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ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT! (Brandenburg)

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Ministerpräsident des Bundeslandes Brandenburg und die Parlamentarier des Landtags Brandenburg
2 344 Stödjande

Perioden för bearbetning har avslutats

2 344 Stödjande

Perioden för bearbetning har avslutats

  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Misslyckade

2018-10-12 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


2015-07-31 12:02

Liebe Mitpetenten,

da unsere Petition mit 2344 Unterzeichnern durch den Landtag in Brandenburg abgelehnt wurde, hatten einige engagierte Mitstreiter über Abgeordnetenwatch den Unterzeichner des Ablehnungsschreibens, Herrn Wichmann (CDU), um eine Stellungnahme gebeten:

www.abgeordnetenwatch.de/profile/henryk-wichmann

Wie hierbei herauskam, wurde Herr Wichmann aktiv durch den RBB gefördert und unterstützt:

presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2015/07/herr-wichmann-aus-der-dritten-reihe.html


2015-07-16 14:58

Liebe Mitstreiter für ein demokratisches und soziales Rundfunksystem!

Wie zu erwarten, hat der Petitionsausschuss unsere Petition mit 2344 Unterzeichnern abgelehnt.

Nun heißt es weiter kämpfen: Für Presse- und Informationsfreiheit in Deutschland!

Das Ablehnungsschreiben findet sich unter:

presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2015/07/ablehnung-der-petition-mit-2344.html

Hier auch der Hinweis, dass man dem Unterzeichner des Ablehnungsschreibens, dem Landtagsabgeordneten Henryk Wichmann (CDU), durchaus über Abgeordnetenwatch eine Frage hierzu stellen kann:

www.abgeordnetenwatch.de/profile/henryk-wichmann

Viele Grüße
Benjamin Kaiser



2015-01-05 10:07

Liebe Mitstreiter für ein demokratischeres Rundfunksystem!

ein neues Jahr hat begonnen. Hiermit daher noch die besten Wünsche für alle Unterstützer - und auf ein gutes Gelingen unseres gemeinsamen Anliegens!

Wir stehen kurz vor Ende der Zeichnungsfrist und haben bisher hunderte bis tausende Unterschriften Dank der Unterstützung vieler Mitstreiter! Sind wir am Ziel unserer Wünsche? Nun, jede Petition ist zunächst eine B I T T E, ein Gesetz zu überprüfen. Dies unabhängig davon, ob wir unser selbst gestecktes Ziel erreicht oder übertroffen haben. Allein die Zahl der direkt finanziell von den Auswirkungen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages Betroffenen dürfte in jedem Bundesland schon in die hunderttausende gehen. Insofern sind wir noch ein gutes Stück davon entfernt, wirklich die breite Bevölkerungsmehrheit für unsere Ziele erreicht bzw. gewonnen zu haben.

Die gravierende Unkenntnis der Bevölkerung über das Zustandekommen der Rundfunkstaatsverträge ist nur eine der Ursachen dafür. Viele vermuten die Bundesregierung oder den Beitragsservice selbst als Verursacher der gravierenden Ungerechtigkeiten. Unsere Petition hat insofern auch erst mal eine „aufklärende Funktion“ und da haben wir beachtliche Fortschritte erzielt. Doch insgesamt betrachtet benötigen wir für ein reformiertes Rundfunksystem dringend noch mehr Unterstützung. Nur so kann unser Anliegen nachhaltig in die Gesellschaft getragen und letztendlich auch Veränderung bewirkt werden!

Eine gute Rückenstärkung erfahren wir ganz aktuell durch das außerst empfehlenswerte und weiterzuverbreitende Gutachten
"Öffentlich-rechtliche Medien Aufgabe und Finanzierung"
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html
des 32-köpfigen, renommierten, unabhängigen und autonom agierenden Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Finanzen, welches unter o.g. Link als PDF herunterladbar ist bzw. auch kosten- und portofrei in mittleren Stückzahlen als Druckausgabe bestellt werden kann!
Es untermauert unsere Forderungen sowie den dringenden Handlungsbedarf und weist bereits mehrere Reformoptionen aus.
Die von den Betroffenen und Beobachtern seit Monaten bzw. Jahren, ja z.T. seit Jahrzehnten geäußerte Kritik wird somit nunmehr auch von anerkannter Seite endlich offiziell "legitimiert" - der nicht selten pauschalen Abfertigung der Kritiker als "unsolidarische Gefährder", "notorische Schwarzseher", "unbelehrbare Privatfernsehende" o. dgl. wird somit gleichfalls die Substanz entzogen.
Nichzuletzt zählen wir auch viele Nutzer oder Teil-Nutzer des ö.r. Rundfunks zu unseren Unterstützern!

Dieses Gutachten bedeutet enormen Aufwind für unsere Reformbestrebungen, den wir unbedingt alle gemeinsam nutzen und weiter anfachen müssen!

Es gilt daher, die Petition "ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter!“ fleißig weiterzuverteilen via Facebook, Twitter, Google+ oder per Mail über Freunde usw.
Abrisszettel können bei OpenPetition heruntergeladen und an markanten Punkten befestigt werden.
Unterschriftenlisten können ebenso heruntergeladen, im privaten oder beruflichen Umkreis unterzeichnet und dann digitalisiert hochgeladen werden.

Vor uns liegt noch ein gutes Stück Weg, doch sind wir zuversichtlich, mit Unterstützung aller in Sachen medienpolitischer Entwicklung auch wirklich etwas bewegen zu können.

Für die Petition "ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter!“ verbleiben uns in unserem Bundesland noch rund 7 Tage.

Nutzen wir die Zeit!

Mit herzlichen Grüßen
Benjamin Kaiser


Kurzlinks zu den noch laufenden Petitionen

Noch bis 10. Januar:
THÜRINGEN bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-TH
BERLIN bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BE
BRANDENBURG bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BB

Im Weiteren auch noch bis Juni 2015
BADEN-WÜRTT. bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BW
sowie demnächst noch einzelne weitere bereits im Gespräch befindliche Bundesländer.
Bitte also auch weiterhin die Augen aufmerksam offen halten.

...alle gesammelt zu finden unter
ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter!
bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-Peti


Für diejenigen Betroffenen, welche sich gegen die augenscheinlich verfassungswidrigen Regelungen des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) über den regulären, offiziellen Rechtsweg von Zahlungsverweigerung, Widerspruch gegen den Beitrags-/ Festsetzungsbescheid incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sowie Klage gegen den ablehenden Widerspruchsbescheid wehren wollen, empfiehlt sich dieser "Schnelleinstieg" in die leider nicht ganz einfache aber auch nicht gänzlich unverständliche Materie
gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


2015-01-02 00:12

Beseitigung kleinerer sachlicher bzw. formaler Fehler sowie ergänzenden Verweis auf die Studie des Bundesministeriums für Finanzen:

www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html

Allen Mitpetenten wünsche ich ein gutes neues Jahr!
Benjamin Kaiser
Neuer Petitionstext: Wir, die Unterzeichner, fordern
- Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie
- umfassende, weitreichende inhaltliche und strukturelle Reformen
des ö.r. Rundfunksystems.

Die Kritik der Bürger, Landesrechnungshöfe, Medienpolitiker, Staatsrechtler und Datenschützer ist endlich ernst zu nehmen!

Die Versäumnisse jahrzehntelanger Medienpolitik sind endlich aufzuarbeiten!

Wir fordern
- die sofortige Kündigung des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“
zum nächstmöglichen Termin sowie
- vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze eine öffentliche Grundsatzdebatte über
Legitimation, Inhalt, Umfang und Strukturen des ö.r. Rundfunks, einhergehend mit der
- Diskussion und Einleitung grundlegender und weitreichender Reformen des ö.r. Rundfunks.

Die Bürger sind angemessen am Reformprozess zu beteiligen.

Das aktuelle Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html
des 32-köpfigen, renommierten, unabhängigen und autonom agierenden Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Finanzen untermauert diese Forderungen sowie den dringenden Handlungsbedarf und weist bereits mehrere Optionen aus. Neue Begründung: Die Auswirkungen des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ haben zu gravierenden Ungerechtigkeiten geführt. Belastet werden in besonders hohem Maße einkommensschwache Bevölkerungsgruppen aber auch Vereine, Haushalte der Kommunen und Selbstständige - eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Nichtnutzer des ö.r. Rundfunks darin eingeschlossen.

Sollten Korrekturen nicht zeitnah, umfassend, konsequent und nachhaltig erfolgen, müssen nicht nur der Fortbestand des ö.r. Rundfunks, sondern auch die demokratischen Grundwerte sowie rechts- und sozialstaatlichen Prinzipien in unserer Gesellschaft als dauerhaft gefährdet betrachtet bzw. als nicht mehr existend existent bewertet werden.

Der gravierende Akzeptanzverlust und somit auch die Frage der Legitimation des aktuellen ö.r. Rundfunks drücken sich in zahlreichen Protesten, Foren, Initiativen, Petitionen, Widerspruchs-/ Klageverfahren, Publikationen, Vollstreckungsverfahren, Vollzugsrückständen sowie Beschwerden zu Programmqualität u. Berichterstattung aus.

Wir erwarten, dass die anhaltende Kritik der Bürger und Landesrechnungshöfe endlich ernst genommen wird!

Die Brandenburger Medienpolitik ignoriert seit Jahr und Tag bekannte Missstände beim ö.r. Rundfunk und liefert keine adäquaten Antworten zur aktuellen Medienlandschaft und zeitgemäßem Nutzungsverhalten.

Der Öffentlichkeit wird oft das Bild eines „demokratischen“ und „transparenten“ ö.r. Rundfunks suggeriert. Tatsache ist jedoch, dass gegenüber dem Berliner Senat und Brandenburger Landtag Parlamentarier haben aber im Gegensatz dazu so gut wie keine Vorinformation über den Inhalt Mitsprache oder Möglichkeit, bei der von den Staatskanzleien ausgehandelten Rundfunkänderungsstaatsverträge erfolgt. Gestaltung rundfunkstaatsvertraglicher Regelungen mitzuwirken.
Abgeordnete Sie können somit bei Vorlage der Verträge im Parlament nur noch mit „ja“ oder „nein“ abstimmen - ohne intensive Abwägung der Vertragsinhalte.
abstimmen. Aktuelle Prüfberichte der Landesrechnungshöfe sind nur den Ausschüssen vorbehalten, während der Beitragszahler nur Vermutungen über die sachgemäße Verwendung seiner Beiträge anstellen kann.

Im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag hieß es, dass dieser in Teilen nicht verfassungskonform sei. Auch der aktuelle 19. KEF-Bericht vom März 2014 weist dringenden Handlungsbedarf aus, so z.B. zum Thema Kreditaufnahme (Zitat):
„Die Kommission weist darauf hin, dass die in den zitierten Regelwerken erlaubten Kreditaufnahmen teilweise weder den EU-rechtlichen noch den staatsvertraglichen Vorgaben (§ 1 Abs. 3 RFinStV) entsprechen. Die Kommission erwartet von den zuständigen Organen der Anstalten eine rechtskonforme Korrektur ihrer Regelwerke sowie deren Einhaltung.“

Der ö.r. Rundfunk mit seinen 22 Fernsehkanälen und 67 Rundfunksendern entspricht seit mehreren Jahren nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Im Zeitalter des Internets kann festgestellt werden, dass ein ö.r. Rundfunk auch mit einem neu zu definierenden Programmangebot einem „Grundversorgungsauftrag“ nach Bildung und Information gerecht werden kann. Die Expansion des ö.r. Rundfunk ins Internet ist nicht erforderlich, um Meinungspluralität zu wahren, vielmehr behindert es diese.

Im 7. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1992 heißt es unter anderem:
"Mit der Bestimmung des Programmumfangs ist mittelbar auch eine Festlegung des Geldbedarfs der Rundfunkanstalten verbunden. Gleichwohl folgt daraus keine Pflicht des Gesetzgebers, jede Programmentscheidung, die die öff.-rechtlichen Rundfunkanstalten in Wahrnehmung ihrer Programmfreiheit treffen, finanziell zu honorieren. [...]
Die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistung ist aber nur in dem Maß gerechtfertigt, das zur Funktionserfüllung geboten erscheint.
Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung erforderlich ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie bieten keine hinreichende Gewähr dafür, daß sie sich bei der Anforderung der vor allem von den Empfängern aufzubringenden finanziellen Mittel im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten.
Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbständigen kann."
(BVerfGE 87, 181 - 7. Rundfunkentscheidung www.servat.unibe.ch/dfr/bv087181.html
bzw. aus „Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“, Band 87, S.181ff , BVerfGE- 87, 181)

Wir, als Unterzeichner dieser Petition, fordern den Brandenburger Ministerpräsidenten sowie das Brandenburger Parlament daher dazu auf, unserer Forderung nach
- Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie nach
- umfassenden, weitreichenden inhaltlichen und strukturellen Reformen
des ö.r. Rundfunksystems umgehend Rechnung zu tragen!


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