Região: Alemanha

Arbeitszeit - Reduzierung der werktäglichen Arbeitszeit

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
83 Apoiador 83 em Alemanha

A petição não foi aceite.

83 Apoiador 83 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

01/11/2018 03:24

Pet 4-18-11-8033-037786 Arbeitszeit

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.10.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird die Absenkung der höchstzulässigen werktäglichen Arbeitszeit
von acht auf sechs Stunden und von zehn auf acht Stunden bei vorübergehender
Mehrarbeit gefordert.

Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
müsse zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der allgemeinen
Gesundheit geändert werden.

Immer mehr Menschen seien überarbeitet. Dies wirke sich mit Negativfolgen auf die
Gesundheit und das Arbeitsklima sowie einer erhöhten Fehlertoleranz aus. Ferner
fielen immer mehr Arbeitsplätze durch Maschinen weg, so dass die Arbeitslosenzahl
dramatisch ansteigen werde. Dem sollte entgegengewirkt werden. Im Allgemeinen
sollten weniger Arbeitsstunden im Monat auf den einzelnen Bürger entfallen und dies
zu mehr Beschäftigung in der Masse führen.

Ebenso sollten die Missstände beispielsweise im Sicherheitsdienst mit 264
monatlichen Arbeitsstunden beseitigt werden und die maximal zulässige
Arbeitsstundenanzahl von 180 Stunden im Monat eingeführt werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Eingabe
verwiesen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 91 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 54 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Ziel des Arbeitszeitgesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der
Beschäftigten bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten. Darüber hinaus bietet
das Gesetz die Rahmenbedingungen für die Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten. Die
konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeit ist dagegen nicht geregelt. Sie wird in
Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder einzelnen Arbeitsverträgen festgelegt.
So können an den Arbeitnehmerinteressen orientierte, wirtschaftlich zweckmäßige
und arbeitsmarktpolitisch wünschenswerte Arbeitszeiten vereinbart werden.

Die tägliche Höchstarbeitszeit darf laut § 3 ArbZG acht Stunden nicht überschreiten.
Eine Verlängerung auf zehn Stunden ist nur dann zulässig, wenn innerhalb eines
Zeitraumes von 24 Wochen im Durchschnitt die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden
nicht überschritten wird. Diese Begrenzung dient dem Schutz der Gesundheit und
der Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Der Begriff „Höchstarbeitszeit“ zeigt an, dass es durchaus zulässig ist, andere
Arbeitszeitgestaltungen als den 8-Stunden-Tag zu wählen. Das Arbeitszeitgesetz
schreibt keine tägliche Stundenzahl vor, die im Rahmen einer Vollzeittätigkeit
gearbeitet werden muss, sondern setzt lediglich Grenzen nach oben.

Arbeitsbedingungen für die einzelnen Branchen können aufgrund der in
Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz festgeschriebenen Tarifautonomie durch die
Tarifvertragsparteien ausgehandelt und verbessert werden. Ihnen ist es möglich,
individuellere Lösungen zu treffen als der Gesetzgeber. Durch eine gesetzlich
vorgeschriebene Höchstarbeitszeit von sechs Stunden pro Tag würden die
Möglichkeiten der Tarifvertragsparteien und der Betriebspartner beschnitten, flexible
Arbeitszeiten u. a. in Form von Arbeitszeitkonten zu vereinbaren.

Mit der Petition wird vorgetragen, dass nach Einführung des 6-Stunden-Tages
branchenunabhängig ein Arbeitskräftepotenzial von rd. einem Viertel der
Vollzeitbeschäftigten zusätzlich eingestellt werden würde. Es ist jedoch fraglich, ob
aus den Reihen der Erwerbslosen in allen Branchen in ausreichender Zahl
qualifizierte Arbeitskräfte für die notwendigen Arbeiten zu finden wären.

Andererseits würde die gesetzliche Einführung des 6-Stunden-Tages in dafür
geeigneten Branchen zu einer gegenteiligen als der in der Petition prognostizierten
Entwicklung der Arbeitnehmerzahlen führen; dort könnten die Folgen nicht
zusätzliche Einstellungen, sondern zusätzliche Entlassungen und der Kauf von
arbeitsplatzsparenden Maschinen sein. Eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem
Lohnausgleich würde den Faktor Arbeit für die Arbeitgeber verteuern, weil sie für
weniger geleistete Arbeitsstunden fast den gleichen Betrag an die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen müssten wie vorher und der Einsatz
von Maschinen daher wirtschaftlicher wäre.

Generell treten die Sozialpartner für eine differenzierte und flexibilisierte
Arbeitszeitpolitik und den beschäftigungswirksamen Abbau von Überstunden ein.

Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachlich richtig und sieht vor dem
dargestellten Hintergrund keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Daher
empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
nicht entsprochen werden konnte.

Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu überweisen, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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