Région: Allemagne

Aufenthaltsrecht - Aktive und realistische Informationspolitik seitens Deutschlands gegenüber Asylsuchenden

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
173 Soutien 173 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

173 Soutien 173 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2015
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

20/06/2018 à 04:22

Pet 1-18-06-26-024862

Aufenthaltsrecht


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweisen entsprochen
worden ist.

Begründung

Der Petent fordert mit seiner Eingabe in den Herkunftsländern der Flüchtlinge
darüber zu informieren, welche Konsequenzen die Flucht nach Deutschland hat, um
unrealistischen Vorstellungen entgegenzuwirken.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass viele Flüchtlinge eine
äußerst unrealistische Vorstellung davon hätten, was der deutsche Staat vermeintlich
für sie zu leisten imstande und auch überhaupt bereit sei. Dabei seien unter den
Flüchtlingen insbesondere die Vorstellungen weit verbreitet, dass in Deutschland in
unbegrenzter Zahl Wohnungen gebaut, den Flüchtlingen Arbeit gegeben und
unbegleitete Minderjährige in Adoptivfamilien aufgenommen würden. So würde eine
relevante Anzahl von Menschen derzeit durch gezielte Fehlinformationen dazu
ermuntert, ihr Vermögen für eine Reise auf illegalem Weg nach Europa einzusetzen.
Ein Mangel an zuverlässigen Informationen über die Konsequenzen helfe dabei nur
den Schlepperbanden und Schleusern, nicht aber Flüchtenden und auch nicht den
aufnehmenden Staaten. Daher sei eine aktive Informationspolitik, insbesondere
durch Nutzung der sozialen Medien, seitens Deutschlands im Interesse aller
Beteiligten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Sie wurde von 173 Mitzeichnern online unterstützt.
Außerdem gingen 32 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zum Anliegen der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
wie folgt zusammenfassen:
Die aktuelle Flüchtlingssituation stellt die Auslandskommunikation vor neue
Herausforderungen.
Inhaltlich geht es der Bundesregierung um Aufklärung, nicht um Abschreckung. Es
geht vor allem darum, Flüchtlinge und Fluchtwillige über die Gefahren von Flucht und
irregulärer Migration sowie die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in
Deutschland zu informieren. Wichtig ist es dabei, Flüchtlinge bereits in den
Herkunfts- und Transitländern über die Foren und Instrumente zu erreichen, die sie
selbst konsultieren. Soziale Netzwerke spielen bei der Aufklärungsarbeit eine ganz
wesentliche Rolle, da sich gerade dort Fluchtwillige und Flüchtlinge vernetzen und
nach Informationen suchen.
Die Bundesregierung bedient sich bei der Auslandskommunikation in erster Linie des
engen Netzes der Auslandsvertretungen und Deutschlandzentren in den relevanten
Regionen, die Informationen in den sozialen Medien, auf Webseiten und in den
lokalen Medien bereitstellen. Diese nehmen auch die Aufgabe des Monitorings der
Medien vor Ort wahr, um aufkommende Gerüchte schnell und zielgerichtet zu
entkräften bzw. um ihnen im besten Falle zuvorzukommen.
Die Auslandsvertretungen informieren über die deutschen Rechtsregeln zum
Familiennachzug insbesondere durch die Merkblätter zur Visumsbeantragung sowie
über eine Plattform zur Beantragung des Familiennachzugs. Über Änderungen des
Asyl- und Aufenthaltsrechts informieren die Auslandsvertretungen umgehend.
Mit Blick auf Afghanistan und Pakistan werden die Auslandsvertretungen auch durch
die „Deutsche Welle“ unterstützt, die in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt
via social media in den drei Sprachen Dari, Paschtu und Urdu über die Realität in
Deutschland und auf den Fluchtrouten informiert. Das Auswärtige Amt selbst führt in
Afghanistan aktuell eine Aufklärungskampagne mit großflächigen Plakaten und
Aussagen zur Widerlegung der gängigsten Gerüchte über die Facebook-Seiten der
deutschen Auslandsvertretungen vor Ort durch.
Der Petitionsausschuss empfiehlt vor dem Hintergrund der Ausführungen daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.

Der von der Fraktion der AfD gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Auswärtigen
Amt – als Material zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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