Περιοχή: Γερμανία

Arzneimittelwesen - Verfügbarkeit von Einzelimpfstoffen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
149 Υποστηρικτικό 149 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

149 Υποστηρικτικό 149 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2012
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 4:10 μ.μ.

Pet 2-17-15-2120-043256

Arzneimittelwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Pharmaindustrie
entsprechend den Impfempfehlungen des Robert-Koch-Instituts Impfstoffe auch als
Einzelimpfstoff zur Verfügung stellt und vorrätig hält. Insbesondere einen
Einzelimpfstoff für Masern und Röteln.
Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 149 Mitzeichnungen sowie
183 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage von
Stellungnahmen der Bundesregierung wie folgt dar:
Die Entscheidung der pharmazeutischen Industrie, nur noch für
Kombinationsimpfstoffe Zulassungen zu beantragen, schränkt die Auswahl für
Impfärzte und Bürgerinnen und Bürger ein. Sie ist nach Aussage der
Bundesregierung indes aus arzneimittelrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, da die
zuständige Zulassungsbehörde, Paul-Ehrlich-Institut (PEI), eine Zulassung für einen
Kombinationsimpfstoff nicht versagen kann, wenn Qualität, Wirksamkeit und
Unbedenklichkeit belegt sind.
Die Eliminierung von Masern und Röteln in Europa bis zum Jahr 2015 ist erklärtes
Ziel der Weltgesundheitsorganisation, dem sich auch die Bundesrepublik
Deutschland verpflichtet hat. Durch die Verwendung von Masern-Mumps-
Röteln(MMR)-Kombinationsimpfstoffen konnten die Masern bereits auf dem

amerikanischen Doppelkontinent und in Skandinavien erfolgreich eliminiert werden.
Dabei wurde MMR-Impfstoff zweimalig im Kindesalter verabreicht. Um mit den
Masern gleichzeitig auch die Verbreitung von Röteln zu verhindern und damit
insbesondere Rötelnembryopathien wirkungsvoll vorzubeugen, wird auch in
Deutschland MMR-Kombinationsimpfstoff verwendet.
Die Verwendung von Kombinationsimpfstoffen wird von der Ständigen
Impfkommission (STIKO) generell empfohlen, um die Anzahl der Injektionen bei
Kindern gering zu halten. Auch für junge ungeimpfte oder nur einmal geimpfte
Erwachsene wird die Impfung mit dem MMR-Impfstoff empfohlen. Die MMR-Impfung
ist auch ohne Probleme möglich, wenn bereits eine Immunität gegen Masern,
Mumps oder Röteln bestehen sollte. Die bereits im Körper vorhandenen Antikörper
neutralisieren in diesem Fall das im Impfstoff enthaltene abgeschwächte Virus, wie
sie es mit auf natürlichem Weg erlangten Erregern tun. Die kombinierte MMR-
Impfung stellt dabei kein zusätzliches Risiko dar
Die Bundesregierung wies ergänzend gegenüber dem Petitionsausschuss darauf
hin, dass sie keinen Einfluss auf die Produktions- und Vermarktungsstrategien der
pharmazeutischen Industrie hat. Bei der Einstellung der Produktion von
Einzelimpfstoffen gegen Masern und Röteln handelt es sich um globale
Entwicklungen, die sich früher oder später auch auf Länder auswirken dürften, in
denen derzeit möglicherweise noch bestimmte monovalente Impfstoffe erhältlich
sind.
Mit ergänzender Stellungnahme der Bundesregierung gegenüber dem
Petitionsausschuss vom April 2014 teilte diese mit, dass seit dem 14.03.2013 in
Deutschland ein Masern-Mono-Impfstoff zugelassen ist. Die Fa. EurimParm
Arzneimittel GmbH hat für den Masern-Impfstoff-Merieux die Marktzulassung
beantragt und erhalten.
Die Situation zur Zulassung bei Röteln-Impfstoffen in Deutschland ist unverändert.
Wer sich gegen das Röteln-Virus impfen lassen möchte, muss auf einen der
zugelassenen Kombinationsimpfstoffe zurückgreifen. Hier sind sowohl Dreifach-
Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln als auch Vierfach-Impfstoffe gegen
Masern, Mumps, Röteln und Windpocken verfügbar.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.Begründung (pdf)


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