Region: Tyskland

Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer - Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
185 Stödjande 185 i Tyskland

Petitionen har nekats

185 Stödjande 185 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2012
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2017-08-29 16:54

Pet 1-17-06-261-036925Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für diejenigen
gefordert, die ihre Rente aus Deutschland beziehen, jedoch nicht innerhalb der
Europäischen Union leben.
Zur Begründung des Anliegens führt die Petentin im Wesentlichen aus, dass viele
ehemalige Gastarbeiter ab Eintritt des Rentenalters anfangen würden, zwischen dem
ursprünglichen Heimatland und der Bundesrepublik Deutschland zu pendeln. Die
knappe Rente sei für ein Leben im ursprünglichen Heimatland ausreichend,
weswegen die Betroffenen oftmals nur noch ihre Kinder in Deutschland besuchen
kämen. Um dies zu ermöglichen, müsse auch die Einreise nach beispielsweise
einem Jahr Aufenthalt im Heimatland möglich sein. Momentan sei erforderlich, dass
Betroffene alle sechs Monate nach Deutschland einreisen müssten, um ihre
Aufenthaltsgenehmigung aufrecht zu erhalten. Zwar gäbe es einen Antrag bei der
Ausländerbehörde, der zu einem längeren Aufenthalt berechtige, allerdings fehle es
bei der Generation der Gastarbeiter oft an Sprachkenntnissen, so dass sie diese
Möglichkeit nicht wahrnehmen könnten. Die aktuelle Gesetzeslage löse bei vielen
Gastarbeiterfamilien, die hier jahrelang gearbeitet haben, Unverständnis aus.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die von der
Petentin eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses eingestellt. Sie
wurde von 185 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen 69 Diskussionsbeiträge
ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass Aufenthaltstitel in der Regel zu
bestimmten Aufenthaltszwecken unter den gesetzlichen Bestimmungen erteilt
werden. Fällt der Aufenthaltszweck später im Zusammenhang mit einer dauerhaften
Ausreise weg, etwa indem der Ausländer seinen Wohnsitz in seinen Heimatstaat
verlegt, so lässt § 51 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) den
Aufenthaltstitel von Gesetzes wegen erlöschen. Auf diese Weise wird sichergestellt,
dass einmal erteilte Aufenthaltstitel nicht zu einem späteren Zeitpunkt zweckwidrig,
etwa zur Reiseerleichterung unter Umgehung geltender Visa-Bestimmungen,
eingesetzt werden können. Des Weiteren stellt der Ausschuss fest, dass es die von
der Petentin vorgeschlagene Ausnahmeregelung bereits gibt. Sowohl die
Aufenthaltsberechtigung als auch die unbefristete Aufenthaltserlaubnis gelten nach
dem früheren Ausländergesetz unter dem Aufenthaltsgesetz als
Niederlassungserlaubnis fort. Für Inhaber einer Niederlassungserlaubnis, die sich
mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, gelten gemäß
§ 51 Abs. 2 AufenthG die oben geschilderten Erlöschensgründe nicht, wenn ihr
Lebensunterhalt gesichert ist. Diese Personen können bei der Ausländerbehörde am
Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes eine Bescheinigung beantragen, mit der
sie den Fortbestand der Niederlassungserlaubnis nachweisen können. Sollte eine
durch diese Regelung privilegierte Person die Bescheinigung bisher nicht beantragt
haben, führt das nicht zu einem Verlust von Rechten. Der Antrag kann zudem auch
nach der Ausreise gestellt werden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen der Petentin teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


Bidra till att stärka medborgarnas delaktighet. Vi vill göra din oro hörd samtidigt som vi förblir oberoende.

Donera nu