Região: Alemanha

Arzneimittelwesen - Abschaffung des Dispensierrechts der Tierärzte (keine "eigene Haus-Apotheke")

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
1.013 Apoiador 1.013 em Alemanha

A petição foi terminada.

1.013 Apoiador 1.013 em Alemanha

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 16:50

Pet 3-17-10-2120-033317Arzneimittelwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz – als Material zu überweisen.
Begründung
Der Petent möchte die Abschaffung des Dispensierrechts der Tierärzte erreichen.
Er führt aus, dass in letzter Zeit vermehrt Rückstände von Antibiotika in tierischen
Lebensmitteln festgestellt werden. Es sei daher erforderlich, zu verhindern, dass
„schwarze Schafe“ unter den Tierärzten aus Profitsucht hierzu beitragen würden.
Medikamente für Tiere sollten daher wie andere Medikamente vom Tierarzt rezeptiert
und in der Apotheke verkauft werden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 1.013 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss ist im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung unter Einbeziehung der Auffassung der Bundesregierung
zu folgendem Ergebnis gekommen:
Das Arzneimittelgesetz regelt das so genannte Apothekenmonopol und das
tierärztliche Dispensierrecht. Grundsätzlich dürfen Arzneimittel, die nicht frei
verkäuflich sind, für den Endverbrauch nur in Apotheken abgegeben werden. Das so
genannte tierärztliche Dispensierrecht stellt eine Ausnahme hiervon dar und
bedeutet, dass Tierärzte im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke
Arzneimittel vorrätig halten dürfen und an Halter der von ihnen behandelten Tiere
abgeben dürfen.
Nach den Ausführungen des BMELV wird mit Blick auf die aktuellen Erkenntnisse um
den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung das Arzneimittelgesetz überarbeitet.
Das BMELV hat jedoch darauf hingewiesen, dass ein Wegfall des tierärztlichen
Dispensierrechts nicht Gegenstand dieser 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes ist.

Jedoch hat das BMELV begonnen, die Vor- und Nachteile des Dispensierrechts für
Tierärzte ergebnisoffen zu prüfen. Dieser Prüfprozess wird alle Aspekte der
Lebensmittelsicherheit berücksichtigen sowie den Erhalt der Wirksamkeit von
wichtigen Therapeutika, wie z.B. Antibiotika. Auch der durch die tierärztliche Tätigkeit
ausgeübte Beitrag zum Tierschutz oder zu Optimierungsmöglichkeiten in der
Tierhaltung werden berücksichtigt werden.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass Tierärzten im Hinblick auf den Einsatz
von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, wie z.B. Antibiotika, eine besondere
Verantwortung obliegt. Sie müssen sorgfältig darüber entscheiden, ob und inwieweit
die Anwendung dieser Arzneimittel geboten ist, um ein Tier zu heilen.
Der Petitionsausschuss hält die vorliegende Petition für geeignet, in die vom BMELV
durchgeführte Prüfung der Vor- und Nachteile des Dispensierrechts einbezogen zu
werden und empfiehlt daher, sie dem BMELV als Material zu überweisen.

Begründung (PDF)


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