeswehr
ganz maßgeblich vom Einsatz dieser Kolleginnen und Kollegen abhängen. Mit einer
Entspannung der Lage ist erst zu rechnen, wenn zunehmend Standorte mit
Feuerwehrpersonal geschlossen werden und es zu einer Angleichung des Umfangs
der eingerichteten Dienstposten kommt.
Als problematisch erachtet der Petitionsausschuss, dass im Einsatzdienst bislang
eine wöchentliche Bruttoarbeitszeit von 41 Stunden (einschließlich der
Bereitschaftsphase und der Ruhepausen) galt, die sowohl vom Bundesrechnungshof
mehrfach beanstandet als auch vom Bundesministerium des Innern nicht mehr
hingenommen wurde. Folge der bisherigen fehlerhaften Festlegung ist, dass die
Feuerwehrbeamten der Bundeswehr für die über 41 Stunden hinausgehende
Arbeitszeit Mehrarbeitsvergütung erhalten, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen
nicht vorliegen. Der Ausschuss stellt fest, dass daher die Einführung eines neuen,

rechtskonformen Besoldungsbestandteils unumgänglich war. Mit der
arbeitszeitrechtlich gebotenen Festlegung auf 48 Wochenstunden einschließlich
Bereitschaftsdienst entfällt der Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung ab der
42. Wochenstunde. Um die Bereitschaft der Beamten zu erhalten, bei dienstlicher
Notwendigkeit bis zu maximal 54 Wochenstunden Dienst zu leisten, soll im
Gegenzug der neue Besoldungsbestandteil eingeführt werden. Die für
Feuerwehrbeamte der Bundeswehr erzielbare Vergütung liegt mit ihm über dem für
Feuerwehrbeamte in den Ländern oder in den Kommunen geltenden Betrag. Eine bis
2017 befristete „Opt-out-Vergütung“ soll künftig der Abgeltung der im Rahmen der
Vergeltung der „Opt-out-Regelung“ der Beamtinnen und Beamten im
Feuerwehreinsatzdienst entstehenden regelmäßigen besonderen zeitlichen
Belastungen dienen, soweit sie über 48 Stunden in der Woche hinausgehen. Eine
Vergleichbarkeit zu den Bundesbeamten im sonstigen Verwaltungsdienst vermag der
Ausschuss u. a. mit Blick auf den Bereitschaftsdienst sowie die Regelung der
Pausen/Ruhezeiten nicht zu erkennen.
Mit Bezug auf die im April 2013 vom 17. Deutschen Bundestag verabschiedete
Regelung weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die Vergütung für Beamte
im Einsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehren nunmehr wie folgt geregelt ist:
Beamte, die im Einsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehren verwendet werden und
deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden beträgt, erhalten eine
monatliche Vergütung. Sie beträgt im Jahr 2013 225,00 Euro, im
Jahr 2014 180,00 Euro, im Jahr 2015 135,00 Euro, im Jahr 2016 90,00 Euro und im
Jahr 2017 45,00 Euro. Beamte, die sich zu einer Verlängerung der wöchentlichen
Arbeitszeit auf bis zu 54 Stunden schriftlich bereit erklärt haben, erhalten neben der
Vergütung nach Absatz 1 eine zusätzliche Vergütung für jeden geleisteten Dienst
von mehr als 10 Stunden, wenn die über wöchentlich 48 Stunden hinausgehende
Arbeitszeit nicht durch Freizeit ausgeglichen werden kann. Die zusätzliche Vergütung
beträgt bei einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 54 Stunden für
einen Dienst von mehr als 10 Stunden im Jahr 201315,00 Euro, im Jahr 2014
17,00 Euro, im Jahr 2015 19,00 Euro, im Jahr 2016 21,00 Euro, im
Jahr 2017 23,00 Euro. Für einen Dienst von 24 Stunden beträgt sie im Jahr
2013 30,00 Euro, im Jahr 2014 34,00 Euro, im Jahr 2015 38,00 Euro, im
Jahr 2016 42,00 Euro und im Jahr 2017 46,00 Euro. Bei einer geringeren
durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit werden die Beträge nach Absatz 2
Satz 2 entsprechend dem über 48 Stunden hinausgehenden Teil der

durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit anteilig gewährt. Dabei ist die
durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in einem Kalendermonat auf volle Stunden
zu runden. Bei einem Bruchteil von mindestens 30 Minuten wird aufgerundet;
ansonsten wird abgerundet.
Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung und mit Verweis auf die genannten
parlamentarischen Beratungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.Begründung (pdf)


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