Region: Tyskland

Arzneimittelwesen - Beibehaltung des Dispensierrechts der Tierärzte ("eigene Haus-Apotheke")

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
18 533 Stödjande 18 533 i Tyskland

Petitionen är avslutad

18 533 Stödjande 18 533 i Tyskland

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2012
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2017-08-29 16:50

Pet 3-17-10-2120-033318Arzneimittelwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz – als Material zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird eine Beibehaltung des Dispensierrechts für Tierärzte gefordert.
Es wird ausgeführt, dass anderenfalls Tierhalter die für ihre Tiere benötigten
Medikamente in der Apotheke erwerben müssten. Dort würden nur größere Mengen
verkauft. Im Gegensatz hierzu würde der Tierarzt nur die für die Behandlung
benötigten Mengen ausgeben. Ein Erwerb der Medikamente in der Apotheke
bedeute für die Tierhalter eine höhere finanzielle Belastung und möglicherweise eine
Beeinträchtigung des Wohles der Tiere durch Selbstmedikation mit verbliebenen,
nicht benötigten Medikamenten.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages eingestellt und dort diskutiert wurde. 18.533 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Weiterhin haben den Petitionsausschuss noch
99 weitere Petitionen mit einem vergleichbaren Anliegen erreicht sowie
Unterschriftenlisten mit mehr als 25.000 Unterschriften, die mit der vorliegenden
Petition gemeinsam beraten werden.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung eine
Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) zu dem Anliegen eingeholt. Die parlamentarische
Prüfung hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Das Arzneimittelgesetz regelt das so genannte Apothekenmonopol und das
tierärztliche Dispensierrecht. Grundsätzlich dürfen Arzneimittel, die nicht frei
verkäuflich sind, für den Endverbrauch nur in Apotheken abgegeben werden. Das so
genannte tierärztliche Dispensierrecht stellt eine Ausnahme hiervon dar und

bedeutet, dass Tierärzte im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke
Arzneimittel vorrätig halten dürfen und an Halter der von ihnen behandelten Tiere
abgeben dürfen.
Nach den Ausführungen des BMELV wird mit Blick auf die aktuellen Erkenntnisse um
den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung das Arzneimittelgesetz überarbeitet.
Das BMELV hat jedoch darauf hingewiesen, dass ein Wegfall des tierärztlichen
Dispensierrechts nicht Gegenstand dieser 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes ist.
Jedoch hat das BMELV begonnen, die Vor- und Nachteile des Dispensierrechts für
Tierärzte ergebnisoffen zu prüfen. Dieser Prüfprozess wird alle Aspekte der
Lebensmittelsicherheit berücksichtigen sowie den Erhalt der Wirksamkeit von
wichtigen Therapeutika, wie z.B. Antibiotika. Auch der durch die tierärztliche Tätigkeit
ausgeübte Beitrag zum Tierschutz oder zu Optimierungsmöglichkeiten in der
Tierhaltung werden berücksichtigt werden.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass Tierärzten im Hinblick auf den Einsatz
von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, wie z.B. Antibiotika, eine besondere
Verantwortung obliegt. Sie müssen sorgfältig darüber entscheiden, ob und inwieweit
die Anwendung dieser Arzneimittel geboten ist, um ein Tier zu heilen.
Der Petitionsausschuss hält die vorliegende Petition für geeignet, in die vom BMELV
durchgeführte Prüfung der Vor- und Nachteile des Dispensierrechts einbezogen zu
werden und empfiehlt daher, sie dem BMELV als Material zu überweisen.

Begründung (PDF)


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