Aufenthaltsrecht - Bearbeitung von Asylanträgen nach bestimmten Prioritäten

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Deutschen Bundestag
32 Støttende 32 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

32 Støttende 32 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet 2015
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

29.08.2017, 16:20

Pet 1-18-06-26-026135

Aufenthaltsrecht


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass Asylanträge nach Prioritäten entsprechend
bestimmter persönlicher Merkmale der Antragsteller bearbeitet werden.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 51 Mitzeichnungen und
87 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
angeführten Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Asylanträge
von alleinreisenden Frauen mit bzw. ohne Kindern sowie alleinreisenden
Minderjährigen höchste Priorität haben sollten. Mit mittlerer Priorität sollten
Asylanträge von Familien und Homosexuellen bearbeitet werden. Hierbei sollten
zudem wohlwollend geschlechtsspezifische Asylgründe berücksichtigt werden und
Asylanträge von Flüchtlingen mit Ausweispapieren vorrangig vor solchen, die über
keine Ausweise verfügten, bearbeitet werden. Geringste Priorität sollte Asylanträgen
von alleinflüchtenden Männern zukommen. Auf diese Weise würde den Menschen
geholfen, die am gefährdetsten seien und am nötigsten Hilfe bedürften.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie
folgt zusammenfassen:

Der Ausschuss weist einführend darauf hin, dass der Entscheidung des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) im Asylverfahren grundsätzlich eine
Einzelfallprüfung zugrunde liegt. Wesentliche Entscheidungsgrundlage stellt dabei die
nach § 25 Asylgesetz vorgesehene Anhörung des Asylbewerbers dar. Im Rahmen der
Anhörung hat jeder Antragsteller die Möglichkeit, seine Fluchtgründe, sein
Verfolgungsschicksal und weitere persönliche Merkmale darzulegen. Darüber hinaus
stellt der Ausschuss fest, dass bei der Entscheidung des Bundesamtes
selbstverständlich, wie von der Petentin gefordert, geschlechtsspezifische Gründe
berücksichtigt werden, soweit sie im Rahmen der Anhörung vorgetragen werden. Die
von der Petentin vorgeschlagene prioritäre Bearbeitung von Asylanträgen aufgrund
persönlicher Kriterien – alleinreisende Frauen, unbegleitete Minderjährige, Familien,
Homosexuelle und Menschen mit Ausweispapieren – hält der Ausschuss hingegen
nicht für sachgerecht.
In der Vergangenheit wurde mittels prioritärer Bearbeitung von bestimmten
Herkunftsländern die Verfahrensdauer bei einzelnen Herkunftsstaaten beeinflusst.
Eine zentrale Priorisierung von Asylverfahren wird gegenwärtig nicht mehr
vorgenommen. Durch gezielte Zuleitung durch die Bundesländer kann das Bundesamt
vor Ort bedarfsorientiert die Verfahren nach Herkunftsländern bearbeiten. Mit
Eröffnung der Ankunftszentren werden alle bestehenden Bundes- und
Landesprozesse in einem Verfahren zusammengeführt, das von der Registrierung bis
zum Bescheid alle Schritte des Asylverfahrens umfasst.
Vor der Antragstellung werden die Asylsuchenden in verschiedene Gruppen eingeteilt.
Kriterien sind dabei das Herkunftsland (Schutzquote Herkunftsland > 50 Prozent oder
sichere Herkunftsländer/Westbalkan), die zu erwartende Komplexität oder die
Reiseroute (Prüfung Dublin-Verfahren). Mittels der Aufteilung können die Verfahren
gezielter den Ankunftszentren, Außenstellen bzw. Entscheidungszentren zugewiesen
und dort zügig bearbeitet werden.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen hält der Petitionsausschuss die geltende
Rechtslage für sachgerecht. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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