Aufenthaltserlaubnis für G. T.

Requerente não público
A petição é dirigida a
Landtag
1.702 Apoiador

O peticionário não entregou a petição.

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  1. Iniciado 2014
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

12/10/2018 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


20/01/2014 12:07

Ein Name entfernt.
Neue Begründung: G. wurde in seiner Heimat Kamerun politisch verfolgt und gefoltert. 2011 erreichte er Deutschland. Sein Asylantrag wurde nun abgelehnt (s.u.). Die Klage gegen den Bescheid ist noch nicht entschieden. Doch kann er in der Zwischenzeit nach Kamerun abgeschoben werden, wo er eine erneute Inhaftierung in den lebensbedrohlichen Gefängnissen und Folter befürchtet. Aus Sicherheitsgründen verwenden wir an dieser Stelle nur die Initialen.

In Deutschland hat sich G. beeindruckend schnell integriert. Er hat sofort am Sprachkurs in seiner Gemeinschaftsunterkunft in Mannheim teilgenommen und kann schon erstaunlich gut Deutsch. Ueber die Klinik, in der er wegen seiner posttraumatischen Belastungsstörung in Behandlung war, erhielt er die Möglichkeit, im Theresienkrankenhaus in einem Krankenhaus in Mannheim ein Praktikum zu machen. Das entspricht nicht seiner Ausbildung in Marketing und Buchhaltung. Aber er wollte unbedingt arbeiten, etwas Sinnvolles tun, außerhalb der Unterkunft Menschen kennen lernen und sein Deutsch verbessern.

Zunächst wurde er in der Bettenabteilung zur Reinigung der Betten eingesetzt. Doch schnell wurde er versetzt und kam in direkten Kontakt mit den Patienten. Das Krankenhaus war sehr zufrieden mit ihm, das bestätigen seine Zeugnisse. Deshalb wurde sein Vertrag mehrmals verlängert. Bisher hat er 8 Monate, wohlgemerkt unentgeltlich, im Krankenhaus gearbeitet. Sobald er eine Aufenthaltserlaubnis hat, kann er dort ein bezahltes Jahrespraktikum als Pflegehelfer anfangen. Danach hat er sehr gute Chancen, einen Ausbildungsplatz in der Pflege zu bekommen.

Über eine Kollegin lernte er eine Familie kennen, die Hilfe bei der Pflege eines todkranken Angehörigen brauchte. Die Witwe des verstorbenen Mannes lobte G.s Engagement und sagt über ihn, dass er "alles sehr gut“ gemacht hat und „absolut korrekt“ ist. „Ein Gewinn für jedes Pflegeunternehmen.“

G. hat sich in Mannheim ein stabiles soziales Umfeld mit vielen Freunden aufgebaut. Seit seiner Ankunft dort ist er in der Hochschulgruppe der Menschenrechtsorganisation Amnesty International aktiv. Weil er selbst Opfer von Verfolgung war, möchte er sich für die Menschenrechte auf der Welt einsetzen. Auch hat er sich in ein Theaterprojekt in Frankfurt eingebracht.

G. ist ein offener, intelligenter, zuverlässiger und ehrgeiziger Mensch, der hart daran gearbeitet hat, sich in Mannheim ein neues Leben aufzubauen. Wir haben nicht den geringsten Zweifel daran, dass er bestens integriert und finanziell eigenständig hier leben wird, wenn ihm das durch eine Aufenthaltserlaubnis ermöglicht wird.

Angesichts der Tatsache, dass Deutschland Pflegekräfte aus dem Ausland anwirbt und G. eindeutig für diese Arbeit Interesse und Talent zeigt, halten wir es für sinnvoll und wichtig, einem bereits integrierten, gut deutschsprechenden und motivierten Berufsanwärter eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

Hintergrund:

G. musste 2008 seine Heimat und damit seine Frau und drei kleinen Kinder verlassen. In Kamerun hatte er ein gutes Leben, arbeitete selbständig als Berater für Unternehmen und seine Frau als Universitätsdozentin für Geschichte. Er ist nicht aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland gekommen. Im Gegenteil bedeutete seine Flucht einen wirtschaftlichen Abstieg und eine enorme Belastung für die ganze Familie. Es bricht ihm das Herz, dass seine Kinder ihn eines Tages vergessen könnten, aber zurück kann er nicht.

2008 nahm er als Aktivist einer Oppositionspartei an einer Demonstration teil und wurde dafür verhaftet und gefoltert. Zwei seiner Bekannten wurden erschossen. Auf abenteuerliche Weise konnte er beim Transport zum Gericht fliehen und erreichte schließlich Zypern. Dort wurden seine Asylgründe nicht ernsthaft angehört (s. gravierende Maengel im zyprischen Asylsystem www.frsh.de/fileadmin/schlepper/schl_65_66/s65-66_54-56.pdf). 2011 floh er weiter nach Deutschland. Das Bundesamt hat sich leider einfach auf die Entscheidung in Zypern berufen.


16/01/2014 13:42

Orthographie
Neuer Titel: Aufenthaltserlaubnis fuer für G. T. Neue Begründung: G. wurde in seiner Heimat Kamerun politisch verfolgt und gefoltert. 2011 erreichte er Deutschland. Sein Asylantrag wurde nun abgelehnt (s.u.). Die Klage gegen den Bescheid ist noch nicht entschieden. Doch kann er in der Zwischenzeit nach Kamerun abgeschoben werden, wo er eine erneute Inhaftierung in den lebensbedrohlichen Gefaengnissen Gefängnissen und Folter befuerchtet. befürchtet. Aus Sicherheitsgruenden Sicherheitsgründen verwenden wir an dieser Stelle nur die Initialen.

In Deutschland hat sich G. beeindruckend schnell integriert. Er hat sofort am Sprachkurs in seiner Gemeinschaftsunterkunft in Mannheim teilgenommen und kann schon erstaunlich gut Deutsch. Ueber die Klinik, in der er wegen seiner posttraumatischen Belastungsstoerung Belastungsstörung in Behandlung war, erhielt er die Moeglichkeit, Möglichkeit, im Theresienkrankenhaus in Mannheim ein Praktikum zu machen. Das entspricht nicht seiner Ausbildung in Marketing und Buchhaltung. Aber er wollte unbedingt arbeiten, etwas Sinnvolles tun, ausserhalb außerhalb der Unterkunft Menschen kennenlernen kennen lernen und sein Deutsch verbessern.

Zunaechst Zunächst wurde er in der Bettenabteilung zur Reinigung der Betten eingesetzt. Doch schnell wurde er versetzt und kam in direkten Kontakt mit den Patienten. Das Krankenhaus war sehr zufrieden mit ihm, das bestaetigen bestätigen seine Zeugnisse. Deshalb wurde sein Vertrag mehrmals verlaengert. verlängert. Bisher hat er 8 Monate, wohlgemerkt unentgeltlich, im Krankenhaus gearbeitet. Sobald er eine Aufenthaltserlaubnis hat, kann er dort ein bezahltes Jahrespraktikum als Pflegehelfer anfangen. Danach hat er sehr gute Chancen, einen Ausbildungsplatz in der Pflege zu bekommen.

Ueber Über eine Kollegin lernte er eine Familie kennen, die Hilfe bei der Pflege eines todkranken Angehoerigen Angehörigen brauchte. Die Witwe des verstorbenen Mannes lobte G.s Engagement und sagt ueber über ihn, dass er "alles sehr gut“ gemacht hat und „absolut korrekt“ ist. „Ein Gewinn fuer für jedes Pflegeunternehmen.“

G. hat sich in Mannheim ein stabiles soziales Umfeld mit vielen Freunden aufgebaut. Seit seiner Ankunft dort ist er in der Hochschulgruppe der Menschenrechtsorganisation Amnesty International aktiv. Weil er selbst Opfer von Verfolgung war, moechte möchte er sich fuer für die Menschenrechte auf der Welt einsetzen. Auch hat er sich in ein Theaterprojekt in Frankfurt eingebracht.

G. ist ein offener, intelligenter, zuverlaessiger zuverlässiger und ehrgeiziger Mensch, der hart daran gearbeitet hat, sich in Mannheim ein neues Leben aufzubauen. Wir haben nicht den geringsten Zweifel daran, dass er bestens integriert und finanziell eigenstaendig eigenständig hier leben wird, wenn ihm das durch eine Aufenthaltserlaubnis ermoeglicht ermöglicht wird.

Angesichts der Tatsache, dass Deutschland Pflegekraefte Pflegekräfte aus dem Ausland anwirbt und G. eindeutig fuer für diese Arbeit Interesse und Talent zeigt, halten wir es fuer für sinnvoll und wichtig, einem bereits integrierten, gut deutschsprechenden und motivierten Berufsanwaerter Berufsanwärter eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

Hintergrund:

G. musste 2008 seine Heimat und damit seine Frau und drei kleinen Kinder verlassen. In Kamerun hatte er ein gutes Leben, arbeitete selbstaendig selbständig als Berater fuer für Unternehmen und seine Frau als Universitaetsdozentin fuer Universitätsdozentin für Geschichte. Er ist nicht aus wirtschaftlichen Gruenden Gründen nach Deutschland gekommen. Im Gegenteil bedeutete seine Flucht einen wirtschaftlichen Abstieg und eine enorme Belastung für die ganze Familie. Es bricht ihm das Herz, dass seine Kinder ihn eines Tages vergessen koennten, könnten, aber zurueck zurück kann er nicht.

2008 nahm er als Aktivist einer Oppositionspartei an einer Demonstration teil und wurde dafuer dafür verhaftet und gefoltert. Zwei seiner Bekannten wurden erschossen. Auf abenteuerliche Weise konnte er beim Transport zum Gericht fliehen und erreichte schliesslich schließlich Zypern. Dort wurden seine Asylgruende Asylgründe nicht ernsthaft angehoert angehört (s. gravierende Maengel im zyprischen Asylsystem www.frsh.de/fileadmin/schlepper/schl_65_66/s65-66_54-56.pdf). 2011 floh er weiter nach Deutschland. Das Bundesamt hat sich leider einfach auf die Entscheidung in Zypern berufen.


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