Regiune: Germania

Artenschutz - Gesetz zum Schutz bedrohter Fischarten

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
685 685 in Germania

Petiția este respinsă.

685 685 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2012
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:16

Pet 3-17-10-2770-040387Artenschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte ein Verbot des Fanges sowie des Verkaufs von als gefährdet
eingestuften Fischarten in Deutschland erreichen.
Er führt aus, dass hierdurch die Bestände die Gelegenheit erhalten sollten, sich zu
erholen. Eine überhöhte Nachfrage nach Fisch sowie fragwürdige Fangmethoden
hätten dazu geführt, dass bereits viele Fischarten vom Aussterben bedroht seien.
Durch das geforderte Verbot könne vermieden werden, dass Fischarten aussterben.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht wurde. 685 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen mitzuteilen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:
Bei der Fischereipolitik handelt es sich um einen der Politikbereiche, auf dem alle
relevanten Entscheidungen auf europäischer Ebene durch den Ministerrat und das
Europäische Parlament getroffen werden. Die EU-Fischereiminister legen jährlich auf
Vorschlag der EU-Kommission die Höhe der Gesamtfangmengen für die einzelnen
Bestände fest. Die Vorschläge der Kommission basieren auf wissenschaftlichen
Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung bzw. des
Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses der Fischerei der
Kommission. Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt die Festlegung der
Fangmengen auf der Basis wissenschaftlicher Empfehlungen bzw. der bestehenden
Mehrjahrespläne.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass sich die Situation vieler europäischer
Fischbestände in den letzten Jahren erfreulich verbessert hat. Die für viele Bestände
eingeführten mehrjährigen Bewirtschaftungspläne sehen vor, dass nur ein
bestimmter Anteil des Bestandszuwachses jährlich entnommen werden darf. Die
Bewirtschaftungspläne enthalten in der Regel auch Begrenzungen für die
Fangmenge sowie spezielle Kontrollmaßnahmen. Für besonders gefährdete Arten
sieht die Fischereipolitik auch Fangverbote vor. Dies betrifft z. B. verschiedene
Haiarten, wie den Riesenhai, den Weißen Hai oder den Heringshai sowie
verschiedene Rochenarten. Diese Arten dürfen von EU-Schiffen nicht gefangen, an
Bord behalten, umgeladen oder angelandet werden. Ungewollt gefangene
Exemplare werden umgehend freigesetzt.
In diesem Zusammenhang stellt der Petitionsausschuss fest, dass die
Überlebensrate beim Rückwurf eher gering ist. Die Bundesrepublik Deutschland
setzt sich daher im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik für die
Einführung von Rückwurfverboten und Anlandegeboten ein, damit Anreize für die
Fischer geschaffen werden, ihre Fangtätigkeit selektiver zu gestalten.
Der Petitionsausschuss betrachtet nachhaltige Bewirtschaftungs- und Fangmethoden
als unabdingbar im Sinne einer wirtschaftlich tragfähigen Fischerei. Das geforderte
Verbot des Fanges und des Verkaufes von als gefährdet eingestuften Fischarten in
Deutschland kann er jedoch mangels Regelungskompetenz nicht unterstützen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.
Der von den Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gestellte Antrag, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, wurde
mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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