Regiune: Germania

Aufenthaltsrecht - Automatische Anerkennung als Asylberechtigte/Stichtagsregelung für Asylverfahren

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
57 57 in Germania

Petiția este respinsă.

57 57 in Germania

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  1. A început 2015
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

11.08.2016, 04:22

Pet 1-18-06-26-017653



Aufenthaltsrecht



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Petition wird die Einführung einer Stichtagsregelung im Asylverfahren

gefordert, wonach Asylbewerber bei Nichtbeginn des Asylverfahrens zum Stichtag

automatisch als Asylberechtigte anerkannt werden.

Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages

veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 156 Mitzeichnungen und zehn

Diskussionsbeiträge vor.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass den

Asylbewerbern die langen Wartezeiten bis zu einer Entscheidung über den

Asylantrag nicht zugemutet werden könnten. Dem stünden auch humanitäre Gründe

und eine rasche Integration entgegen. Das Asylgrundrecht werde nicht ausreichend

geachtet. Die Bundesregierung reagiere auf den derzeitigen Flüchtlingszustrom nach

Deutschland hektisch und planlos. Deutschland sei ein Einwanderungsland. Es

bedürfe eines Einwanderungsgesetzes. Die Grundlage hierfür sei bereits 2001 mit

dem Bericht der vom damaligen Bundesinnenminister Otto Schily eingesetzten

Unabhängigen Kommission „Zuwanderung“ erarbeitet worden. Das damalige

Konzept hätte das Asylverfahren entlastet und gleichzeitig den Bedarf an

ausländischen Fachkräften gedeckt.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten

Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich



unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Der Ausschuss hebt hervor, dass der Entscheidung über den Asylantrag stets eine

Einzelfallprüfung zugrunde liegt. Das zuständige Bundesamt für Migration und

Flüchtlinge (Bundesamt) ist in diesem Rahmen gemäß § 24 Absatz 1 Satz 3

Asylgesetz (AsylG) verpflichtet, jeden Asylantragsteller persönlich anzuhören. Bei

der Anhörung wird dem Antragsteller Gelegenheit gegeben, die Fluchtgründe und

sein Verfolgungsschicksal darzulegen. Der Ausschuss stellt klar, dass die Anhörung

die maßgebliche Grundlage für die Entscheidung des Bundesamtes im Asylverfahren

ist.

Die mit der Petition geforderte Stichtagsregelung, nach der bei zu langer Dauer

zwischen Asylantragstellung und Entscheidung des Bundesamtes der Antragsteller

zum Stichtag automatisch als Asylberechtigter anerkannt werde, lehnt der Ausschuss

vor dem Hintergrund ab, dass nach der Stichtagsregelung auch nicht asylberechtigte

Antragsteller eine Anerkennung erlangen würden. Eine solche Regelung ginge zu

Lasten derjenigen, die tatsächlich schutzbedürftig sind, und wird daher vom

Ausschuss nicht befürwortet.

Der Ausschuss stimmt der Einschätzung zu, dass die derzeitigen Wartezeiten bei der

Bearbeitung von Asylanträgen in Folge des anhaltend hohen Zustroms von

Asylsuchenden nach Deutschland teilweise erheblich zu lang sind. Der Ausschuss

weist darauf hin, dass das Bundesamt Asylverfahren von Staatsangehörigen aus

Staaten mit einer hohen Anerkennungsquote (z. B. Syrien) aber auch von

Staatsangehörigen aus sicheren Herkunftsstaaten (z. B. Albanien, Serbien) vorrangig

bearbeitet. Aufgrund dessen kommt es bei Staatsangehörigen aus anderen Staaten

zu entsprechenden Verzögerungen.

Der Ausschuss stellt fest, dass die Bundesregierung die Problemlage erkannt hat

und organisatorische (Personalaufstockung) und gesetzgeberische Maßnahmen

ergriffen hat, um eine Verkürzung der Bearbeitungszeit beim Bundesamt zu

erreichen. Nach Auskunft des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Günther Krings, MdB, beim Bundesministerium des Innern (BMI), lag die Anzahl

der Entscheiderstellen beim Bundesamt im Jahr 2014 bei 355. Diese erhöhe sich bis

Ende 2015 auf 805. Für 2016 sei eine Erhöhung auf rund 2.000 Stellen vorgesehen

(Plenarprotokoll 18/135, abrufbar unter: www.bundestag.de).



Nach Information des Bundesamtes wurden im Juli mit dem Nachtragshaushalt 2015

1.000 neue Stellen bewilligt, die bis November 2015 bereits vergeben wurden. Dabei

hat das Bundesamt das Personal im Bereich des Asylverfahrens erheblich

aufgestockt, was unter anderem dazu führte, dass im November 2015 so viele

Asylanträge wie seit 20 Jahren nicht mehr entschieden wurden

(www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2015/20151202-november-

bilanz.html).

Der Ausschuss begrüßt diese Maßnahmen und teilt die Einschätzung des BMI,

wonach mit den ergriffenen Maßnahmen eine Verbesserung der Lage in Aussicht

gestellt wird.

Vor dem Hintergrund der Ausführungen erkennt der Petitionsausschuss derzeit

keinen darüber hinausgehenden parlamentarischen Handlungsbedarf. Die Forderung

nach einer Stichtagsregelung im Asylrecht lehnt der Ausschuss aus den genannten

Gründen ab. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem

Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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