Regione: Germania

Artenschutz - Integration und Schutz von Wölfen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
376 Supporto 376 in Germania

La petizione è stata respinta

376 Supporto 376 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 16:06

Pet 2-18-18-2770-006720

Artenschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Die Petition möchte erreichen, dass sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union
an der Integration und dem Schutz von Wölfen beteiligen müssen und generelle
Abschussfreigaben aufgehoben werden.
Die Eingabe führt aus, dass der in Deutschland geltende strenge Artenschutz von
Wölfen auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zur
Anwendung kommen müsse.
Im Interesse einer natürlichen Zuwanderung und damit einer leichten
Wiederansiedlung des Wolfes in Europa dürfe es in den Mitgliedstaaten der EU keine
generelle Abschussfreigabe von Wölfen geben. Der Abschuss dieser Tiere müsse
sich auf Ausnahmefälle beschränken.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 376 Unterstützer fand und
17 Diskussionsbeiträge auf der Internetseite des Petitionsausschusses bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
auf Grundlage der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte nunmehr wie
folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-
Richtlinie) der Europäischen Gemeinschaft (Richtlinie 92/43/EWG) seit dem

5. Juni 1992 das Ziel verfolgt, die Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet
der Mitgliedstaaten zu sichern.
Neben dem Konzept zum Schutz von Lebensräumen beinhaltet die Richtlinie u. a.
den Gebietsschutz für die Lebensräume bestimmter in Anhang IV der FFH-Richtlinie
aufgeführten Arten. Den Artenschutzregelungen nach Artikel 12 der FFH-Richtlinie
entsprechend soll von den Mitgliedstaaten ein strenges Schutzsystem für alle in
Anhang IV gelisteten Arten eingerichtet werden. Für den Fang oder die Tötung der in
Anhang V der FFH-Richtlinie genannten wildlebenden Tierarten wird wiederum der
Gebrauch der in Anhang VI Buchstabe a genannten Fang- und Tötungsgeräte sowie
jede Form des Fangs oder Tötens mittels der in Anhang VI Buchstabe b genannten
Transportmittel in den Mitgliedstaaten der EU verboten.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass für Deutschland der Wolf in Anhang IV
aufgenommen wurde und damit dem Tötungsverbot aus Artikel 12 der FFH-Richtlinie
unterliegt. Dieses ist auch gerechtfertigt, da der Wolf in Deutschland seit Anfang des
19. Jahrhunderts als ausgestorben galt. Seit 1945 wanderten jedoch immer wieder
wildlebende Einzelexemplare nach Ostdeutschland ein. Erst im Jahr 2000 konnte
wieder ein dauerhaftes Vorkommen mit erfolgreicher Nachwuchsaufzucht
nachgewiesen werden. Aufgrund der Mitverantwortung Deutschlands für die
Wiederansiedlung des Wolfes in Westeuropa soll diese natürliche Zuwanderung
unterstützt werden. Der Petitionsausschuss stellt fest, dass auch dieses strenge
Schutzregime im Einzelfall Abschüsse von Wölfen unter bestimmten
Voraussetzungen zulässt, z.B. bei nicht tolerierbaren oder anders abwendbaren
Schäden an Nutztieren.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass in anderen Mitgliedstaaten, beispielsweise in
Polen, Teilen von Griechenland und Spanien oder auch Finnland der Wolf in
Anhang V der FFH-Richtlinie gelistet ist. Dadurch besteht die Möglichkeit,
Entnahmen aus der Natur auch durch eine Jagdzeit zu erlauben, wenn die Bejagung
so eingerichtet ist, dass die günstige Erhaltungssituation beibehalten werden kann.
Die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, für die der Wolf in Anhang V der FFH-
Richtlinie aufgeführt ist, haben in der Regel hohe Wolfbestände. Diese haben sich für
den geringeren Schutzstatus im Rahmen von Beitrittsverfahren zur Gemeinschaft
eingesetzt und die bisherigen Mitgliedstaaten haben dies jeweils akzeptiert. Soweit
sich die Bestandszahlen der Wölfe in diesen Ländern nicht signifikant verändert
haben, was durchweg der Fall ist, würde sich die Bundesregierung mit Forderungen

zur Erstreckung des strengen Schutzes auch auf diese Wolfspopulationen und dem
damit verbundenen grundsätzlichen Jagdverbot im Widerspruch zu der
Positionierung der früheren Beitrittsverhandlungen setzen. Eine Zustimmung dieser
anderen Mitgliedstaaten wäre nicht zu erwarten. Initiativen zur Änderung des
Schutzstatus des Wolfes mit dem Ziel, die in der Petition gewünschte Aufhebung
einer generellen Abschussfreigabe bei anderen Mitgliedstaaten zu erreichen, werden
daher als wenig aussichtsreich und auch nicht als zielführend angesehen.
In Sorge um die unterschiedliche Entwicklung der in Europa vorkommenden
10 Wolfspopulationen hat die Kommission der EU im Jahr 2013 sogenannte "Key
actions for Large Carnivore Populations in Europe" erarbeiten lassen. Diese listen die
prioritären Aktivitäten beim Großraubtiermanagement für die kommenden fünf Jahre
auf, die den Mitgliedstaaten zur Umsetzung anempfohlen werden sollen. In diesen
"Key actions" sind prioritäre Empfehlungen aufgeführt, mit denen die Mitgliedstaaten
angehalten werden sollen, geeignete Maßnahmen für ein zielführendes
Konfliktmanagement zu ergreifen. Auf diese Weise soll das Akzeptanzniveau für den
Wolf in den diesem Tier gegenüber skeptisch eingestellten Bevölkerungsgruppen
angehoben werden. Durch ein intelligent ausgelegtes und nachhaltig betriebenes
Konfliktmanagement sollte es möglich sein, die in einigen Mitgliedstaaten weit
verbreitete illegale Tötung von Wölfen durch Abschuss oder Gift zu vermindern bzw.
ganz allgemein den Wunsch zu vermindern, die Wolfspopulationen mit jagdlichen
Mitteln zu "regulieren". Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission auch im
Jahr 2012 eine Initiative ergriffen, um einen konstruktiven Dialog zwischen den
Nutztierhalter-, Jagd- und Naturschutzverbänden auf europäischer Ebene bezüglich
der Großraubtiere zu fördern. In dem Bemühen, die sozialen und wirtschaftlichen
Probleme zu lösen, die zuweilen mit der Wiederausbreitung der Wildtiere
einhergehen, hat die Europäische Kommission am 11. Juni 2014 eine Plattform
eingerichtet, auf der Landwirte und Naturschützer, Jäger, Landbesitzer und
Wissenschaftler bewährte Verfahren und ihre Ideen darüber austauschen können,
wie Menschen und Großraubtiere innerhalb des gleichen Raumes am besten
miteinander auskommen können. Die Auftaktveranstaltung, in der die
Aufgabenstellung präzisiert und der Arbeitsplan erstellt wurde, hat am 1. Dezember
2014 stattgefunden. Weiterhin wird die Plattform ein jährliches Treffen abhalten und
Workshops über ausgewählte Themen organisieren. Weitere Einzelheiten finden sich
über folgenden Link:

ec.europa.eu/environment/nature/conservation/species/carnivores/coexistence
_platform.htm
Für den Alpenraum arbeiten die Alpenanrainerstaaten seit Jahren zum Schutz und
zur weiteren Etablierung von Wolf, Bär und Luchs im Rahmen der Alpenkonvention
in der Arbeitsplattform "Wildlife and Society" zusammen. Ziel ist es auch hier,
grenzüberschreitende Managementpläne zu erstellen und die Akzeptanz für diese
Tiere in der Bevölkerung zu erhöhen.
Der Petitionsausschuss begrüßt die auf der europäischen Ebene ergriffenen
Maßnahmen und erachtet es als anstrebenswert, dass der Wolf in allen
Mitgliedstaaten der EU in den er natürlicherweise vorkommt oder bis zur Ausrottung
vorkam, einen günstigen Erhaltungszustand wiedererlangt und diesen beibehält.
Mit Blick auf die unterschiedlichen Bestandzahlen der Wölfe in der einzelnen
Mitgliedstaaten der EU erachtet der Petitionsausschuss einen differenzierten Schutz
dieses Tieres als nicht problematisch. Im Übrigen weist der Petitionsausschuss
darauf hin, dass der Wolf außerdem im Anhang II der Berner Konvention als streng
geschützte Art gelistet ist. Danach genießt der Wolf strengen Schutz. Da die
Umsetzung jedoch den Vertragsstaaten obliegt, vermag der Petitionsausschuss
weitere gesetzgeberische Initiativen zur Erhöhung des Schutzstatus des Wolfs vor
dem Hintergrund nicht in Aussicht zu stellen, dass einige Unterzeichnerstaaten
Vorbehalte gegen den strengen Wolfschutz eingelegt haben, die den Schutzstatus
aufweichen. Zu diesen Staaten gehören Bulgarien, Tschechien, Finnland, Lettland,
Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei und Spanien.
Nach dem Dargelegten erachtet der Petitionsausschuss eine weitere Integration und
einen erhöhten Schutz des Wolfes sowie eine generelle Aufhebung der
Abschussfreigaben als nicht aussichtsreich und vor dem Hintergrund der
unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten zum
gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht als zielführend. Der Petitionsausschuss
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.
Der abweichende Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - als Material zu überweisen und
den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde
mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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