Região: Turíngia
Média

ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT! (Thüringen)

Requerente não público
A petição é dirigida a
Ministerpräsident des Freistaates Thüringen und die Parlamentarier des Thüringer Landtags
2.815 Apoiador

O peticionário não entregou a petição.

2.815 Apoiador

O peticionário não entregou a petição.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

12/10/2018 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


09/03/2015 13:59

petitionen-landtag.thueringen.de/petitions/616
Bis 06.04.2015 kann noch Mitgezeichnet werden,!!!
ICH RUFE ALLE NOCH MALS AUF; BITTE NOCH MAL GAS GEBEN !!!
Anton Bürger
Petitionen können alle und jeder unterschreiben. Es gibt für Petitionen kein Quorum. "Offiziell" ist eine Petition zwar an die "gewählten" Volksvertreter gerichtet - aber es gibt keinen Grund, mit seiner Meinung auch von außerhalb zurückzuhalten...
Immer druff, uff die Kumpanen
Möchte mich nochmals bei allen Mitzeichnern Bedanken !!!



03/01/2015 16:11

Liebe Mitstreiter für ein demokratischeres Rundfunksystem!

ein neues Jahr hat begonnen. Hiermit daher noch die besten Wünsche für alle Unterstützer - und auf ein gutes Gelingen unseres gemeinsamen Anliegens!

Wir stehen kurz vor Ende der Zeichnungsfrist und haben bisher hunderte bis tausende Unterschriften Dank der Unterstützung vieler Mitstreiter! Sind wir am Ziel unserer Wünsche? Nun, jede Petition ist zunächst eine B I T T E, ein Gesetz zu überprüfen. Dies unabhängig davon, ob wir unser selbst gestecktes Ziel erreicht oder übertroffen haben. Allein die Zahl der direkt finanziell von den Auswirkungen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages Betroffenen dürfte in jedem Bundesland schon in die hunderttausende gehen. Insofern sind wir noch ein gutes Stück davon entfernt, wirklich die breite Bevölkerungsmehrheit für unsere Ziele erreicht bzw. gewonnen zu haben.

Die gravierende Unkenntnis der Bevölkerung über das Zustandekommen der Rundfunkstaatsverträge ist nur eine der Ursachen dafür. Viele vermuten die Bundesregierung oder den Beitragsservice selbst als Verursacher der gravierenden Ungerechtigkeiten. Unsere Petition hat insofern auch erst mal eine „aufklärende Funktion“ und da haben wir beachtliche Fortschritte erzielt. Doch insgesamt betrachtet benötigen wir für ein reformiertes Rundfunksystem dringend noch mehr Unterstützung. Nur so kann unser Anliegen nachhaltig in die Gesellschaft getragen und letztendlich auch Veränderung bewirkt werden!

Eine gute Rückenstärkung erfahren wir ganz aktuell durch das außerst empfehlenswerte und weiterzuverbreitende Gutachten
"Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html
des 32-köpfigen, renommierten, unabhängigen und autonom agierenden Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Finanzen, welches unter o.g. Link als PDF herunterladbar ist bzw. auch kosten- und portofrei in mittleren Stückzahlen als Druckausgabe bestellt werden kann!
Es untermauert unsere Forderungen sowie den dringenden Handlungsbedarf und weist bereits mehrere Reformoptionen aus.
Die von den Betroffenen und Beobachtern seit Monaten bzw. Jahren, ja z.T. seit Jahrzehnten geäußerte Kritik wird somit nunmehr auch von anerkannter Seite endlich offiziell "legitimiert" - der nicht selten pauschalen Abfertigung der Kritiker als "unsolidarische Gefährder", "notorische Schwarzseher", "unbelehrbare Privatfernsehende" o. dgl. wird somit gleichfalls die Substanz entzogen.
Nichzuletzt zählen wir auch viele Nutzer oder Teil-Nutzer des ö.r. Rundfunks zu unseren Unterstützern!

Dieses Gutachten bedeutet enormen Aufwind für unsere Reformbestrebungen, den wir unbedingt alle gemeinsam nutzen und weiter anfachen müssen!

Es gilt daher, die Petition "ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter!“ fleißig weiterzuverteilen via Facebook, Twitter, Google+ oder per Mail über Freunde usw.
Abrisszettel können bei OpenPetition heruntergeladen und an markanten Punkten befestigt werden.
Unterschriftenlisten können ebenso heruntergeladen, im privaten oder beruflichen Umkreis unterzeichnet und dann digitalisiert hochgeladen werden.

Vor uns liegt noch ein gutes Stück Weg, doch sind wir zuversichtlich, mit Unterstützung aller in Sachen medienpolitischer Entwicklung auch wirklich etwas bewegen zu können.

Für die Petition "ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter!“ verbleiben uns in unserem Bundesland noch rund 7 Tage.

Nutzen wir die Zeit!

Mit herzlichen Grüßen
Helga Ranft


Kurzlinks zu den noch laufenden Petitionen

Noch bis 10. Januar:
THÜRINGEN bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-TH
BERLIN bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BE
BRANDENBURG bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BB

Im Weiteren auch noch bis Juni 2015
BADEN-WÜRTT. bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BW
sowie demnächst noch einzelne weitere bereits im Gespräch befindliche Bundesländer.
Bitte also auch weiterhin die Augen aufmerksam offen halten.

...alle gesammelt zu finden unter
ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter!
bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-Peti


Für diejenigen Betroffenen, welche sich gegen die augenscheinlich verfassungswidrigen Regelungen des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) über den regulären, offiziellen Rechtsweg von Zahlungsverweigerung, Widerspruch gegen den Beitrags-/ Festsetzungsbescheid incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sowie Klage gegen den ablehenden Widerspruchsbescheid wehren wollen, empfiehlt sich dieser "Schnelleinstieg" in die leider nicht ganz einfache aber auch nicht gänzlich unverständliche Materie
gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


01/01/2015 21:17

Rückänderung auf einheitlichen Original-Petitionstext incl. Fehlerkorrektur/ aktuelle Ergänzung
Neuer Petitionstext: Wir, die Unterzeichner, fordern
- Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie
- umfassende, weitreichende inhaltliche und strukturelle Reformen
des ö.r. Rundfunksystems.

Die Kritik der Menschen, Bürger, Landesrechnungshöfe, Medienpolitiker, Staatsrechtler und Datenschützer ist endlich ernst zu nehmen nehmen!

Die Versäumnisse jahrzehntelanger Medienpolitik sind endlich aufzuarbeiten!

Wir fordern

1.) - die sofortige Kündigung des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“
zum nächstmöglichen Termin sowie
2.) - vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze eine öffentliche Grundsatzdebatte über sämtliche vorausgegangenen "Rundfunkbeitragsstaatsverträge" sind SOFORT aufzuheben
Legitimation, Inhalt, Umfang und Strukturen des ö.r. Rundfunks, einhergehend mit der
- Diskussion und Einleitung grundlegender und weitreichender Reformen des ö.r. Rundfunks.

3.) vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze ein BÜRGEBEGEHREN und/oder VOLKSENTSCHEID durchzuführen Die Bürger sind angemessen am Reformprozess zu beteiligen.

Ergänzung:
Das aktuelle Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html
des 32-köpfigen, renommierten, unabhängigen und autonom agierenden Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Finanzen untermauert diese Forderungen sowie den dringenden Handlungsbedarf und weist bereits mehrere Optionen aus. Neue Begründung: Die Auswirkungen des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ haben zu gravierenden Ungerechtigkeiten geführt. Belastet werden in besonders hohem Maße einkommensschwache Bevölkerungsgruppen aber auch Vereine, Haushalte der Kommunen und Selbstständige - eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Nichtnutzer des ö.r. Rundfunks darin eingeschlossen.
Der ÖRR ist absolut nicht mehr zeitgemäß und muss aus diesem Grunde abgeschafft werden.
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV oder RBeitrStV) verstößt gegen Sollten Korrekturen nicht zeitnah, umfassend, konsequent und nachhaltig erfolgen, müssen nicht nur der Fortbestand des ö.r. Rundfunks, sondern auch die Thüringer Verfassung nach Art. 6 Abs. 1 demokratischen Grundwerte sowie rechts- und 2 sozialstaatlichen Prinzipien in unserer Gesellschaft als dauerhaft gefährdet betrachtet bzw. als nicht mehr existent bewertet werden.

Der gravierende Akzeptanzverlust und somit auch die Frage der Legitimation des aktuellen ö.r. Rundfunks drücken sich in zahlreichen Protesten, Foren, Initiativen, Petitionen, Widerspruchs-/ Klageverfahren, Publikationen, Vollstreckungsverfahren, Vollzugsrückständen sowie Beschwerden zu Programmqualität u. Berichterstattung sowie für uns neueste Gutachten des Finanzministeriums (32 Professoren haben dies im März 2014 ausgearbeitet welches dem Volk erst im Dezember 2014 bekannt wurde) aus.

Wir erwarten, dass die anhaltende Kritik der Bürger und Landesrechnungshöfe endlich ernst genommen wird!

Die Thüringer Medienpolitik ignoriert seit Jahr und Tag bekannte Missstände beim ö.r. Rundfunk und liefert keine adäquaten Antworten zur aktuellen Medienlandschaft und zeitgemäßem Nutzungsverhalten.
( keine Transparenz gegenüber der Bevölkerung)

Ob es der Prüfbericht zur Werbetätigkeit des MDR ist, der Prüfbericht zum Liegenschaftsmanagment des MDR, die Ergebnisse der Prüfung der Geldgeschäfte des MDR oder die Prüfberichte zu Personalaufwendungen des MDR:
Es entsteht keineswegs das vielfach suggerierte Bild eines „transparenten und demokratischen“ Rundfunks - eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, welcher auch von den Menschen Bürgern unseres Landes akzeptiert werden kann.

Auf diese gravierenden Mängel und Versäumnisse der Medienpolitik weisen zahlreiche Prüfberichte in den Parlamentsdokumenten des Thüringer Landtages hin, ohne dass der Gesetzgeber korrigierend eingegriffen hätte.

Im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag hieß es, dass dieser in Teilen nicht verfassungskonform sei. Auch der aktuelle 19. KEF-Bericht vom März 2014 weist dringenden Handlungsbedarf aus, so z.B. zum Thema Kreditaufnahme (Zitat):
„Die Kommission weist darauf hin, dass die in den zitierten Regelwerken erlaubten Kreditaufnahmen teilweise weder den EU-rechtlichen noch den staatsvertraglichen Vorgaben (§ 1 Abs. 3 RFinStV) entsprechen. Die Kommission erwartet von den zuständigen Organen der Anstalten eine rechtskonforme Korrektur ihrer Regelwerke sowie deren Einhaltung.“

Der ö.r. Rundfunk mit seinen 22 Fernsehkanälen und 67 Rundfunksendern entspricht seit mehreren Jahren nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Im Zeitalter des Internets kann festgestellt werden, dass ein ö.r. Rundfunk auch mit einem neu zu definierenden Programmangebot einem „Grundversorgungsauftrag“ nach Bildung und Information gerecht werden kann und muss. kann. Die Expansion des ö.r. Rundfunk ins Internet ist nicht erforderlich, um Meinungspluralität zu wahren, vielmehr behindert es diese.

Im 7. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1992 heißt es unter anderem:
"Mit der Bestimmung des Programmumfangs ist mittelbar auch eine Festlegung des Geldbedarfs der Rundfunkanstalten verbunden. Gleichwohl folgt daraus keine Pflicht des Gesetzgebers, jede Programmentscheidung, die die öff.-rechtlichen Rundfunkanstalten in Wahrnehmung ihrer Programmfreiheit treffen, finanziell zu honorieren. [...]
Die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistung ist aber nur in dem Maß gerechtfertigt, das zur Funktionserfüllung geboten erscheint.

Das heißt: Zwei Fernsehsender sowie 2 Radiokanäle reichen vollkommen aus um Bildungsgerecht zu sein und die Menschen Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung erforderlich ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie bieten keine hinreichende Gewähr dafür, daß sie sich bei der Anforderung der vor allem von den Empfängern aufzubringenden finanziellen Mittel im Katastrophenfall zu informier
Rahmen des Funktionsnotwendigen halten.
Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbständigen kann."
(BVerfGE 87, 181 - 7. Rundfunkentscheidung www.servat.unibe.ch/dfr/bv087181.html
bzw. aus „Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“, Band 87, S.181ff , BVerfGE- 87, 181)

Wir, als Unterzeichner dieser Petition, fordern den Thüringer Ministerpräsidenten sowie das Thüringer Parlament daher dazu auf, den Menschen zu zuhören und ihrem Auftrag gerecht zu werden. unserer Forderung nach
- Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie nach
Denn VOKSVERTRETER haben die Aufgabe das VOLK - umfassenden, weitreichenden inhaltlichen und strukturellen Reformen
des ö.r. Rundfunksystems umgehend Rechnung zu vertreten. tragen!


29/12/2014 15:34

Thüringer Verordnung vom 29.Juni 2006 zum Verfahren bei Bürgerantrag und Volksbegehren
Neuer Petitionstext: Wir, die Unterzeichner, fordern
- Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie
- umfassende, weitreichende inhaltliche und strukturelle Reformen
des ö.r. Rundfunksystems.

Die Kritik der Bürger, Menschen, Landesrechnungshöfe, Medienpolitiker, Staatsrechtler und Datenschützer ist endlich ernst zu nehmen! nehmen

Die Versäumnisse jahrzehntelanger Medienpolitik sind endlich aufzuarbeiten!

Wir fordern
-
1.) die sofortige Kündigung des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“
zum nächstmöglichen Termin sowie
- vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze eine öffentliche Grundsatzdebatte über 2.)
Legitimation, Inhalt, Umfang und Strukturen des ö.r. Rundfunks, einhergehend mit der
- Diskussion und Einleitung grundlegender und weitreichender Reformen des ö.r. Rundfunks. sämtliche vorausgegangenen "Rundfunkbeitragsstaatsverträge" sind SOFORT aufzuheben

Die Bürger sind angemessen am Reformprozess zu beteiligen. 3.) vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze ein BÜRGEBEGEHREN und/oder VOLKSENTSCHEID durchzuführen Neue Begründung: Die Auswirkungen des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ haben zu gravierenden Ungerechtigkeiten geführt. Belastet werden in besonders hohem Maße einkommensschwache Bevölkerungsgruppen aber auch Vereine, Haushalte der Kommunen und Selbstständige - eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Nichtnutzer des ö.r. Rundfunks darin eingeschlossen.
Der ÖRR ist absolut nicht mehr zeitgemäß und muss aus diesem Grunde abgeschafft werden.
Sollten Korrekturen nicht zeitnah, umfassend, konsequent Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV oder RBeitrStV) verstößt gegen die Thüringer Verfassung nach Art. 6 Abs. 1 und nachhaltig erfolgen, müssen nicht nur der Fortbestand des ö.r. Rundfunks, sondern auch die demokratischen Grundwerte sowie rechts- und sozialstaatlichen Prinzipien in unserer Gesellschaft als dauerhaft gefährdet betrachtet bzw. als nicht mehr existend bewertet werden. 2

Der gravierende Akzeptanzverlust und somit auch die Frage der Legitimation des aktuellen ö.r. Rundfunks drücken sich in zahlreichen Protesten, Foren, Initiativen, Petitionen, Widerspruchs-/ Klageverfahren, Publikationen, Vollstreckungsverfahren, Vollzugsrückständen sowie Beschwerden zu Programmqualität u. Berichterstattung sowie für uns neueste Gutachten des Finanzministeriums (32 Professoren haben dies im März 2014 ausgearbeitet welches dem Volk erst im Dezember 2014 bekannt wurde) aus.

Wir erwarten, dass die anhaltende Kritik der Bürger und Landesrechnungshöfe endlich ernst genommen wird!

Die thüringer Thüringer Medienpolitik ignoriert seit Jahr und Tag bekannte Missstände beim ö.r. Rundfunk und liefert keine adäquaten Antworten zur aktuellen Medienlandschaft und zeitgemäßem Nutzungsverhalten.
( keine Transparenz gegenüber der Bevölkerung)

Ob es der Prüfbericht zur Werbetätigkeit des MDR ist, der Prüfbericht zum Liegenschaftsmanagment des MDR, die Ergebnisse der Prüfung der Geldgeschäfte des MDR oder die Prüfberichte zu Personalaufwendungen des MDR:
Es entsteht keineswegs das vielfach suggerierte Bild eines „transparenten und demokratischen“ Rundfunks - eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, welcher auch von den Bürgern Menschen unseres Landes akzeptiert werden kann.

Auf diese gravierenden Mängel und Versäumnisse der Medienpolitik weisen zahlreiche Prüfberichte in den Parlamentsdokumenten des Thüringer Landtages hin, ohne dass der Gesetzgeber korrigierend eingegriffen hätte.

Im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 2014 zum ZDF-Staatsvertrag hieß es, dass dieser in Teilen nicht verfassungskonform sei. Auch der aktuelle 19. KEF-Bericht vom März 2014 weist dringenden Handlungsbedarf aus, so z.B. zum Thema Kreditaufnahme (Zitat):
„Die Kommission weist darauf hin, dass die in den zitierten Regelwerken erlaubten Kreditaufnahmen teilweise weder den EU-rechtlichen noch den staatsvertraglichen Vorgaben (§ 1 Abs. 3 RFinStV) entsprechen. Die Kommission erwartet von den zuständigen Organen der Anstalten eine rechtskonforme Korrektur ihrer Regelwerke sowie deren Einhaltung.“

Der ö.r. Rundfunk mit seinen 22 Fernsehkanälen und 67 Rundfunksendern entspricht seit mehreren Jahren nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Im Zeitalter des Internets kann festgestellt werden, dass ein ö.r. Rundfunk auch mit einem neu zu definierenden Programmangebot einem „Grundversorgungsauftrag“ nach Bildung und Information gerecht werden kann. kann und muss. Die Expansion des ö.r. Rundfunk ins Internet ist nicht erforderlich, um Meinungspluralität zu wahren, vielmehr behindert es diese.

Im 7. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1992 heißt es unter anderem:
"Mit der Bestimmung des Programmumfangs ist mittelbar auch eine Festlegung des Geldbedarfs der Rundfunkanstalten verbunden. Gleichwohl folgt daraus keine Pflicht des Gesetzgebers, jede Programmentscheidung, die die öff.-rechtlichen Rundfunkanstalten in Wahrnehmung ihrer Programmfreiheit treffen, finanziell zu honorieren. [...]
Die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistung ist aber nur in dem Maß gerechtfertigt, das zur Funktionserfüllung geboten erscheint.
Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung erforderlich ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie bieten keine hinreichende Gewähr dafür, daß sie sich bei der Anforderung der vor allem von den Empfängern aufzubringenden finanziellen Mittel
Das heißt: Zwei Fernsehsender sowie 2 Radiokanäle reichen vollkommen aus um Bildungsgerecht zu sein und die Menschen im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten. Katastrophenfall zu informier

Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbständigen kann."
(BVerfGE 87, 181 - 7. Rundfunkentscheidung www.servat.unibe.ch/dfr/bv087181.html
bzw. aus „Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“, Band 87, S.181ff , BVerfGE- 87, 181)

Wir, als Unterzeichner dieser Petition, fordern den Thüringer Ministerpräsidenten sowie das Thüringer Parlament daher dazu auf, unserer Forderung nach den Menschen zu zuhören und ihrem Auftrag gerecht zu werden.
- Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie nach
- umfassenden, weitreichenden inhaltlichen und strukturellen Reformen
des ö.r. Rundfunksystems umgehend Rechnung Denn VOKSVERTRETER haben die Aufgabe das VOLK zu tragen! vertreten.


12/07/2014 01:02

Im Titel fehlte noch ein Satz
Neuer Titel: ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT! (Thüringen)


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