Región: Alemania

Aufenthaltsrecht - Beschluss von Maßnahmen zur eindeutigen Identifikation von Asylsuchenden

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
124 Apoyo 124 En. Alemania

No se aceptó la petición.

124 Apoyo 124 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

11/09/2017 13:04

Pet 1-18-06-26-034213

Aufenthaltsrecht


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Der Petent fordert eine eindeutige Identifizierung von Asylsuchenden, unabhängig
von gültigen Ausweispapieren.
Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass oft
gefälschte oder falsche Ausweisdokumente unzutreffende Identitäten etablieren
könnten. Dadurch werde die Prüfung des Asylanspruchs erschwert. Zur Beseitigung
von Sicherheitslücken in Europa und zum Schutz derer, die ein Recht auf Asyl
hätten, sei es notwendig, Mechanismen zur Feststellung der wahren Identität zu
schaffen. Die Identifizierung solle mittels Retinascan und Abnahme aller
Fingerabdrücke sichergestellt und in einer Datenbank für alle EU-Mitgliedstaaten
abrufbar gespeichert werden. Es sei gängige Praxis vieler Staaten, z. B. der USA,
eine Identifizierung mittels Retinascan und Abnahme aller zehn Fingerabdrücke
sicherzustellen. Damit wäre, nach Ansicht des Petenten, auch gewährleistet, dass
ein Sozialbetrug mit Mehrfachauszahlungen von Sozialleistungen an einen Einzelnen
unmöglich sei. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium des
Innern – (BMI) Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter anderem unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass dem Anliegen des Petenten, Daten von
Asylsuchenden, die nach Deutschland einreisen, zur besseren Identifizierung schnell
und umfassend zu erfassen, auf nationaler Ebene durch das Gesetz zur

Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und
asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz) bereits Rechnung
getragen worden ist. Asyl- und Schutzsuchende sowie Personen, die unerlaubt nach
Deutschland einreisen oder sich unerlaubt aufhalten, werden seither schneller als
zuvor, das heißt bereits beim ersten Kontakt mit den zuständigen Stellen registriert
und ihre Daten zentral gespeichert. Das Datenaustauschverbesserungsgesetz,
welches zum 5. Februar 2016 in Kraft getreten ist, sieht im Einzelnen Folgendes vor:
Die Daten zu Asyl- und Schutzsuchenden sowie unerlaubt eingereisten und
unerlaubt aufhältigen Personen werden früher, das heißt nach Möglichkeit bereits bei
dem Erstkontakt mit den Asyl- und Schutzsuchenden oder einer unerlaubt
eingereisten und unerlaubt aufhältigen Person erhoben und zentral in einem
Kerndatensystem gespeichert. Der Kreis der Behörden, die die Daten an das
Kerndatensystem übermitteln, wird auf alle zur Registrierung von Asyl- und
Schutzsuchenden oder unerlaubt eingereisten und unerlaubt aufhältigen Personen
befugte Stellen erweitert. Neben dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) sind dies vor allem Aufnahmeeinrichtungen, die mit der Kontrolle des
grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden, die
Polizeivollzugsbehörden der Länder sowie die Ausländerbehörden. Der Ausschuss
stellt weiter fest, dass für Asyl- und Schutzsuchende sowie unerlaubt eingereiste und
unerlaubt aufhältige Personen zu den bereits zuvor schon im Ausländerregister zu
speichernden Grundpersonalien zusätzliche weitere Daten gespeichert werden. Neu
hinzugekommen sind etwa die im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung
erhobenen Fingerabdruckdaten, Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern
und Jugendlichen und Elternteilen sowie Informationen zu durchgeführten
Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Bei Asyl- und Schutzsuchenden
werden zudem Informationen zu Schulbildung, Berufsausbildung sowie sonstige
Qualifikationen gespeichert werden, die für die schnelle Integration und
Arbeitsvermittlung erforderlich sind. Der Kreis der Behörden, die Daten aus dem
zentralen Kerndatensystem erhalten, ist erweitert worden. Allen öffentlichen Stellen,
die Daten aus dem Kerndatensystem für ihre Aufgabenerfüllung benötigen, werden
die erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Dies betrifft neben den
Sicherheitsbehörden insbesondere das BAMF, die Aufnahmeeinrichtungen, die
Ausländerbehörden, die Asylbewerberleistungsbehörden, die für den öffentlichen
Gesundheitsdienst zuständigen Behörden, die Jugendämter, die Bundesagentur für
Arbeit, die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen

Stellen sowie die Meldebehörden. Um Doppelregistrierungen zu verhindern, werden
nach und nach alle zur Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden befugten
Stellen mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem (sogenannte Fast-ID)
ausgerüstet. Über eine Sofortabfrage können diese Stellen damit unverzüglich
feststellen, ob zu einer Person bereits Daten vorhanden sind. Asylsuchende erhalten
zusätzlich künftig einen bundeseinheitlichen Ankunftsnachweis. Der
Ankunftsnachweis soll nicht nur den Nachweis bereits erfolgter Registrierung
erleichtern, sondern ist auch Voraussetzung für die Gewährung der vollen
Asylbewerberleistungen. Damit wird die Bereitschaft zur Registrierung seitens der
Asylsuchenden gefördert. Soweit der Petent eine EU-weite Identitätssicherung
fordert, wird auf Eurodac verwiesen. In dieser auf der Grundlage der EU-Verordnung
603/2013 (Eurodac-Verordnung) errichteten Datei werden alle zehn Fingerabdrücke
von Asylsuchenden sowie von anderen Drittstaatsangehörigen gespeichert, die
illegal die Grenze überschreiten bzw. sich illegal in den EU-Mitgliedstaaten aufhalten.
Derzeit wird ein Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Neufassung der
Eurodac-Verordnung beraten. Darüber wurde auch der Bundestag bereits
unterrichtet. Angesichts der im nationalen und europäischen Recht, z. B. in der
Eurodac-Verordnung oder bei EU-Reisedokumenten derzeit verankerten
biometrischen Identifikation anhand von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern, wäre
ein Umschwenken auf den flächendeckenden Einsatz von Retinascan mit einem
erheblichen Aufwand verbunden, ohne dass ein wesentlicher Mehrwert erbracht
würde. Zudem könnten sich dadurch auch weltweit Auswirkungen ergeben, zum
Beispiel in Bezug auf die Standards im internationalen Luftverkehr.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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