Regija: Njemačka

Arzneimittelwesen - Rezeptpflicht-Befreiung von Präparaten mit dem Wirkstoff Ibuprofen bis 600 mg

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
53 Potpora 53 u Njemačka

Peticija je odbijena.

53 Potpora 53 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2017
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

30. 03. 2019. 03:25

Pet 2-18-15-2120-046015 Arzneimittelwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Präparate mit dem Wirkstoff Ibuprofen bis
600 mg von der Rezeptpflicht befreit werden.

Zur Begründung wird u.a. ausgeführt, der Wirkstoff Ibuprofen sei in den Dosen bis
400 mg rezeptfrei in jeder deutschen Apotheke erhältlich, jedoch ab 600 mg bestehe
Rezeptpflicht. Aus pharmakologischer Sicht /medizinischer Sicht sei die 600 mg
Dosis nur eine sehr geringe Wirkstoffdosis mehr, sodass keine zwingende Indikation
für die Rezeptpflicht bestehe.

Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 63 Mitzeichnungen sowie 13 Diskussionsbeiträge
ein.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:

Es trifft zu, dass ibuprofenhaltige Arzneimittel in der Dosierung von 600 mg pro
abgeteilter Arzneiform (feste orale Arzneiformen) im Gegensatz zu entsprechenden
Dosierungen mit 400 mg auf Grund der Arzneimittelverschreibungsverordnung der
Verschreibungspflicht unterliegen. Die Aufhebung der Verschreibungspflicht für
ibuprofenhaltige Arzneimittel in der Dosierung mit 600 mg (feste orale Arzneiformen)
kommt aus folgenden Gründen nicht in Betracht:

Die o.g. ibuprofenhaltigen Arzneimittel in der Dosierung von 400 mg sind lediglich zur
symptomatischen Behandlung von leichten bis mäßig starken Schmerzen wie
Kopfschmerzen, Zahnschmerzen und Regelschmerzen sowie von Fieber
zugelassen. Die entsprechenden Arzneimittel in der Dosierung von 600 mg (oder
darüber) sind jedoch u.a. zugelassen zur Behandlung von akuten Arthritiden
(einschließlich Gichtanfall), chronischen Arthritiden, insbesondere bei rheumatoider
Arthritis (chronische Polyarthritis), Spondylitis ankylosans (Morbus Bechterew) und
anderen entzündlich-rheumatischen Wirbelsäulenerkrankungen, von Reizzustanden
bei degenerativen Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen (Arthrosen und
Spondylarthrosen) sowie von entzündlichen weichteilrheumatischen Erkrankungen.
Die Behandlung dieser Erkrankungen ist nach dem Stand der medizinischen
Erkenntnisse unbedingt ärztlich zu begleiten.

Unabhängig davon kann jeder Bürger einen angemessen begründeten Antrag auf
Entlassung von Arzneimitteln aus der Verschreibungspflicht an die Geschäftsstelle
des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte richten. Nach Prüfung des Antrages durch die
zuständige Bundesoberbehörde (vorliegend: Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte) würde ggf. der Sachverständigenausschuss ein Votum abgeben
und das Bundesministerium für Gesundheit im Weiteren über eine Änderung der
Arzneimittelverschreibungsverordnung entscheiden.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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