Região: Alemanha
Direitos civis

Auch Du kannst unsere Kinder schützen - wir fordern eine Reform des Strafgesetzbuchs!

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss & Bundesministerium für Justiz
3.179 Apoiador

O peticionário não entregou a petição.

3.179 Apoiador

O peticionário não entregou a petição.

  1. Iniciado 2019
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

29/09/2020 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


28/09/2019 14:23

Liebe Unterstützer,

zuerst entschuldige ich mich, dass eine Nachricht nach Beendigung des Sammlungszeitraums so lange auf sich warten ließ. Persönliche Gründe, auf die ich im Detail nicht eingehen möchte, sind die Ursache hierfür. Das Team von openPetition ist bereit, die Petition zu übernehmen, damit sie nun endlich erfolgreich eingereicht wird.

Ich bitte euch aufrichtig um Nachsicht und Verständnis. Ich möchte mich aus vollstem Herzen für die zum Teil wirklich großherzige und tatkräftige Unterstützung bedanken! Und ich hoffe, dass meine Initiative dennoch einen wichtigen und überfälligen Erfolg bringt!

Herzliche Grüße aus München,
Michaela Liess


20/08/2019 15:19

Liebe Mitstreiter und Unterstützer,

ich habe Rückmeldung von openPetition erhalten und alles wird wie geplant umgesetzt! Das Team unterstützt mein Vorhaben/ unser aller Anliegen und übernimmt die Einreichung - die Unterschriftenanzahl ist dafür ausreichend! (Zitat: „Wenn sie [die Petition] in den Petitionsausschuss eingereicht wird, muss sie auch behandelt werden.“)

Deswegen bitte ich euch weiterhin den Link zu teilen, über Twitter, Instagram, Facebook zu verbreiten, über WhatsApp zu verschicken - Beiträge mit Verlinkung findet Ihr jederzeit in der Facebook-Gruppe

AUCH DU KANNST UNSERE KINDER SCHÜTZEN

www.openpetition.de/petition/online/auch-du-kannst-unsere-kinder-schuetzen-wir-fordern-eine-reform-des-strafgesetzbuchs

Lasst uns herausfinden, wie viele Stimmen wir gemeinsam sammeln können!

Ich wünsche euch einen schönen Tag!
Liebe Grüße,

Michaela Ließ


20/08/2019 00:16

Liebe Unterstützer,

nachdem ich das Team von openPetition um Unterstützung bei der Einreichung dieser Petition gebeten habe (Die Antwort steht noch aus!), habe ich einige Stunden später festgestellt, dass als Adressat der Petitionsausschuss des Bundestages ergänzt wurde und die Anzahl der Unterschriften, die für die Übergabe benötigt werden, auf 3000 Stück heraufgesetzt wurde. Ich hoffe, das klärt sich morgen durch eine Antwort von openPetition auf, ich habe dem Team direkt erneut geschrieben. Sollte es kein Missverständnis sein, benötigen wir weitere (aktuell) 570 Unterschriften für die Einreichung der Petition.

‼️So kurz vor dem Ziel weigere ich mich aufzustecken, das schaffe ich allerdings nur MIT EUCH‼️

Durch mein Engagement und dem einiger aktiver Unterstützer konnte ich bislang durchschnittlich 30 Unterschriften am Tag gewinnen. Das wird für die verbleibenden Tage so nicht mehr reichen.

❌Wenn jeder, der bislang unterschrieben hat nur 3 Unterschriften akquirieren kann, erreichen wir unser Ziel trotz erschwerter Bedingungen gut!❌

Sobald ich Antwort von openPetition erhalte, gebe ich euch umgehend Bescheid und halte euch auf dem Laufenden!

‼️Bitte teilt den Link zur Petition auf Facebook, schickt ihn über WhatsApp in eure Gruppen (Kindergarten, Schule, Freunde und so weiter), wer bei Instagram oder Twitter ist, erreicht vielleicht Leute, an die ich überhaupt nicht ran komme‼️

www.openpetition.de/petition/online/auch-du-kannst-unsere-kinder-schuetzen-wir-fordern-eine-reform-des-strafgesetzbuchs

Es geht um eine wichtige Neuerung im Strafgesetzbuch - HELFEN WIR FÜR DIESES ZIEL ZUSAMMEN????????????????!!

Ich danke jedem, der sich weiterhin mit mir engagiert! Selbstverständlich danke ich auch allen, die mit Ihrer Unterschrift bereits einen Beitrag geleistet haben!

Schöne Grüße an mit aus München -

Michaela Ließ


20/08/2019 00:12

Liebe Unterstützer,

nachdem ich das Team von openPetition um Unterstützung bei der Einreichung dieser Petition gebeten habe (Die Antwort steht noch aus!), habe ich einige Stunden später festgestellt, dass als Adressat der Petitionsausschuss des Bundestages ergänzt wurde und die Anzahl der Unterschriften, die für die Übergabe benötigt werden, auf 3000 Stück heraufgesetzt wurde. Ich hoffe, das klärt sich morgen durch eine Antwort von openPetition auf, ich habe dem Team direkt erneut geschrieben. Sollte es kein Missverständnis sein, benötigen wir weitere (aktuell) 570 Unterschriften für die Einreichung der Petition.

‼️So kurz vor dem Ziel weigere ich mich aufzustecken, das schaffe ich allerdings nur MIT EUCH‼️

Durch mein Engagement und dem einiger aktiver Unterstützer konnte ich bislang durchschnittlich 30 Unterschriften am Tag gewinnen. Das wird für die verbleibenden Tage so nicht mehr reichen.

❌Wenn jeder, der bislang unterschrieben hat nur 3 Unterschriften akquirieren kann, erreichen wir unser Ziel trotz erschwerter Bedingungen gut!❌

Sobald ich Antwort von openPetition erhalte, gebe ich euch umgehend Bescheid und halte euch auf dem Laufenden!

‼️Bitte teilt den Link zur Petition auf Facebook, schickt ihn über WhatsApp in eure Gruppen (Kindergarten, Schule, Freunde und so weiter), wer bei Instagram oder Twitter ist, erreicht vielleicht Leute, an die ich überhaupt nicht ran komme‼️

Es geht um eine wichtige Neuerung im Strafgesetzbuch - HELFEN WIR FÜR DIESES ZIEL ZUSAMMEN????????????????!!

Ich danke jedem, der sich weiterhin mit mir engagiert! Selbstverständlich danke ich auch allen, die mit Ihrer Unterschrift bereits einen Beitrag geleistet haben!

Schöne Grüße an mit aus München -

Michaela Ließ


20/07/2019 04:15

-/-

Hier findet Ihr eine weitere Petition, die die Abschaffung der Verjährungsfrist fordert in Fällen von sexuellem Missbrauch an Kindern - Markus Diegmann leistet Unglaubliches: sein Engagement geht nun seit über zwei Jahren und verdient jede Unterstützung! Da sein Anliegen sich mit meinem überschneidet, bitte ich Euch auch hier um eine Unterschrift:

www.change.org/p/abschaffung-der-verjährungsfrist-bei-sexuellem-missbrauch-an-kindern-keinetatohnekonsequenz?fbclid=IwAR14-lpmb_mmgL1h-Y6uw6vA7SpNGwkThwCfLNLJT-_Y3FGZfSViQ7j5eik

-/-

Hier noch ein Beitrag den ich kürzlich gepostet hab zum Ausschneiden und Teilen. In dem Audiobeitrag vom WDR5 wird die Notwendigkeit an Maßnahmen außerhalb der Petition deutlich:

Unfassbar, wie rückständig Deutschland mit Opfern sexualisierter Gewalt umgeht: KEIN Beratungsanspruch (d.h. Therapie ist kein Recht!) für schwer traumatisierte Menschen, keine 5 (!!!) Fachberatungsstellen für männliche Opfer sexueller Gewalt in der Kindheit und ein Beratungsstellennetz, das gerade für Kinder und Jugendliche zum Teil schlicht nicht erreichbar ist. Keine Förderung und Zuschüsse für diese unersetzliche Arbeit, die fast ausschließlich von eigenständigen Vereinen wie Zartbitter e.V. usw. geleistet wird.

www.google.de/amp/s/www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-neugier-genuegt-das-feature/audio-missbrauch-wenn-hilfe-zu-weit-weg-ist-100.amp

Da ist freilich eine Gesetzesänderung nur ein kleines Schräubchen, das gedreht werden kann; umso wichtiger, keine einzige Maßnahme auszulassen:

www.openpetition.de/petition/online/auch-du-kannst-unsere-kinder-schuetzen-wir-fordern-eine-reform-des-strafgesetzbuchs

‼️Bitte unterschreibt und teilt den Link -
jede Stimme zählt‼️

-/-

Hier der Link zu meinem Interview mit Minema-Kampfsportschulbesitzer und Petitionsunterstützer Michael Neumayr:
m.facebook.com/story.php?story_fbid=1074226949433846&id=155485107974706&anchor_composer=false

-/-

Hier der Link zum Blogbeitrag von tollabéa:
www.tollabea.de/bei-sexuellem-missbrauch-von-kindern-geht-ein-schrei-durchs-land-und-dann-passiert-nichts-eine-mutter-will-das-aendern-helft-ihr/?fbclid=IwAR0LFVkfQ-_-ybLvYj4bppk6WepRsBH6QwpXtxzJO41lXm0IzBEWEcyHGhA

-/-

Wen ich schon angeschrieben habe um Unterstützung bei der Verbreitung zu erhalten:
(Mit Antwort auf meine Anfrage, Absage:)
WorldVision, Save-Me-Online, Gegen-Missbrauch-e.V., Amyna e.V., Radio Antenne Bayern, Sänger Andi Weiß

(Absage, keine Antwort auf meine Anfrage:)
Zartbitter e.V., kobra e.V., Aktiv-gegen-Kindesmissbrauch, Dornrose, Lichtweg, Augen-auf-e.V., laut-gegen-Missbrauch e.V., die Facebook-Seiten „Mein Leben als Missbrauchsopfer“ und „Lebenslänglich PSST - wenn nachts der Papa kommt“, „Müttermagazin“, „Echte Mamas“, „Netmoms“, Dunkelziffer e.V. Mr.&Mrs.Panda

(Zusage und Unterstützung:)
Kampfsportschule Minema/ Michael Neumayr, FreshMind - Publishing/ Melissa Neumayr, Verein-gegen-Missbrauch e.V./ Karin Steinherr, RadioGong96.3 (durfte zumindest einmal einen Besucherbeitrag auf FB veröffentlichen), tollabéa - Blog auf Facebook, Sängerin Morgaine, Gruppe Aktiv-gegen-sexuellen-Missbrauch-an-Kindern

(Antwort auf Anfrage ausstehend:)
Tour41 e.V.

Das war viel Information, nochmals von Herzen ein riesiges Dankeschön aus München! Nur durch Eure Unterstützung kann diese Petition einen Beitrag zum Schutz unserer Kinder möglich machen!

Ein schönes Wochenende wünscht euch
Michaela Ließ


20/07/2019 04:10

Liebe Mitstreiter gegen sexuellen Missbrauch an Kindern,

zuerst möchte ich mich bei euch allen herzlichst bedanken, für eure Beteiligung durch Unterschrift und bei allen, die den Link bereitwillig geteilt haben!

Wie geht es jetzt weiter? Nachdem der Sammelzeitraum noch über einen Monat (bis zum 27.8.) läuft, möchte ich noch so viele Unterschriften wie möglich sammeln. Je mehr ihre Stimme für diese Forderung geben, desto höher die Wirkungskraft bei der Übergabe dieser Petition! Wenn jeder, von uns 2005 nur 10 Unterschriften akquiriert, wären wir schon bei über 20‘000 Unterschriften - 10 ist nicht viel für jeden von uns, was meint ihr?

ICH BITTE EUCH ALLE DESWEGEN:

‼️Auf Facebook gibt es eine Gruppe zur Petition: AUCH DU KANNST UNSERE KINDER SCHÜTZEN
Dort veröffentliche ich so oft es geht zum Thema passende Beiträge und Meldungen mit Verlinkung zur Petition zum Teilen. Ihr seid herzlich eingeladen ihr beizutreten‼️

‼️Teilt den Link - am Besten in regelmäßigen Abständen‼️

‼️Auf Instagram bin ich nicht aktiv - wer dort ist, könnte die Petition auch dort bewerben‼️

‼️Verbreitet den Link per WhatsApp und/ oder E-Mail. Es braucht gelegentlich 1-2 Erinnerungen im Freundes- und Familienkreis für die Unterschrift‼️

‼️ Auf dieser Seite hier von openPetition.de gibt es einen Link, über den Unterschriftenlisten ausgedruckt werden können. Mit Ihnen ist es möglich, Unterschriften von Hand zu sammeln, z. B. von Unterstützern, die keinen Internetzugang haben. Die Bögen werden ausgefüllt, eingescannt und mitgezählt‼️
www.openpetition.de/pdf/unterschriftenformular/auch-du-kannst-unsere-kinder-schuetzen-wir-fordern-eine-reform-des-strafgesetzbuchs

‼️Wer in einer Arztpraxis, Apotheke, Autowerkstatt usw. mit Wartebereich arbeitet und ein Plakat mit QR-Code zum unterschreiben während der Wartezeit aufhängen darf - bitte schreibt mir kurz! Ich lasse aktuell auf eigene Kosten Flyer und Plakate drücken und sende euch Poster & Flyer oder die Printdatei (sobald fertiggestellt) zum ausdrucken und aufhängen‼️Alternativ gibt es auf OpenPetition.de Abrisszettel mit QR-Code und kurzem Link zur Petition‼️
www.openpetition.de/pdf/abrisszettel/auch-du-kannst-unsere-kinder-schuetzen-wir-fordern-eine-reform-des-strafgesetzbuchs

‼️In eurer Familie oder Freundeskreis habt Ihr Zugang zur Presse und würdet einen Kontakt herstellen? Bitte meldet euch bei mir, um zu besprechen ob die Petition über diesen Kanal bekannt gemacht werden könnte‼️

‼️ Wenn ihr noch Vorschläge habt, wie die Petition bekannt gemacht und weitere Unterschriften gesammelt werden, meldet euch gerne‼️

Wenn wir weiterhin so viele wie möglich aus unserem Bekanntenkreis und Familien mobilisieren, können wir gemeinsam etwas bewegen.
(Es folgen Hintergrundinformationen, wer noch Näheres erfahren möchte.)


31/05/2019 14:46

Liebe Unterstützer meiner Petition,

zunächst danke ich jedem Einzelnen, der bislang unterschrieben hat, von ganzem Herzen für die Unterstützung!

Ich habe eine Gruppe auf Facebook eingerichtet, die öffentlich ist und den Zweck erfüllen soll, Sie - soweit Sie beitreten wollen - über die Entwicklung, die Arbeit im Hintergrund und Teilerfolge zu informieren. Sie heißt:

AUCH DU KANNST UNSERE KINDER SCHÜTZEN

und jeder kann Ihr beitreten. Ich freue mich, wenn auch hierfür reges Interesse besteht.

Noch eine weitere, wichtige Information:
Aufgrund vielfacher Anfrage habe ich die Petition um einen ebenso wichtigen Punkt erweitert, nämlich im Hinblick auf die Verjährungsfristen (§78 StGB).
Da ein Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch mit den Folgen sein Leben lang zu kämpfen hat, steht es nicht in Relation, dass ein Strafverfahren aufgrund von Verjährung nicht mehr eröffnet werden kann - ich hoffe, Sie stimmen mir alle zu und ich verliere dadurch keine Unterschriften.

Und noch eine Bitte:
247 Unterschriften in 3 Tagen ist enorm (nochmals vielen Dank!) - aber es könnten so viele mehr sein! Ich bin mir absolut sicher, dass beinahe jeder die Inhalte und Forderungen als zutreffend und berechtigt ansieht. Dennoch haben auch aus meinem Freundes- und Bekanntenkreis noch wenig unterschrieben. Bitte helfen Sie mir, hieraus etwas Großes zu machen, das im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags nicht ignoriert werden kann. Wenn jeder, der der gleichen Auffassung ist, wie wir, auch unterschreibt, wird diese Petition zum Erfolg führen!
Oder wie schon Johann Wolfgang von Goethe sagte: "Erfolg hat drei Buchstaben: TUN."

In diesem Sinn wünsche ich Ihnen allen einen guten Start ins Wochenende!
Herzliche Grüße -

Michaela Ließ


31/05/2019 14:29

Auf vielfache Rückmeldung hin habe ich auch den §78 StGB zur Verjährung von Straftaten mit auf genommen. Ich gehe davon aus, dass die, die diese Petition bislang unterschrieben und unterstützt haben, das wie ich als Zugewinn ansehen und hoffe auf Verständnis und Zustimmung.


Neuer Petitionstext: Uns Eltern beschäftigt diese Frage laufend: wie kann ich mein Kind vor sexueller Gewalt schützen? Kann ich das überhaupt? Die Antwort lautet leider „Nein“, denn es gibt keinen 100%-igen Schutz.
**Was kann ich also als Mutter, Vater, Lehrkraft, Erzieher/-in, usw. dazu beitragen, ein Kind vor sexuellem Missbrauch zu schützen?**
Es gibt wirklich tolle Kinderbücher, ein vielfältiges Angebot vielfältige Angebote für Selbstverteidigungskurse, fachkundige Ratgeber, kompetente Präventionsseminare, eine Vielzahl an Elternblogs die sich immer wieder zunehmend mit diesem Thema beschäftigen und Tipps geben; Und es gibt Gesetze!
**Gesetze, die unsere Kinder schützen sollen. Gesetze, deren Strafmaß seit 1975 nicht mehr verändert wurden. Gesetze, die eine Verjährung trotz lebenslanger Schädigung erlauben. Wir können also vieles tun. Aber nicht alles - und hier benötigen wir, liebe Politiker, IHRE Unterstützung, IHR Engagement und nicht zuletzt speziell IHR Handeln!**
Wieviel hat sich seit 1975 in der Kindeserziehung verändert? Wie weitreichend sind die Folgen eines erlittenen sexuellen Missbrauchs in der Kindheit, wieviele Erkenntnisse dazu gibt es seit 1975? Ein Strafmaß aus einer Zeit in der körperliche Bestrafung in der Erziehung von Kindern noch legitim war, soll unsere Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen (Vgl. wikipedia zu „Körperstrafe“).
„Körperstrafe“). Eine zulässige Verjährung, bei der eine Aufarbeitung im Erwachsenenalter der Opfer rechtlich ohne Konsequenz bleibt.
**Fakt ist:**
- Das Strafmaß bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen liegt zwischen 3 Monaten (!) bis zu 3 Jahren (Paragraph 174, (§174, StGB).
- Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird mit 6 Monaten bis 10 Jahren geahndet (Paragraph 176, (§176, StGB). Dabei heißt es: „In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr zu erkennen.“ Was muss ein Kind erleiden, damit der Täter „nicht unter einem Jahr“ inhaftiert wird?
- WENN der Täter innerhalb der letzten 5 Jahre wegen einer solchen Tat rechtskräftig verurteilt worden ist, [DANN] wird der Täter bei schwerem sexuellem Missbrauch nicht unter 1 Jahr (!!) bestraft (Paragraph 176a, (§176a, Absatz 1, StGB).
- Nicht unter 2 Jahren Strafmaß sind zu erwarten, wenn
(Paragraph 176a, (§176a, Absatz 2, StGB:)
O „der Täter den Beischlaf vollzieht“
O „die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird“
O „wenn der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder eine erhebliche Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt“
(Persönliche Anmerkung: uns Eltern fällt das Lesen, die Vorstellung und das Verständnis dieser Zeilen schwer, denn nach heutigen Erkenntnissen ist von einer derartigen Schädigung des Opfers in jedem Fall auszugehen!)
Und wieder die Frage: Was muss ein Kind erleiden, damit die Mindeststrafe von gerade 2 Jahren verhängt würde? Bei „minderschweren Fällen“ liegt das Strafmaß für schweren sexuellen Missbrauch zwischen 3 Monaten (!!) und 5 Jahren und für vollzogenen Beischlaf oder mehreren Tätern oder Gefährdung der Gesundheit/ Schädigung der körperlichen und seelischen Entwicklung zwischen 1 (!!) bis 10 Jahren. (Paragraph 176a, (§176a, Absatz 4, StGB)
**Wieder lautet die Frage: Welche Tat muss ein unschuldiges Kind erleiden, damit der Täter noch solche Milde erfährt?**
Für sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge wird der Täter „nicht unter 10 Jahre“ oder lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft (Paragraph 176b, (§176b, StGB).
Dafür muss jedoch erst ein Kind sein Leben lassen auf grausamste Weise.
Gemäß §78 StGB (Verjährungsfrist) bleibt es den Opfern im schlimmsten Fall sogar vorbehalten, bei nachträglicher Anzeige, ihrem Schänder die vorgesehene Strafe als geringen Ausgleich für die zugefügten körperlichen und seelischen Schmerzen zuzuführen.
Diese Paragraphen 78, 174, 176, 176a und 176b des Strafgesetzbuchs haben Gültigkeit seit 1975 den 1970er Jahren und wurden seither jeweils nur teilweise 2008 und 2015 reformiert. Das Strafmaß und die Verjährung blieb und entstammt einer Zeit in der Vergewaltigung und Kindesmissbrauch beinahe noch ein Kavaliersdelikt waren.
**Darum fordern wir Sie, liebe Politiker, auf, eine Gesetzesreform der Paragraphen 78, 174, 176, 176a und 176b StGB umzusetzen, die das Strafmaß von sexuellem Missbrauch von Kindern zum Schutz Minderjähriger in Relation setzt zum Schaden, den Kinder durch sexuellen Missbrauch erleiden.**
erleiden und eine Strafverfolgung ohne zeitliche Begrenzung ermöglicht.**
Wir fordern für Täter, die im Mindesten zumindest die seelische Gesundheit von Kindern zerstören eine zeitlich unbegrenzt mögliche, gerechte Strafe und ein Strafmaß, das hoch genug ist zum Schutz dieser schutzbedürftigen Menschen Schutzbedürftigen beizutragen. Bedenken Sie, liebe Politiker, dass auch die Kinder in Ihrem Haushalt, Familien- und Bekanntenkreis diesen Schutz brauchen und verdienen!
Wir fordern von Ihnen als Eltern und mit-/ verantwortliche Erwachsene Ihre Unterstützung auf Gesetzesebene zum Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch, die derzeit noch nur unzureichend besteht!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 246


29/05/2019 17:57

Rechtschreibfehler


Neuer Petitionstext: Uns Eltern beschäftigt diese Frage laufend: wie kann ich mein Kind vor sexueller Gewalt schützen? Kann ich das überhaupt? Die Antwort lautet leider „Nein“, denn es gibt keinen 100%-igen Schutz.
**Was kann ich also als Mutter, Vater, Lehrkraft, Erzieher/-in, usw. dazu beitragen, ein Kind vor sexuellem Missbrauch zu schützen?**
Es gibt wirklich tolle Kinderbücher, ein vielfältiges Angebot für Selbstverteidigungskurse, fachkundige Ratgeber, kompetente Präventionsseminare, eine Vielzahl an Elternblogs die sich immer wieder mit diesem Thema beschäftigen und Tipps geben; Und es gibt Gesetze!
**Gesetze, die unsere Kinder schützen sollen. Gesetze, deren Strafmaß seit 1975 nicht mehr verändert wurden. Wir können also vieles tun. Aber nicht alles - und hier benötigen wir, liebe Politiker, IHRE Unterstützung, IHR Engagement und nicht zuletzt IHR Handeln!**
Wieviel hat sich seit 1975 in der Kindeserziehung verändert? Wie weitreichend sind die Folgen eines erlittenen sexuellen Missbrauchs in der Kindheit, wieviele Erkenntnisse dazu gibt es seit 1975? Ein Strafmaß aus einer Zeit in der körperliche Bestrafung in der Erziehung von Kindern noch legitim war, soll unsere Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen (Vgl. wikipedia zu „Körperstrafe“).
**Fakt ist:**
- Das Strafmaß bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen liegt zwischen 3 Monaten (!) bis zu 3 Jahren (Paragraph 174, StGB).
- Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird mit 6 Monaten bis 10 Jahren geahndet (Paragraph 176, StGB). Dabei heißt es: „In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr zu erkennen.“ Was muss ein Kind erleiden, damit der Täter „nicht unter einem Jahr“ inhaftiert wird?
- WENN der Täter innerhalb der letzten 5 Jahre wegen einer solchen Tat rechtskräftig verurteilt worden ist, [DANN] wird der Täter bei schwerem sexuellem Missbrauch nicht unter 1 Jahr (!!) bestraft (Paragraph 176a, Absatz 1, StGB).
- Nicht unter 2 Jahren Strafmaß sind zu erwarten, wenn
(Paragraph 176a, Absatz 2, StGB:)
O „der Täter den Beischlaf vollzieht“
O „die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird“
O „wenn der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder eine erhebliche Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt“
(Persönliche Anmerkung: uns Eltern fällt das Lesen, die Vorstellung und das Verständnis dieser Zeilen schwer, denn nach heutigen Erkenntnissen ist von einer derartigen Schädigung des Opfers in jedem Fall auszugehen!)
Und wieder die Frage: Was muss ein Kind erleiden, damit die Mindeststrafe von gerade 2 Jahren verhängt würde? Bei „minderschweren Fällen“ liegt das Strafmaß für schweren sexuellen Missbrauch zwischen 3 Monaten (!!) und 5 Jahren und für vollzogenen Beischlaf oder mehreren Tätern oder Gefährdung der Gesundheit/ Schädigung der körperlichen und seelischen Entwicklung zwischen 1 (!!) bis 10 Jahren. (Paragraph 176a, Absatz 4, StGB)
**Wieder lautet die Frage: Welche Tat muss ein unschuldiges Kind erleiden, damit der Täter noch solche Milde erfährt?**
Für sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge wird der Täter „nicht unter 10 Jahre“ oder lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft (Paragraph 176b, StGB).
Dafür muss jedoch erst ein Kind sein Leben lassen auf grausamste Weise.
Diese Paragraphen 174, 176, 176a und 176b des Strafgesetzbuchs haben Gültigkeit seit 1975 und wurden nur teilweise 2008 und 2015 reformiert. Das Strafmaß blieb und entstammt einer Zeit in der Vergewaltigung und Kindesmissbrauch beinahe noch ein Kavaliersdelikt waren.
**Darum fordern wir Sie, liebe Politiker, auf, eine Gesetzesreform der Paragraphen 174, 176, 176a und 176b StGB umzusetzen, die das Strafmaß von sexuellem Missbrauch von Kindern zum Schutz Minderjähriger in Relation setzt zum Schaden, den Kinder durch sexuellen Missbrauch erleiden.**
Wir fordern für Täter, die im Mindesten die seelische Gesundheit von Kindern zerstören eine gerechte Strafe und ein Strafmaß, das hoch genug ist zum Schutz dieser schutzbedürftigen Menschen beizutragen. Bedenken Sie, liebe Politiker, dass auch die Kinder in Ihrem Haushalt, Familien- und Bekanntenkreis diesen Schutz brauchen und verdienen!
Wir fordern von Ihnen als Eltern und mit-/ verabtwortliche verantwortliche Erwachsene Ihre Unterstützung auf Gesetzesebene zum Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch, die derzeit nur unzureichend besteht!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 126


Ajude a fortalecer a participação cívica. Queremos que as suas preocupações sejam ouvidas, permanecendo independentes.

Apoiar agora