Περιοχή: Γερμανία

Asylrecht - Beschleunigtes und transparentes Antragsverfahren für Asylbewerber

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
62 Υποστηρικτικό 62 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

62 Υποστηρικτικό 62 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

29/08/2017, 4:20 μ.μ.

Pet 1-18-06-265-025435Asylrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Der Petent begehrt mit der Eingabe den vollständigen Abschluss des
Antragsverfahrens von Asylbewerbern innerhalb von drei Monaten durch den Ausbau
und die Erweiterung der vorhandenen personellen Strukturen. Bis zu dieser
Zielerreichung solle das norwegische 48-Stunden-Verfahren Anwendung finden.
Zur Begründung führt der Petent aus, dass die durchschnittliche Bearbeitung eines
Asylantrages 5,4 Monate betrage, wobei die Zeit vom Erstkontakt (Meldung des
Asylbewerbers) bis zur Antragstellung überhaupt noch nicht berücksichtigt sei.
Deshalb sei die Beseitigung der personellen, räumlichen und technischen Engpässe
bei den zuständigen Stellen zwingend erforderlich, um die derzeitigen
Asylantragsverfahren zu bewältigen und zügig und effektiv bearbeiten zu können.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt. Die
Petition wurde von 116 Mitzeichnern online unterstützt. Außerdem gingen
56 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe den Innenausschuss nach § 109 Abs. 1
Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags um Stellungnahme gebeten,
da die Petition einen Gegenstand der Beratung in diesem Ausschuss betraf.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich u. a. unter Einbeziehung der
seitens des zuständigen Fachausschusses angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Jeder Mensch, der politisch verfolgt ist oder vor Bürgerkrieg fliehen muss, hat in
Deutschland das Recht auf Asyl oder auf Anerkennung als Bürgerkriegsflüchtling. Der
erhebliche Anstieg der Asylbewerberzahlen stellt alle Beteiligten derzeit vor sehr große
Herausforderungen.
Zur Gewährung eines effektiven Grundrechtsschutzes muss allen Asylbewerbern ein
vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Deutschland, mindestens so lange gewährt
werden, bis über ihren Antrag entschieden worden ist: Entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben erfolgt grundsätzlich in jedem Asylverfahren durch das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine einzelfallbezogene Prüfung der individuellen
Fluchtgründe.
Jedoch ermöglicht das jüngst verabschiedete Asylpaket II die Durchführung von
beschleunigten Verfahren bei Asylbewerbern aus Ländern mit hohen Zugängen und
schlechten Bleibeperspektiven.
Das Asylpaket II bestimmt Gruppen von Asylbewerbern, bei denen das beschleunigte
Verfahren angewendet werden kann: Dazu gehören Asylbewerber aus sicheren
Herkunftsstaaten, Folgeantragsteller sowie Asylbewerber, die beim Asylverfahren
nicht mitwirken. Dies wird beispielsweise angenommen, wenn sie über ihre Identität
täuschen oder die Abnahme von Fingerabdrücken verweigern.
Die zeitlichen Abläufe werden so weit gestrafft, dass das Asylverfahren innerhalb einer
Woche durchgeführt werden kann. Falls Flüchtlinge gegen eine Ablehnung ihres
Asylantrages Rechtsmittel einlegen wollen, soll dieses juristische Verfahren innerhalb
von zwei Wochen abgeschlossen sein.
Das für bestimmte Gruppen von Asylbewerbern vorgesehene beschleunigte
Asylverfahren soll in Außenstellen des BAMF stattfinden, die besonderen
Aufnahmeeinrichtungen zugeordnet sind.
Für die Dauer des beschleunigten Verfahrens muss der Asylbewerber in der
Aufnahmeeinrichtung wohnen. Die Person erhält nur dann Leistungen, wenn die
Aufnahme in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung erfolgt ist und die verschärfte
Residenzpflicht eingehalten wird.
Das Gesetz sieht vor, dass die neuen Aufnahmeeinrichtungen für das komplette
Asylverfahren zuständig sein sollen. Auch Abschiebungen können direkt aus der
Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen.

Zur Umsetzung werden zusätzliche Stellen geschaffen und Strukturen eingerichtet, um
die Durchsetzung der beschleunigten Verfahren zielführend zu gewährleisten.
Gemäß der neu geschaffenen gesetzlichen Regelungen wird die Verfahrensdauer von
der Antragstellung bis zur endgültigen Entscheidung über diesen Antrag drastisch
reduziert, sodass die Verfahrensdauer insgesamt vom Erstkontakt bis zur endgültigen
behördlichen Entscheidung damit weitestgehend den Forderungen des Petenten
entspricht.
Vor dem Hintergrund der erst vor kurzem stattgefundenen intensiven
parlamentarischen Beratungen und Entscheidungen vermag sich der Ausschuss nicht
für eine weitere Gesetzesänderung im Sinne des Petenten auszusprechen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen des
Petenten teilweise entsprochen worden ist.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, das
Petitionsverfahren abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


Βοήθεια για την ενίσχυση της συμμετοχής των πολιτών. Θέλουμε, να ακούσουμε τα αιτήματα σας παραμένοντας ανεξάρτητοι.

Προωθήστε τώρα