Region: Tyskland
Dialog

Arzneimittelwesen - Verpflichtende kostenlose Rücknahme nicht mehr gebrauchter/nicht mehr benötigter/ggf. noch verwendbarer Arzneimittel durch Apotheken

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
182 Stödjande 182 i Tyskland

Insamlingen är klar

182 Stödjande 182 i Tyskland

Insamlingen är klar

  1. Startad 2017
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog med mottagare
  5. Beslut

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2019-03-07 03:29

Pet 2-19-15-2120-000376 Arzneimittelwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - zu
überweisen, soweit die Notwendigkeit der besseren Aufklärung über die
Entsorgung von Altarzneimitteln angesprochen wird,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Apotheken gesetzlich zu verpflichten, die nicht
mehr gebrauchten, angebrochenen und nach Haltbarkeit abgelaufenen oder noch zu
verwendenden Medikamente kostenlos wieder zurückzunehmen.

Zur Begründung wird u.a. ausgeführt, Medikamente jeglicher Verordnung und
Packungsgröße unterliegen in den Inhalten nicht selten den schädigenden
Eigenschaften für die Natur.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 183 Mitzeichnungen sowie
18 Diskussionsbeiträge ein.

Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Zusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt wird. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:

Der Petent begehrt die Einführung einer Verpflichtung der Apotheken, nicht mehr
verwendbare oder nicht mehr benötigte Arzneimittel kostenlos zurückzunehmen,
damit sie einer umweltverträglichen Entsorgung zugeführt oder nach Prüfung
gegebenenfalls erneut abgegeben werden können (z. B. auch über den Großhandel
an weniger entwickelte Länder).

Es bleibt den Apotheken unbenommen, Altarzneimittel freiwillig zur Entsorgung
zurückzunehmen. Auch ansonsten ist eine ordnungsgemäße und sichere Entsorgung
als Hausmüll über die Restmülltonne grundsätzlich möglich. Nach Vorbehandlung
der Abfälle und anschließender sachgerechter Deponierung sind umweltschädliche
Auswirkungen durch Arzneimittelreste nicht mehr zu erwarten. Die Kommunen sehen
vielfach noch weitere Möglichkeiten für die Entsorgung von Altarzneimitteln vor (z. B.
"Medi-Tonnen", Schadstoffmobile oder Schadstoffsammelstellen) und erteilen auf
Nachfrage entsprechende Auskünfte. Wichtig ist, dass Altarzneimittel nicht über das
Abwasser entsorgt werden, um Belastungen des Wasserkreislaufs zu vermeiden.

Sowohl das Bundesministerium für Umwelt Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
und das Umweltbundesamt als auch das Bundesministerium für Gesundheit haben
Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Altarzneimitteln in das Internet
eingestellt. Der Koalitionsvertrag sieht darüber hinaus ausdrücklich eine
Öffentlichkeitskampagne vor, mit der auf die Gefahren einer falschen Entsorgung von
Arzneimitteln über das Abwasser hingewiesen, auf eine sachgerechte Handhabung
abgezielt und damit der Schutz der Wasserressourcen vor Chemikalieneinträgen
verbessert werden soll.

Eine Wiederveräußerung oder anderweitige erneute Abgabe von aus
Privathaushalten zurückgegebenen Arzneimitteln durch Apotheken begegnet
gravierenden Sicherheitsbedenken und kann daher grundsätzlich nicht befürwortet
werden. Gleiches gilt für eine Weitergabe solcher Arzneimittel an den Großhandel
oder Hilfsorganisationen zur Lieferung in weniger entwickelte Länder.

Die Apotheke muss für die ordnungsgemäße Beschaffenheit der von ihr
abgegebenen Arzneimittel einstehen. Bei Arzneimitteln, die aus Privathaushalten
stammen, kann die Apotheke keine Verantwortung dafür übernehmen, dass die
Arzneimittel zwischenzeitlich ordnungsgemäß gelagert und gehandhabt worden sind
und die Qualität nicht beeinträchtigt ist. Vergleichbare Bedenken bestehen auch im
Hinblick auf eine mögliche Kontamination mit Krankheitserregern.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition
der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - zu überweisen,
soweit die Notwendigkeit der besseren Aufklärung über die Entsorgung von
Altarzneimitteln angesprochen wird, und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen.

Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung
- dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit - als Material zu überweisen, wurde
mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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