Regione: Vokietija

Aufenthaltsrecht - Ablehnung des geplanten EU-Abschiebeabkommens mit Äthiopien

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
119 119 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

119 119 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2018
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

2019-02-20 03:29

Pet 1-19-06-26-004752 Aufenthaltsrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die Bundesregierung das geplante
EU-Abschiebeabkommen mit Äthiopien (15496/17 MIGR 229 COAFR 323) im
Europäischen Parlament ablehnt und dieses nicht unterzeichnet. Ebenso wird eine
angemessenere Beurteilung von Asylverfahren gefordert sowie die Möglichkeit des
freien Zugangs zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 119 Mitzeichnungen und 59 Diskussionsbeiträge vor.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass eine
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Staat Äthiopien nicht möglich sei. Die
schlechte menschenrechtliche Lage im Land biete weder Gewähr für rechtsstaatliche
Verfahren noch für die persönliche Sicherheit von zurückgekehrten Geflüchteten. Die
erneute Ausrufung des Ausnahmezustands im Land am 16. Februar 2018, die damit
einhergehenden zusätzlichen Beschränkungen der Rechte der Zivilgesellschaft und
die generelle Unübersichtlichkeit der Entwicklungen machten eine Rückkehr nach
Äthiopien für die Geflüchteten unzumutbar. Der fehlende freie Zugang zum
Arbeitsmarkt bei lang andauernden Klageverfahren sei zudem menschenunwürdig.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass das bezeichnete Dokument, eine
Absprache zwischen der EU und Äthiopien zu Standardverfahren für die Rückkehr von
äthiopischen Staatsangehörigen, die sich illegal innerhalb der EU aufhalten, bereits
verabschiedet wurde und seit dem 5. Februar 2018 Anwendung findet. Die
Vereinbarung begründet, da sie kein völkerrechtlicher Vertrag ist, aber keine
verbindlichen Rechte und Pflichten.

Die Sicherheitslage in Äthiopien wird laufend vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) analysiert. Eine systematische Verletzung von Menschenrechten
ist derzeit nicht festzustellen. Jedoch wird in jedem Einzelfall vom BAMF geprüft, ob
die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter im Sinne des Artikel
16a Grundgesetz (GG), für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Sinne des
§ 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) oder für die Gewährung subsidiären Schutzes gemäß
§ 4 Absatz 1 AsylG vorliegen, oder ob ein Abschiebungsverbot vorliegt. Ist dies im
Einzelfall nicht der Fall, so bestehen im Grundsatz auch keine Gründe gegen eine
Rückführung.

Der Petitionsausschuss merkt darüber hinaus an, dass anerkannte Flüchtlinge bereits
unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. In 133 von 156 Bezirken der
Bundesagentur für Arbeit verzichtet diese zudem bis zum 5. August 2019 bei
Asylbewerbern und Geduldeten bei der Zustimmung zur Beschäftigung auf eine
Vorrangprüfung.

Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf. Der Ausschuss empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Der von den Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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