Regiune: Germania

Asylrecht - Mehr finanzielle Unterstützung für Flüchtlinge/Asylbewerber durch den Bund für die Bundesländer

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Deutschen Bundestag
143 143 in Germania

Petiția este respinsă.

143 143 in Germania

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  1. A început 2015
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

25.07.2017, 04:22

Pet 1-18-06-265-022731Asylrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass angesichts der steigenden Ausgaben für
Flüchtlinge die Bundesländer finanziell vom Bund unterstützt werden.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 143 Mitzeichnungen und
387 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
angeführten Aspekte gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen geltend gemacht, mit der
Zunahme der Flüchtlingszahlen in Berlin würden auch die Ausgaben des Landes
entsprechend ansteigen. Die bisher zugesagten Bundesleistungen für Berlin lagen im
Jahr bei rund 27,5 Mio. Euro, was ungefähr sechs Prozent der für 2016 und 2017
geschätzten Ausgaben darstelle. Die aufzubringenden Leistungen des Landes für
Flüchtlinge würden sich voraussichtlich innerhalb weniger Jahre verdoppeln. Neben
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz fielen Kosten für Unterkünfte und
Integrationsmaßnahmen sowie Bildung und Gesundheitsvorsorge an. Im
Haushaltsentwurf von Berlin für 2017 seien insgesamt 445 Mio. Euro zur Deckung der
Kosten für Flüchtlinge und Asylbewerber veranschlagt.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der Bund mit der Entlastung der Länder
und Kommunen bereits einen sehr großen Beitrag zur Finanzierung der
flüchtlingsbedingten Ausgaben leistet. Bei den im Zuge der Flüchtlingsfrage
anfallenden Aufgaben sind Bund, Länder und Kommunen an die im Grundgesetz
verankerten Zuständigkeiten gebunden. Danach liegt die grundsätzliche Zuständigkeit
für die Aufnahme und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen bei den
Ländern. Allerdings sieht auch die Bundesregierung die großen finanziellen
Herausforderungen, die im Zusammenhang mit dem drastischen Anstieg der
Asylbewerberzahlen verbunden sind. Daher leistet der Bund insgesamt einen
erheblichen, über seine Zuständigkeit weit hinausgehenden, Beitrag für
flüchtlingsbezogene Aufgaben. Für das laufende Jahr rechnet das Bundesministerium
der Finanzen mit voraussichtlichen asylbedingten Ausgaben des Bundes von rund
18,2 Mrd. Euro (ohne die noch in diesem Jahr ausstehende Spitzabrechnung zu der
mit den Ländern vereinbarten pauschalen Beteiligung des Bundes an den Kosten für
das Asylverfahren). Hiervon betragen alleine die Kosten zur Bekämpfung der
Fluchtursachen 6,3 Mrd. Euro.
Ab 2016 beteiligt sich der Bund strukturell, dauerhaft und dynamisch an den
gesamtstaatlichen Kosten, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der
Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen. Insgesamt entlastet der Bund die Länder und
Kommunen im Jahr 2016 unmittelbar um rund 6,9 Mrd. Euro. Die Länder ihrerseits
haben zugesagt, dass sie in den Fällen, in denen die Kommunen Kostenträger sind,
die vom Bund erhaltenen Mittel an die Kommunen weitergeben.
Im Jahr 2015 unterstützte der Bund die Länder und Kommunen mit 2,0 Mrd. Euro über
einen erhöhten Länderanteil an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes. Im
Jahr 2016 beteiligt sich der Bund ebenfalls im Rahmen der
Umsatzsteuerverteilung – zunächst mit einer Abschlagzahlung in Höhe von
2.948 Mrd. Euro – an den durch die Asylverfahren entstehenden Kosten der Länder
von der Registrierung bis zur Bescheiderteilung in Abhängigkeit von der Zahl der
Antragsteller im Asylverfahren und der jeweiligen Bearbeitungsdauer
beziehungsweise an den Kosten für abgelehnte Asylbewerber. Noch 2016 erfolgt
diesbezüglich eine Spitzabrechnung.
Der Bund erstattet den Ländern zudem einen Teil der Kosten für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge (350 Mio. Euro), gibt für den Ausbau von
Kinderbetreuungsmöglichkeiten seine „Einsparungen“ durch den Wegfall des
Betreuungsgeldes weiter (339 Mio. Euro) und stellt zusätzliche Entflechtungsmittel für

die soziale Wohnraumförderung in Höhe von 500 Mio. Euro bereit. Außerdem stellt er
weiterhin bundeseigene Liegenschaften mietzinsfrei zur Verfügung, übernimmt die
Herrichtungskosten und gibt Liegenschaften verbilligt ab.
Über diese umfassenden Entlastungen bei den Kosten von Ländern und Kommunen
für Flüchtlinge und Asylbewerber hinaus, haben sich der Bund und die Länder am
16. Juni 2016 auf eine vollständige Entlastung der Kommunen von den Kosten der
Unterkunft und Heizung (KdU) für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte im Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) durch den Bund für die Jahre 2016 bis 2018
verständigt. Dadurch werden die Kommunen um 400 Mio. Euro im Jahr 2016,
voraussichtlich 900 Mio. Euro für das Jahr 2017 und 1,3 Mrd. Euro für das Jahr 2018
entlastet.
Am 7. Juli 2016 haben sich der Bund und die Länder zudem darauf verständigt, dass
der Bund die Länder für die Jahre 2016, 2017 und 2018 durch eine jährliche
Integrationspauschale in Höhe von 2,0 Mrd. Euro entlastet. Zusätzlich erhalten die
Länder vom Bund im Integrationskonzept für den Wohnungsbau in Aussicht gestellte
Mittel in Höhe von jeweils 500 Mio. Euro für die Jahre 2017 und 2018 als weitere,
zusätzliche Entflechtungsmittel.
Abschließend weist der Ausschuss auch auf die Arbeit des Bund-Länder-
Koordinierungsstabs Asyl hin, der aus ständigen Vertretern der Länder und des
Bundesministeriums des Innern besteht und gemeinsame Lösungen bei akut
auftretenden Problemen, wie Registrierung, Verteilung, Unterbringung und
Versorgung der Asylsuchenden erarbeitet. Neben den ständigen Vertretern werden
Vertreter des Bundeskanzleramtes sowie der jeweils zuständigen Ressorts und
Behörden an der Zusammenarbeit beteiligt.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen hebt der Ausschuss hervor, dass sich die
Bundesregierung der finanziellen Herausforderung bewusst ist und deshalb die Länder
entlastet. Darüber hinaus optimiert sie die Zusammenarbeit von Bund und Ländern zur
Bewältigung der Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen entsprochen worden ist.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen –
als Material zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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