Aufenthaltsrecht - Besondere Berücksichtigung von in der Türkei lebenden syrischen Christen bei künftiger Auswahl

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
82 Unterstützende 82 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

82 Unterstützende 82 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 13:00

Pet 1-18-06-26-031122Aufenthaltsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petentin wendet sich gegen eine Diskriminierung von Christen im Rahmen der
deutschen Kontingentaufnahme für syrische Flüchtlinge seit 2013.
In der öffentlichen Petition, zu der 82 Mitzeichnungen und 16 Diskussionsbeiträge
vorliegen, wird Folgendes angeführt:
Die Petentin weist auf die Situation für Christen im Nahen Osten hin, welche sich
aufgrund systematischer Verfolgung als besonders schwierig erweise. Trotz dieser
belastenden Situation seien unter den Geflüchteten, die in Deutschland Schutz
gefunden haben, syrische Christen kaum vertreten. Die Terrororganisation IS habe die
christlichen Gemeinden in Syrien und dem Nordirak weitestgehend zerstört, doch
weder die deutsche Politik noch die evangelische Kirche Deutschlands trete für einen
besonderen Schutz dieser existentiell bedrohten Minderheiten ein.
Die prinzipielle Gleichrangigkeit von muslimischen und christlichen Flüchtlingen führe
zu einer de facto Diskriminierung der Christen innerhalb der Aufnahmeprogramme der
Bundesregierung seit 2013.
In den Lagern in Jordanien und im Libanon habe die Auswahl der Menschen für die
Kontingentaufnahme syrischer Flüchtlinge stattgefunden. Dabei seien Christen durch
muslimische UNHCR-Mitarbeiter benachteiligt worden, sodass der Anteil syrischer
Christen innerhalb der Austauschprogramme nur drei bis vier Prozent betragen habe.
Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sei dies durch die Angaben der
Religionszugehörigkeit innerhalb der Listen des UNHCR bekannt gewesen, es seien
jedoch keine Konsequenzen gezogen worden. Allein das Hilfswerk Caritas
International habe mit einem Flug ausschließlich für Christen auf die Situation reagiert.

Die Petentin beanstandet die Situation der Christen in den Lagern der Türkei, da diese
dort stark bedrängt würden.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Forderung der Petentin bereits durch die
Aufnahmen in der Vergangenheit erfüllt worden sind. Eine Diskriminierung von
Christen im Rahmen der Kontingentaufnahmen seit 2013 hat tatsächlich nicht
stattgefunden. Bereits 4.218 Geflüchtete aller christlichen Glaubensrichtungen
(insbesondere Aramäer, Katholiken, Maroniten, Orthodoxe) wurden bis heute
aufgenommen, was einem Anteil von 21,18 Prozent entspricht. Dies zeigt, dass
Christen sogar im Verhältnis zu ihrem Anteil hinsichtlich der syrischen
Flüchtlingspopulation im Nahen Osten überrepräsentiert sind. Es wurden
561 Geflüchtete anderer Religionszugehörigkeiten (insbesondere Jesiden und
Drusen) sowie 3.331 Geflüchtete ohne Religionsangabe (entspricht einem Anteil von
16,73 Prozent) aufgenommen.
Die Aussage der Petentin, die Auswahl der Menschen für die Kontingentaufnahme
syrischer Flüchtlinge habe in Lagern in Jordanien und im Libanon stattgefunden,
entspricht nicht der Sachlage. Es wurden keine Menschen aus Lagern in Jordanien
ausgewählt, sondern vielmehr ausschließlich sogenannte „Botschaftsfälle“, was
Personen betrifft, die der deutschen Botschaft bereits aufgrund (ggf. abgelehnter)
Visumanträge bekannt sind.
Zu der Darstellung der Situation in Flüchtlingslagern im Libanon lässt sich festhalten,
dass offiziell keine Flüchtlingslager im Libanon bestehen, da die libanesische
Regierung solche Lager ablehnt. Der Großteil der Flüchtlinge im Libanon lebt im
urbanen Raum, wie auch die meisten der von UNHCR betreuten Personen. Der Anteil
der Christen ist in der Tat bei den über UNHCR aus der Region des Nahen Ostens
vorgeschlagenen Fällen geringer als der Anteil der insgesamt im Rahmen der
Kontingente aufgenommenen Christen. Dies hat seine Ursache darin, dass sich
Christen in viel geringerer Zahl bei dem Hilfswerk UNHCR als Flüchtling registrieren
lassen als etwa Muslime. Christen, die noch über eigene Mittel verfügen, ziehen es
häufig vor, ihren Lebensunterhalt ohne Flüchtlingsregistrierung zu bestreiten. In
einigen Fällen werden auch kirchliche Einrichtungen aufgesucht, um Schutz zu
erhalten. Die Fallzahl der durch UNHCR vorgeschlagenen Christen lässt daher keine

Diskriminierung erkennen, sondern spiegelt die bei UNHCR registrierte
Flüchtlingspopulation wieder. Die Auswahlkriterien des UNHCR sind solche der
Vulnerabilität.
294 Personen sind 2016 bereits im Rahmen der Resettlement-Aufnahme aus der
Türkei eingereist, darunter befinden sich noch keine Christen. Letztendlich sollte noch
angemerkt werden, dass eine Aufnahme lediglich von Christen kaum den christlichen
Werten entsprechen dürfte.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sachlage im Ergebnis keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen
und die Forderung des Petenten nicht zu unterstützen. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern