Terület: Szászország
A ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT! (Sachsen) petíció képe
Média

ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT! (Sachsen)

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Ministerpräsident des Freistaates Sachsen und die Parlamentarier des Sächsischen Landtags
12 528 Támogató

Lejárt feldolgozási időszak

12 528 Támogató

Lejárt feldolgozási időszak

  1. Indított 2014
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Sikertelen

2018. 10. 12. 2:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


2015. 08. 04. 21:54

Dresden/ Sachsen, 04.08.2015
Novum in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Nichtnutzer beanspruchen Sitz im Rundfunkrat des MDR
Die in Dresden/ Sachsen ansässige Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres
Rundfunksystem" bewirbt sich stellvertretend für die Gruppe der Nichtnutzer um einen Sitz im Rundfunkrat des MDR ab der
neuen Amtsperiode 2015.
Am Freitag, dem 31. Juli 2015, reichte die in Dresden/ Sachsen ansässige Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren -
Für ein demokratischeres Rundfunksystem" stellvertretend für die Gruppe der Nichtnutzer fristgemäß ihre Bewerbung um einen
Sitz im sich am 08. Dezember 2015 neu konstituierenden Rundfunkrat des MDR beim dafür zuständigen Sächsischen Landtag
ein - und beschreitet damit medienpolitisches Neuland.
Gemäß MDR-Staatsvertrag können sich neben gesetzlich festgelegten Gruppen auch andere gesellschaftlich bedeutsame
Gruppen um einen Sitz im Rundfunkrat bewerben. Die gesellschaftliche Bedeutsamkeit der Gruppe der Nichtnutzer
(Fernsehlose, Rundfunk-Nichtnutzer, etc.) ergibt sich u.a. aus offiziell herangezogenen Statistiken, welche gut 4 Prozent der
Haushalte als fernsehlos ausweisen - allein in Sachsen betrifft dies somit immerhin mehr als 170.000 Bürgerinnen und Bürger.
Seit dem 01.01.2013 gilt mit dem sog. „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“ (RBStV) eine in großen Teilen unsoziale, vollkommen
nutzungsunabhängige und unkündbare Pauschalabgabe auf „Raumeinheiten“ (Wohnungen, Betriebsstätten, KFZ) zum Zwecke
der Rundfunkfinanzierung. Die im der Finanzierungsumstellung zugrunde gelegten Gutachten von Professor Kirchhof geforderte
Wahlfreiheit („Widerlegbarkeit der Regelvermutung“) wurde bisher und wird immer noch in der Gesetzgebung vollkommen
unterschlagen - trotz mehrfacher Anmahnung auch seitens der Initiative. Noch schwerer wiegt jedoch, dass zusätzlich zu diesem
folgenreichen und verfassungsrechtlich höchstproblematischen Versäumnis auch noch unterlassen wurde, der nunmehr neu zur
Mitfinanzierung herangezogenen Gruppe der Nichtnutzer überhaupt entsprechende Kontroll- und Mitbestimmungsrechte
gesetzlich einzuräumen. Die Bewerbung dieser Gruppe der Nichtnutzer um einen Sitz im Rundfunkrat kann daher lediglich als
Angebot und Versuch verstanden werden, diesen unhaltbaren Missstand bis zu einer Abhilfe ansatzweise zu kompensieren.
Eine Fortsetzung des Ausschlusses der speziellen Sichtweise der Gruppe der Nichtnutzer aus den Aufsichts- und
Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist jedenfalls unter den gegebenen Umständen nicht mehr vermittelbar,
nicht mehr verantwortbar und auch nicht mehr tolerierbar.
Mit bundesweit gleichlautenden, z.T. noch laufenden Petitionen hat die Initiative „Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für
ein demokratischeres Rundfunksystem“ bereits tausende Bürger aus dem Sendegebiet des MDR sowie bundesweit
zehntausende Gleichgesinnte hinter sich vereint. Als parteiloser, staatsferner, bürgernaher und auch sonst explizit keiner
politischen Gruppierung oder Strömung nahestehender Zusammenschluss von Betroffenen setzt sie sich für die Belange der
Nichtnutzer, Teilnutzer und Kritiker hinsichtlich des derzeitigen real existierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein und blickt
- sofern ihr ein Sitz im Rundfunkrat zugestanden wird - den anstehenden Aufgaben mit Spannung und Tatendrang entgegen.
Ziel der Initiative ist dabei insbesondere, auf einen sich klar vom rein werbefinanzierten Privatrundfunk abgrenzenden,
verantwortlich haushaltenden und - zumindest für den Zeitraum der Finanzierungsverpflichtung von Nichtnutzern auch von dieser
Gruppe akzeptierten - staatsfernen und bürgernahen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Form einer echten „4. Gewalt“ hinzuwirken.
Es wird spannend und aufschlussreich werden, die Reaktionen der Entscheidungsträger sowie Kontroll- und Aufsichtsgremien zu
beobachten.
Für Interessenten/ Mitstreiter/ Betroffene: Bis auf wenige Ausnahmen findet jeden Donnerstag 20 Uhr ein Arbeitstreffen/
„Runder Tisch“ in Dresden statt. Ort: Teegadrom, Louisenstraße 44, 01099 Dresden


2015. 07. 27. 1:31

Evaluierung??
Mit der derzeitigen Vorbereitung zur Ratifizierung der Rundfunkstaatsverträge Nr.17 und 18., ignorieren die verantwortlichen Ministerpräsidenten erneut den Reformbedarf am ö.r. Rundfunksystem! Eine Untersuchung zum Korrekturbedarf in Zusammenarbeit mit DIW ECON kam zu dem Resultat :
Zitat:
„ Aus Sicht von DIW Econ als Begleiter des Evaluationsverfahrens ergibt sich aus der Evaluation kein grundlegender Reformbedarf. Einzelne Maßnahmen können jedoch kleinere Unwuchten bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags beseitigen.“
Dies ist in Augen weiter Teile der Bevölkerung eine beschönigende Aussage, hinter der sich in
Wahrheit der Abbau demokratischer Grundrechte aus Art. 2 Absatz 1 GG,
Zitat:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
sowie eine Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung verbirgt!
Zitat:
„Als Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird das Recht des Einzelnen verstanden, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Grundgesetz nicht explizit geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Volkszählungs-Urteil1 aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) entwickelt und versteht es als eine besondere Ausprägung des allgemeinen Perönlichkeitsrechts.“
Es geht um Besitzstandwahrung für die ö.r. Rundfunkanstalten und Machtinteressenwahrung auf Seiten der Parlamentarier. Die Interessen der unfreiwilligen Beitragsentrichter bleiben dabei unberücksichtigt.
Dabei wird beim lesen der Berichte schnell klar, das die Begehrlichkeiten auf Seite der ö,r. Rundfunkanstalten weiter wachsen werden.
Zitat:
„Insbesondere ist zum aktuellen Zeitpunkt weder bekannt, welchen Finanzbedarf die Rundfunkanstalten für die kommende Planungsperiode 2017 bis 2020 anmelden werden, noch welchen Finanzbedarf die KEF anerkennen wird. Darüber hinaus besteht Unsicherheit darüber, wie hoch das Rundfunkbeitragsaufkommen in der aktuellen Planungsperiode und in der kommenden Planungsperiode tatsächlich ausfallen wird. Ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor besteht auch darin, dass unklar ist, welcher Anteil der offenen Forderungen aus der Direktanmeldung im Rahmen des Meldedatenabgleichs als werthaltig anzusehen ist.“
www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-ateien/Medienpolitik/Bericht_der_Rundfunkkommmission_zur_EvalDuierung_des_Rundfunkbeitrags.pdf
www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/DIW_Econ_Rundfunkbeitrag_Zusammenfassung_Evaluationsergebnisse_Juli_2015_3.0.pdf

In der Protokollerklärung der Bundesländer zum 15.RändStV www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-15/materialien/RAeStV.php3#protokoll_2
hatte insbesondere Sachsen gefordert:
Zitat:
„dass für die Akzeptanz des neuen Finanzierungssystems eine aufkommensneutrale Gestaltung entscheidend ist. Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.“
Der vorliegende Bericht geht jedoch, trotz Mehreinnahmen, derzeit nicht von der Notwendigkeit einer weiteren Reduzierung für den Beitragszahler aus? Mit gutem Grund fragen wir uns, wie die Mehrbelastung jetziger Beitragszahler zur Reduzierung des Beitrages für künftige Beitragszahler gerechtfertigt werden soll?
Es wäre an der Zeit, das die Behandlung von Tabuthemen wie „Definition Grundversorgungsauftrag“ oder auch die Privatisierung zumindest des ZDF , von der Bevölkerung lautstärker eingefordert wird. Mit der Weigerung, von nach wie vor Millionen Bürgern, das überholte System zu finanzieren -ist immerhin ein Anfang gemacht. Mit freundlichen Grüßen, von Frank Kutschera


2015. 07. 12. 4:21

Sehr geehrte Mitstreiter für ein gerechteres Rundfunksystem!
Auch wenn es einen neuerlichen Rückschlag bezüglich der Vollstreckungen gibt, siehe juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=71634&pos=0&anz=116,
denn das BGH hat offenbar keinerlei Bedenken zur „Rechtmäßigkeit der Vollstreckung“ rückständiger Rundfunkbeiträge?! So sollten wir dessen ungeachtet nicht vergessen, der öffentlich rechtliche Rundfunk steht und fällt mit der Bereitschaft der Bevölkerung diesen auch zu finanzieren!! Und dies unabhängig davon, was Gesetzgeber oder Gerichte für vertretbar erachten.
Das es mit dieser Bereitschaft offenbar nicht besonders zum Besten steht, belegt der aktuelle Geschäftsbericht vom Beitragsservice: www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf
Niemand vermag vorauszusagen, wie lange das hinterfragte Konstrukt „Rundfunkänderungsstaatsverträge“ angesichts der Steigerung der Forderungsausfallquote von
1,7 % auf 3,4 % noch Bestand haben wird. In nicht mehr ferner Zukunft werden die Ministerpräsidenten und Parlamentarier der Bundesländer vor dem Scherbenhaufen ihrer Jahrzehnte langen Versäumnisse stehen! Die Taktfrequenz der kosmetischen Korrekturen erhöht sich. Noch in diesem Jahr sollen Rundfunkstaatsverträge Nr. 17 und Nr. 18 unter Dach und Fach gebracht werden.
Am 28.09.2015 findet eine öffentliche Anhörung zu Nr. 17, dem ZDF Staatsvertrag vor dem Sächsischen Parlament statt. Es wäre schön, wenn auch die kritische Bevölkerung, allein durch ihre zahlreiche Anwesenheit - Interesse an der zukünftigen Gestaltung der Medienpolitik zeigen würde!
Wir werden die Gelegenheit auf alle Fälle beim Schopfe packen und am Ball bleiben.
Davor liegt ja, wie bereits erwähnt, auch noch ein Termin mit der Petitionsausschussvorsitzenden und weitere Gespräche mit potenziellen Verbündeten sind in Aussicht gestellt.
Soweit erst mal wieder der aktuelle Stand, mit freundlichen Grüßen
Frank Kutschera


2015. 06. 18. 20:53

Sehr geehrte Mitstreiter für ein gerechteres Rundfunksystem
Nach Nachreichung mehrerer Hundert Unterstützerunterschriften und Fürsprache eines MDR Rundfunkratsmitgliedes, ist man zumindest bereit, sich unsere Argumente persönlich anzuhören. Ob unsere Petition nun zumindest geprüft wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt, doch wir tun alles, was in unseren Kräften steht. Nach unseren Infoveranstaltungen am Dr.Külz-Ring im März, April und Mai, setzten wir unser Engagement nun zur BRN und zum Elbhangfest fort. Gespräche fanden bereits mit dem erwähnten MDR Rundfunkratsmitglied, mit den medienpolitischen Sprechern der Fraktion der Grünen und kürzlich mit der AFD statt. Auch mit dem Zentrum für politische Bildung im Freistaat Sachsen halten wir Kontakt. Ziel dabei, ein RUNDER TISCH zum Thema Medienpolitik im Freistaat Sachsen, zwischen Verantwortungsträgern und betroffenen Bürgern. Hier ist wohl noch etwas Geduld von Nöten, bzw. steht noch kein Termin fest.
Nach wie vor finden Donnerstags ab 20.00 Uhr unsere Gesprächs und Vorbereitungsrunden im Teegadrom, auf der Louisenstr.44 statt. Aktive Mitstreiter sind uns immer herzlich willkommen. Soweit erst einmal wieder ein kurzer Zwischenstand.
Mit freundlichen Grüßen im Namen aller Mitstreiter,
Frank Kutschera


2015. 05. 14. 19:57

Werte Mitstreiter für ein gerechteres Rundfunksystem!
Auch wenn unsere Petition trotz mehrfacher Stellungnahme zur „Nichtbehandlung durch den Petitionsausschuss“ vom Status unverändert ist, waren wir doch nicht untätig!
Wie sehr das System „krankt“ zeigt ein Bericht der FAZ vom 23.03.2015 zur Beitragszentrale:
Zitat:
„In der Behörde gebe es einen Berg von zwei Millionen Vorgängen, die dringend bearbeitet werden müssten, der Führung des Hauses sei ein „hochmotorisierter Dienstwagen“ wichtiger als die Lösung der Probleme.„Normalerweise gibt es einen Rückstau von 100.000 bis 200.000 Anfragen von Beitragszahlern, einen so hohen Rückstand hatten wir noch nie“, sagte eine Mitarbeiterin des Beitragsservice. Das zeige, welche Probleme der Laden gerade habe.
Zitat Ende
Bereits 3 Mal fand ein gemeinsam organisierter Infostand am Dr. Külz-Ring in Dresden statt.
Für den Sa, 30.05.2015 ist der 4. Info-Aktionstag "ARD-ZDF-Rundfunkbeitrag"
wieder in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr am Dr.- Külz- Ring (Dresden Zentrum) in Planung.
Kontakt wurde auch aufgenommen zur Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung und zu einem Rundfunkratsmitglied des MDR.
Über Ergebnisse werden wir weiter berichten.
Ihr seht also, es ist so einiges in Bewegung gekommen. Jeden Donnerstag (mit Ausnahme von Feiertagen) findet auch noch unser Proteststammtisch ab 20.15 Uhr im Teegadrom Louisenstrasse 44 statt.Mitstreiter sind hierzu herzlich eingeladen, um weitere Protestaktionen zu planen und durchzuführen. Mit freundlichen Grüßen
Frank Kutschera


2015. 04. 01. 19:21

Werte Mitstreiter für ein gerechteres Rundfunksystem!
Nach zähem Ringen haben wir nun am 27.03. eine umfangreiche Dokumentation und Gegendarstellung im Sächsischen Landtag übergeben.
Da es zu weit führen würde, den kompletten Inhalt als „Neuigkeit“ zu verschicken, hier eine verkürzte Zusammenfassung.
1. Haben wir deutlich gemacht, dass es uns nicht nur um „den Rundfunkbeitrag ab 2013“ geht, sondern
um umfassende Reformen am Dualen Rundfunksystem.
2. Stützt sich unsere Argumentation auf die „behauptete Umsetzung“ des Kirchhoff Gutachtens.
Dieses wurde nämlich entgegen der Darstellung vom Petitionsausschuss nicht in allen Punkten umgesetzt. Bei Kirchhoff heißt es eindeutig:
"[...] erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten,
eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine
allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen
Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen."
("Gutachten über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS", Kirchhof, S. 62)
Diese "gebotene Widerlegbarkeit" wurde in den rundfunkstaatsvertraglichen Vereinbarungen zwischen den Ministerpäsidenten unterschlagen und seitens der ratifizierenden Landesparlamente - einschließlich des Sächsischen Landtags - ebenfalls nicht beachtet bzw. nicht darauf hingewirkt.
3. Fordern wir den sächsischen Landtag auf, umfassend Aufklärung über den Vorgang „Änderung der Geschäftsordnung zur Petitionsvorprüfung “ zu geben.
4. Behalten wir uns natürlich weiteren Sachvortrag und Unterschriftsnachreichungen vor.
5. Haben wir auf mindestens 8 weitere renommierte Gutachten/ wissenschaftliche Arbeiten sowie auch mindestens 2 weitere fundierte Aufsätze verwiesen. Diese führen detailliert aus, weshalb die aktuellen Regelungen des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" verfassungswidrig sind. Es gibt faktisch keine nennenswerten Ausarbeitungen oder Meinungen in der Rechtswissenschaft, die gegenteiliger Auffassung wären.
Allein schon aus vorgenannten Gründen ist eine Auseinandersetzung mit dem (nicht vom Bund „beauftragten“ sondern in autonomer Themenwahl verfassten und insofern auch allgemeingültige Vorschläge beinhaltenden) Gutachten der 32 renommierten und unabhängig agierenden Professoren des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen unerlässlich und Handlungsbedarf überfällig.
Soweit zu unserer Stellungsnahme in Kurzform,

Bereits zum 2. Mal fand am 28.3. ein Infostand und Diskussionsangebot zur Reformbedürftigkeit des ö.r. Rundfunksystems am Dr.-Külz-Ring in Dresden statt. Bei der überwiegend positiven Resonanz, werden wir dieses Angebot wiederholen und hoffen dafür auch weitere Mitstreiter zu gewinnen. Am selben Tag haben wir uns es auch nicht nehmen lassen, erneut die Möglichkeit eines „Runden Tisch“ Gespräches mit Verantwortungsträgern und betroffenen Bürgern auszuloten.
Gesprächspartner war ein Mitarbeiter der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung. Unabhängig der Tatsache, das dieser Mitarbeiter bis 13.April im Urlaub ist, hoffen wir auf eine positive Resonanz unserer Anfrage.
Jeden Donnerstag findet ab 20.15 Uhr im „Teegadrom“ Louisenstraße 44 auch unser „Reformstammtisch“ statt und dazu sind weitere Mitstreiter herzlich willkommen.
Soweit erst mal der aktuelle Stand der Dinge, ein paar schöne Osterfeiertage, mit freundlichen Grüßen
Frank Kutschera


2015. 02. 21. 20:28

Werte Mitstreiter!
Gestern hat mir die 5000 Zeichen Begrenzung einen kleinen Streich gespielt und den letzten Absatz unvollständig wiedergegeben. Daher noch als Nachbemerkung diesen Absatz nachgereicht:
Nun denn, den weiteren „Sachvortrag behalten wir uns natürlich weiterhin vor. In Brandenburg, Thüringen, Berlin unterzieht man übrigens die Inhaltsgleichen Petitionen zumindest einer Prüfung.
Mit freundlichen Grüßen
vom Frank
PS: am 28.2.2015 werden wir ab Vormittags bis in die zeitigen Abendtunden beim Bundesweiten Protesttag gegen andauernden Reformstau des ö.r.Rundfunksystems mit einen Infostand am Dr,Külz Ring an den Start gehen. Interessenten sind herzlich eingeladen.


2015. 02. 20. 17:51

Werte Mitstreiter!
Der „ rote Daumen“ im Monat Februar gebührt dem Sächsische Landtag! Man ist ja so einiges gewohnt in Bezug auf Ignoranz den Bedürfnissen der Bevölkerung gegenüber. Jedoch die Zuordnung einer an die 6. Legislaturperiode gerichtete Petition- zu einer an die abgelaufene 5.Legislaturperiode gerichtete Petition, ist wohl an Dreistigkeit kaum zu überbieten.
In dem man am 11. Dezember 2014 einen kleinen Passus in der Geschäftsordnug vom Petitionsauschuss änderte:
Aus „Alt“ in der Geschäftsordnung :

c)Das Referat Petitionsdienst führt eine Vorprüfung insoweit durch, ob die Petition behandlungsfähig oder nicht behandlungsfähig ist. Als nicht behandlungsfähig sind Petitionen in der Regel zu beurteilen, wenn
1. sie keine Namensunterschrift tragen oder der Absender unvollständig oder unleserlich ist,
2. sie in ungebührlicher Form eingebracht sind oder schwere Beleidigungen enthalten,
3. sie Sinnwidriges zum Gegenstand haben,
4. der gleiche Gegenstand vom Landtag oder von einem Ausschuss in derselben Legislaturperiode auf eine Petition hin schon behandelt worden ist, ohne dass wesentliche neue Gesichtspunkte geltend gemacht werden,
5. ihr Inhalt oder Verlangen auf die Verwirklichung einer strafbaren Handlung gerichtet ist,
6. sie erst nach Erledigung des einschlägigen Teiles des Staatshaushalts durch das Plenum des Landtages einlaufen,
7. sie für eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. im Namen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts eingelegt werden. Ausnahmen ergeben sich aus Nummer 3 Absatz 1 Satz 3 dieser Grundsätze.

Machte die Geschäftsordnung vom Petitionsausschuss am 11.12.2014 „Neu“:
c) Das Referat Petitionsdienst führt eine Vorprüfung insoweit durch, ob die Petition behandlungsfähig oder nicht behandlungsfähig ist. Als nicht behandlungsfähig sind Petitionen in der Regel zu beurteilen, wenn:

1. sie keine Namensunterschrift tragen oder der Absender unvollständig oder unleserlich ist.

2. sie in ungebührlicher Form eingebracht sind oder schwere Beleidigungen enthalten

3. sie Sinnwidriges zum Gegenstand haben.

4. der Gleiche Gegenstand vom Landtag oder von einem Ausschuss in den letzten 5 Jahren schon als Petition behandelt worden ist. Es sei denn, es werden neue Gesichtspunkte geltend gemacht.

5.ihr Inhalt oder Verlangen auf die Verwirklichung einer strafbaren Handlung gerichtet ist.

Auf die Art verkleinert man den Berg der zur Lösung anstehenden Probleme natürlich gewaltig. Nur steht zu befürchten, dass in Zukunft kein Teppich mehr gross genug ist, den Berg „Versäumnisse in der Medienpolitik“ wirkungsvoll zu kaschieren. Zu dieser Erkenntnis kommen wir durch nachstehenden Antwortschreiben auf unsere Beschwerde über die Zurückweisung und „Nichtannahme“ unserer Petition „ ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT! (Sachsen)“ In Sachsen ist man der Beschwerden und dem Ansinnen einer umfassenden Reform des Dualen Rundfunksystems vollends überdrüssig geworden. Bedenkliche Anzeichen für zunehmenden Verfall jeglichen politischen Anstandes. Doch lest selbst:
Zitat:
Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom
Unsere Zeichen 05/03939/9
Rundfunkgebühren ab 2013
Sehr geehrter Herr Kutschera!

Ihr Schreiben vom 15.01 . 2015 ist bei dem Petitionsausschuss des Sächsischen Land-
tags eingegangen und liegt dem Petitionsdienst zur Beantwortung vor.

Nach Prüfung des Vorgangs kann ich lhnen Folgendes mitteilen:
Ihr Schreiben vom 18.12.2014 einschließlich der beigefügten Unterschriftenlisten ist in
der Poststelle des Sächsischen Landtags eingegangen und wurde zuständigkeitshalber an den Petitionsdienst weitergeleitet.

Es erfolgte ein inhaltlicher Abgleich zwischen dem abgeschlossenen Vorgang unter dem Aktenzeichen 05/03939/3 und Ihrer erneuten Zusendung. Wie Ihnen mit Schreiben vom 06.01.2015 mitgeteilt wurde, enthielt Ihr Schreiben vom 18.12.2014 keinen neuen Sachvortrag. Ihre Forderung nach der Kündigung des 15. Rundfunkstaatsvertrages sowie der von Ihnen sogenannten Zwangsfinanzierung war bereits Gegenstand der abgeschlossenen Petition. Die grundsätzliche Sach- und Rechtslage zu dieser Thematik ist ebenso unverändert, so dass eine erneute Behandlung Ihres Petitionsanliegens zu keinem anderen Ergebnis führen kann.

Die Wiederaufnahme eines Petitionverfahrens kommt nur dann in Betracht, wenn Tatsachen vorgetragen werden, die dem Ausschuss bei Erstbehandlung der Petition noch nicht bekannt waren und die eine inhaltlich andere Beurteilung des Sachverhaltes zulassen.

vgl. hierzu beiliegenden Auszug der Verfahrensgrundsätze - 6. Wahlperiode.
Insofern wurde Ihr Schreiben einschließlich Unterschriftenlisten zu den Akten genommen.
Ich bedauere Ihnen in der Angelegenheit nicht weiter behilflich sein zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Referatsleiterin“ Zitat Ende

Nun denn, den weiteren „Sachvortrag behalten wir uns natürlich weiterhin vor. In Brandenburg, Thüringen, Berlin unterzi


2015. 01. 16. 17:52

Hier der versprochene 2.Teil:
Im Umkehrschluss folgern wir daraus, dass eine Prüfung unserer Petition in der
6. Legislaturperiode durchaus sehr wohl angebracht ist!
Auch zu diesem Vorfall würden wir uns über eine Stellungnahme der Fraktionen sehr freuen.

Zu unserer Petition und in der Vergangenheit abgelehnten, ähnlichen Petitionen, geben wir den Fraktionen des Sächsischen Landtages folgendes zu bedenken:
Die Parlamentsdokumente des Sächsischen Landtags sind leider ein Beleg für die dringende Reformbedürftigkeit des Dualen Rundfunksystems.
Ist der ö.r Rundfunk staatsfern? Das Bundesverfassungsgericht vertrat im März 2014 die Auffassung, das die Anzahl der Staatsvertreter auf 33 % zu begrenzen sei, um diese Anforderungen zu erfüllen. Korrekturen bisher- Fehlanzeige !
Es gibt auch keine eindeutige Definition des Grundversorgungsauftrages wie beim BBC, obwohl bereits im Jahre 2000 und 2008 vom sächsischen Parlament gefordert.
Im Jahre 2008 wurde dies sogar von der damaligen Koalition aus CDU und SPD gefordert, welche auch jetzt Regierungsverantwortung trägt. In der Begründung zur aktuellen Petition wird detailliert auch auf zahlreiche Prüfberichte der Landesrechnungshöfe verwiesen, welche Zweifel am funktionieren der Kontrollgremien Rundfunkrat und Verwaltungsrat aufkommen lassen. Wie erklären sich die Abgeordneten des Parlaments sonst die Kritik der Landesrechnungshöfe oder auch fachlich fundierte Vorschläge zur Reform der Arbeit der Gremien durch den anerkannten Medienexperten und MDR Rundfunkratsmitglied Herrn Heiko Hilker? (Beigefügt als Anlage )
Eines der Ziele der Medienpolitiker „die Akzeptanzverbesserung des ö.r.Rundfunks erreichen “ wurde durch die derzeitig gültige Reglung mit Sicherheit verfehlt. Die Wahlbeteiligung lag bei der letzten Landtagswahl gerade mal noch bei 49,2 %. Eine der Ursachen liegt mit Bestimmtheit auch an der verfehlten Medienpolitik der letzten Jahrzehnte.
Unsere Bürgerinitiative ist daher bereit, mit allen Fraktion des sächsischen Landtags im Interesse einer zukunftsfähigen Medienpolitik für die gesamte Bevölkerung das Gespräch zu suchen. Hiermit möchten wir offiziell dafür um einen Termin bitten.
Zur Ablehnung der 2013 übergebenen Petition: „Für ein demokratischeres Rundfunksystem“, Übergabe erfolgte am 11.07.2013, würden wir gern gleichfalls einige Gegenargumente nachreichen. Unseren großen Fundus an gesammelten Gutachten, medienpolitischen Versäumnissen der letzten Jahrzehnte, stellen wir gern interessierten Fraktionen zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Frank Kutschera




Anlage 1 Petition „ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT! (Sachsen)

Anlage 2 Abweichende Meinung der Fraktionen zu Beschlüssen des Petitionsausschusses

Anlage3 12 Gedanken zu erforderlichen Reformen zur Arbeit der Gremien Autor Heiko Hilker


Többet erről a témáról Média

Segítsen a polgári részvétel erősítésében. Szeretnénk, hogy petíciója figyelmet kapjon és független maradjon.

Adományozzon most