Region: Tyskland

Arzneimittelwesen - Blutspendeerlaubnis für Minderjährige

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
51 Støttende 51 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

51 Støttende 51 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2015
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16.05

Pet 2-18-15-2120-017943

Arzneimittelwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.10.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird angeregt, Jugendliche ab dem Alter von 16 Jahren zur
Blutspende zuzulassen.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 51 Mitzeichnungen sowie 32 Diskussionsbeiträge
ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Die Blutspendeauswahlkriterien, zu denen auch die Altersgrenzen für
Blutspendewillige zählen, beruhen auf verbindlichen EU-Richtlinien, die in nationales
Recht umgesetzt worden sind. Die EU-Richtlinie 2004/33/EG schreibt in Anhang III
generell eine Altersgrenze zwischen 18 und 65 Jahren für Blutspendewillige fest,
lässt jedoch Ausnahmen zu. Für Spender/innen ab 17 Jahren ist nach EU-Recht
entweder die gesetzliche Volljährigkeit oder eine schriftliche Zustimmung der
Erziehungsberechtigten erforderlich, eine Blutspende von jüngeren Jugendlichen ist
europaweit nicht erlaubt.
Die bestehenden Altersgrenzen für Blutspender/innen in Deutschland wurden auf
wissenschaftlicher Basis in den "Richtlinien zur Gewinnung von Blut und
Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)" der
Bundesärztekammer unter Beteiligung und im Einvernehmen mit dem zuständigen
Paul-Ehrlich-Institut festgelegt. Sie dienen dem Schutz der Spender vor

vermeidbaren Schäden durch die Blutspende. Die untere Altersgrenze liegt wie in der
o.g. EU-Richtlinie 2004/33/EG empfohlen bei 18 Jahren; von der möglichen
Ausnahmeregelung, Spendewillige ab 17 Jahren mit Einverständnis der
Erziehungsberechtigten zur Blutspende zuzulassen, wurde kein Gebrauch gemacht
Diese Grenze ist nach wissenschaftlichen Veröffentlichungen aus medizinischer
Sicht sinnvoll, da jüngere Spender im Alter von 16 und 17 Jahren signifikant höhere
Raten von Spende assoziierten Komplikationen aufweisen als ältere Spender. Auch
neueste Berichte der Hämovigilanz aus den USA zeigen, dass Spender/innen von 16
- 18 Jahren doppelt so viele Nebenwirkungen bei der Blutspende erleiden wie ältere
Spendewillige ("The 2012 AABB United States Donor Hemovigilance Report").
Solche Ereignisse können dazu führen, dass junge Leute lebenslang als
Spender/innen nicht mehr zur Verfügung stehen, obwohl sie anderenfalls später
möglicherweise geeignet wären.
Der Petitionsausschuss vermag sich diesen Ausführungen nicht zu verschließen.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.Begründung (pdf)


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