Região: Alemanha

Asylbewerberleistungsgesetz - Sachleistungen statt Bargeld

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
271 Apoiador 271 em Alemanha

A petição não foi aceite.

271 Apoiador 271 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

23/07/2016 04:22

Pet 3-18-11-2174-025572Asylbewerberleistungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

worden ist.

Begründung

Der Petent setzt sich dafür ein, dass Asylbewerber/Flüchtlinge keine Zahlungen mehr

erhalten, sondern lediglich Sachleistungen (Essen direkt oder Gutscheine für

Lebensmittel).

Der Petent geht davon aus, dass voraussichtlich wesentlich weniger Flüchtlinge aus

den so genannten „sicheren Ländern“ in die Europäische Union einreisen würden,

wenn sie lediglich Sachleistungen erhielten. Dies würde zu einer wesentlichen

Entlastung der Flüchtlingsproblematik führen und bewirken, dass nur noch Menschen

in die EU einreisten, die das auch tatsächlich nötig hätten.

Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 56 Diskussionsbeiträge

und 271 Mitzeichnungen eingegangen. Die Diskussion wurde kontrovers geführt.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

u. a. unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte

folgendermaßen zusammenfassen:

Die Forderung des Petenten betrifft die Leistungen des

Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylblG). Der vom Petenten vorgeschlagenen

Änderung wurde in wesentlichen Teilen mit dem

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz Rechnung getragen. Das Gesetz ist am

24. Oktober 2015 in Kraft getreten.

Aufgrund dieser Änderung in § 3 AsylblG werden die notwendigen persönlichen

Bedürfnisse des täglichen Lebens (z. B. für Verkehrsmittel, Kommunikation, Freizeit

und Kultur) zukünftig während der Erstaufnahmezeit durch Sachleistungen oder



Wertgutscheine gedeckt (wie ÖPNV-Ticket, Handykarten, Büchergutscheine), soweit

dies mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand möglich ist. Bisher waren für diese

Leistungen nur Geldleistungen vorgesehen. Der notwendige Bedarf an Ernährung,

Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und

Verbrauchsgüter des Haushalts wurde in Erstaufnahmeeinrichtungen auch bisher

bereits ausschließlich durch Sachleistungen gewährt.

Auch bei der Folgeunterbringung in Sammelunterkünften können jetzt Sachleistungen

statt Geldleistungen gewährt werden, soweit es nach den Umständen möglich ist.

Mit der Neuregelung durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz soll einseitigen

Migrationsanreizen und auch Anreizen für Schlepper entgegengetreten werden.

Angesichts der bereits bestehenden Neuregelung sieht der Petitionsausschuss das

Anliegen des Petenten zu großen Teilen umgesetzt und empfiehlt daher, das

Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden

ist.

Begründung (PDF)


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