Región: Alemania

Aufenthaltsrecht - Beendigung der unkontrollierten Einreise von Flüchtlingen über die Balkanroute

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
549 Apoyo 549 En. Alemania

No se aceptó la petición.

549 Apoyo 549 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

20/07/2016 4:22

Pet 1-18-06-26-025311Aufenthaltsrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Bundesregierung die derzeitige Praxis

der unkontrollierten Einreise von Flüchtlingen über die sogenannte Balkanroute sofort

beendet.

Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht

wurde, liegen dem Petitionsausschuss 549 Mitzeichnungen und

190 Diskussionsbeiträge sowie mehrere sachgleiche Eingaben vor. Sie werden einer

gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen. Es wird um Verständnis

gebeten, dass dabei nicht auf jeden Aspekt gesondert eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, das Ausmaß des

gegenwärtigen Flüchtlingszustroms sei nicht mehr verkraftbar. Durch die

Entscheidung der Bundesregierung, Flüchtlinge unkontrolliert und ohne Erfassung

nach Deutschland einreisen zu lassen, habe sich die Situation wesentlich verschärft.

Dieses Vorgehen verstoße gegen europäisches Recht und sei unvereinbar mit

Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz. Die Hoffnung der Not leidenden Menschen

hinsichtlich Unterbringung, Verpflegung und Integration könne Deutschland nicht

erfüllen. Auch gefährde die unkontrollierte Einreise die innere Sicherheit Deutschlands.

Die Entscheidung der Bundesregierung vom 13. September 2015 zur Einführung

vorübergehender Grenzkontrollen habe zu keiner wesentlichen Änderung der

Situation geführt. Sofern die Bundesregierung die unkontrollierte Einreise nicht stoppe

und die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht wieder herstelle, möge der Deutsche

Bundestag per Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit

des Handelns der Bundesregierung prüfen lassen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.



Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Der Ausschuss weist einführend auf die Bedeutung des Asylrechts in Deutschland hin.

Es wird in Deutschland nicht nur - wie in vielen anderen Staaten - auf Grundlage der

völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951

gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang.

Hinsichtlich der mit der Petition kritisierten unkontrollierten Einreise von Personen nach

Deutschland merkt der Ausschuss an, dass der Grundsatz der Kontrollfreiheit beim

Überschreiten der Schengen-Binnengrenzen gilt. Die Wiedereinführung von

Grenzkontrollen an Binnengrenzen ist als „Ultima Ratio“ an strenge Kriterien geknüpft.

Sie kommt nur bei außergewöhnlichen Umständen in Betracht, beispielsweise einer

ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder einer

Gefährdung des Funktionierens des Schengen-Raums durch anhaltend

schwerwiegende Mängel bei dem Schutz der Außengrenzen.

Die gegenwärtige Situation des hohen Flüchtlingszustroms nach Deutschland führte

zu der in der Petition dargestellten Entscheidung der Bundesregierung in Abstimmung

mit den Bundesländern wieder temporär Grenzkontrollen an den deutschen

Schengen-Binnengrenzen, schwerpunktmäßig an der deutsch-österreichischen

Grenze, einzuführen. Diese Entscheidung wurde getroffen, um zu einem geordneten

Einreiseverfahren zurückzukehren. Der Ausschuss teilt die Einschätzung des

Bundesministeriums des Innern und die mit der Petition hervorgebrachte Befürchtung,

dass ein weiterer unkontrollierter Zulauf zu einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung

und der inneren Sicherheit führen könnte. Mit den temporären Grenzkontrollen hat die

Bundesregierung nach Einschätzung des Ausschusses eine zweckdienliche

Maßnahme ergriffen.

Der Ausschuss weist ferner darauf hin, dass sich Bund und Länder im Rahmen des

Flüchtlingsgipfels am 24. September 2015 auf weitere Maßnahmen verständigt haben,

um den Flüchtlingszustrom nach Deutschland einzudämmen. Entsprechende

Maßnahmen sieht das am 24. Oktober 2015 in Kraft getretene

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vor, mit dem u. a. Vorschriften des

Asylverfahrensgesetz (Asylgesetz), Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsgesetz

und des Baugesetzes geändert wurden. Zu den Kernbotschaften der damit

verbundenen gesetzlichen Neuerungen gehören zunächst die zügige Ordnung und



Beschleunigung des Asylverfahrens sowie die Stärkung der Integration von

schutzbedürftigen Flüchtlingen durch Sprache, Arbeit und in sozialem Zusammenhalt.

Ferner findet sowohl ein Abbau von Fehlanreizen für die Zuwanderung als auch eine

konsequente Rückführung derjenigen statt, die kein Bleiberecht in Deutschland haben.

Hinsichtlich der Unterbringung wurden Rechtsregeln beseitigt, die eine zügige und

winterfeste Unterbringung der Flüchtlinge verhinderten. Darüber hinaus wurden Hilfen

des Bundes für die Länder und Kommunen geregelt, um in

Verantwortungsgemeinschaft die große Herausforderung stemmen zu können.

Zudem verweist der Ausschuss auf den vom Deutschen Bundestag am

14. Januar 2016 beschlossenen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Registrierung

und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken

(Datenaustauschverbesserungsgesetz, vgl. Bundestagsdrucksachen 18/7043 sowie

18/7258, abrufbar unter:www.bundestag.de). Dieser sieht die Einführung eines

Ankunftsnachweises vor, der von den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und den

Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgestellt werden soll.

Neben den bereits nach den geltenden Vorschriften zu speichernden

Grundpersonalien werden zusätzliche Daten, u. a. Fingerabdruckdaten, Informationen

zu durchgeführten Gesundheitsuntersuchungen sowie Daten, die für die Integration

erforderlich sind, beispielsweise Informationen zu Schulbildung, Berufsausbildung

sowie sonstigen Qualifikationen, gespeichert. Die Daten werden bereits beim ersten

Kontakt erhoben und zentral in einem Kerndatensystem gespeichert. Die Vorlage des

Ankunftsnachweises soll grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung von

Leistungen und die Stellung eines Asylantrags sein.

Der Ausschuss stellt fest, dass hierdurch die schnelle und flächendeckende

Registrierung von Personen sichergestellt wird, die derzeit als Asylsuchende,

Flüchtlinge oder unerlaubt nach Deutschland einreisen. Die Anzahl der nicht

registrierten Asyl- und Schutzsuchenden in Deutschland wird reduziert und die

Möglichkeit der Identitätstäuschung eingeschränkt. Ferner werden

Mehrfacherhebungen vermieden und die Asylverfahren können beschleunigt

bearbeitet werden. Darüber hinaus kann die gerechte Verteilung der Eingereisten auf

die Bundesländer stattfinden und Selbstzuweisungen von Asylsuchenden werden

unterbunden. Der Ausschuss begrüßt, dass damit zur weiteren Steuerung und

Ordnung der Zuwanderung und des Asylverfahrens beigetragen werden kann. Auch

trägt der Gesetzentwurf zur inneren Sicherheit bei. Die Sicherheitsbehörden können

aufgrund der Speicherung der persönlichen Daten im Kerndatensystem einen Abgleich



vornehmen und prüfen, ob terrorismusrelevante Erkenntnisse oder sonstige

schwerwiegende Sicherheitsbedenken bestehen.

Abschließend weist der Ausschuss darauf hin, dass der Gesetzentwurf zum

Datenaustauschverbesserungsgesetzes eine Evaluierungsklausel enthält, sodass die

beschlossenen Maßnahmen nach einer Anlaufzeit unter Einbeziehung externen

wissenschaftlichen Sachverstandes auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.

Mit den dargestellten Maßnahmen wurden nach Einschätzung des

Petitionsausschusses sowohl zielführende Einzelmaßnahmen als auch die rechtlichen

Rahmenbedingungen geschaffen, um die Registrierung der nach Deutschland

einreisenden Flüchtlinge bzw. Schutzsuchenden sicherzustellen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil

dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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