Región: Alemania

Aufenthaltsrecht - Dauerhafte Aufnahme von Sinti und Roma

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
616 Apoyo 616 En. Alemania

No se aceptó la petición.

616 Apoyo 616 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:16

Pet 1-17-06-26-045861Aufenthaltsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass Angehörige der Sinti und Roma aus der
Europäischen Union und dem westlichen Balkan dauerhaft in Deutschland
aufgenommen werden.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Angehörige
der Volksgruppe der Sinti und Roma europaweit systematischer gesellschaftlicher
Ausgrenzung, Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt seien. Die Staaten würden
keinen ausreichenden Schutz gewähren. Insbesondere Deutschland habe aber
aufgrund der NS-Zeit eine besondere historische Verantwortung. Zudem seien viele
Kinder und Jugendliche unter den eingereisten Sinti und Roma, bei denen es sich
lohne in deren Ausbildung zu investieren, da sie einen großen Nutzen für die
Gesellschaft haben würden. Demzufolge müsse eine dauerhafte Integration
ermöglicht und die erforderlichen Mittel für die Integration zur Verfügung gestellt
werden. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die
eingereichten Unterlagen verwiesen. Zu der auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen 617 Mitzeichnungen und
280 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Petitionsausschuss
zunächst fest, dass die Roma in den einzelnen europäischen Staaten eine historisch

gewachsene und alteingesessene Minderheit bilden. Die Kultur und die Geschichte
der Roma sind Bestandteil der Kultur und Geschichte Europas. Hieraus erwächst die
Verpflichtung, die Kultur der Roma zu wahren und die Lebenssituation der Sinti und
Roma in Deutschland sowie in allen anderen Staaten Europas nachhaltig zu
verbessern und zu fördern. Nach Auffassung des Ausschusses stellen die
Verbesserung der allgemeinen Situation und der Integration von Sinti und Roma
sowie die Bekämpfung von Rassismus besonders wichtige Anliegen dar. Die
Situation von Sinti und Roma ist zudem Gegenstand verschiedener Anträge sowie
parlamentarischer Fragen an die Bundesregierung (vgl. u. a. Plenarprotokoll 17/120,
Drucksache 17/12008). Die entsprechenden Dokumente können unter
www.bundestag.de eingesehen werden.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Lebensbedingungen der oben
genannten Bevölkerungsgruppen in vielen Ländern Europas nach wie vor von
Diskriminierung, sozialer Benachteiligung und Antiziganismus gekennzeichnet sind.
Der Ausschuss begrüßt daher das Engagement hinsichtlich der Roma-Strategie der
Europäischen Union für eine Verbesserung der Situation der Roma gemeinsam mit
den europäischen Institutionen. Hierbei wird bewusst der Schwerpunkt auf einen
europäischen multilateralen Ansatz gelegt. Diesem liegt die grundsätzliche
Überzeugung zugrunde, dass nur mittels gemeinsamer Anstrengung aller EU-
Mitgliedstaaten, über die nationale Verantwortlichkeit der Länder für
Minderheitenschutz hinaus, eine effektive Integrationsförderung gelingen kann.
Ergänzend wird bilateral in Zusammenarbeit mit Partnerregierungen,
Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsgruppierungen die Situation
ethnischer Minderheiten thematisiert.
Die mit der Petition geforderte dauerhafte Aufnahme der Angehörigen der Sinti und
Roma und dem westlichen Balkan ist in Deutschland jedoch nicht uneingeschränkt
möglich. Eine dauerhafte Aufnahme bedarf der Erfüllung der gesetzlichen
Regelungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder des
Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG), sofern es sich bei den Betroffenen nicht um
Unionsbürger handelt. Auf Grundlage des Artikels 21 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union genießen Unionsbürger in der gesamten EU
und damit auch in Deutschland das Recht auf Freizügigkeit, wobei allerdings für
Bulgarien und Rumänien bis Ende 2013 noch bestimmte Übergangsbestimmungen
im Bereich der Arbeitsnehmerfreizügigkeit gelten. Damit erfüllt eine große Zahl der

Zuwanderer aus EU-Staaten die Voraussetzungen für die Ausübung des
europäischen Freizügigkeitsrechts.
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder die Gewährung von Asyl im Falle von
nicht-Unionsbürgern beruht hingegen auf einer Einzelfallprüfung der Behörden und
setzt voraus, dass die Antragsteller die Bedingungen für die Erteilung eines
Aufenthaltstitels nach dem AufenthG oder für die Anerkennung der
Flüchtlingseigenschaft im Sinne des AsylVfG erfüllen. Die Betroffenen Sinti und
Roma leben zwar oftmals in einer schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Lage.
Aber sie werden in aller Regel nicht politisch verfolgt im Sinne der
Genfer Flüchtlingskonvention oder des Artikels 16a Grundgesetz. Der
Petitionsausschussweist darauf hin, dass das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge in jedem Einzelfall sorgfältig prüft, ob Asylgründe, Abschiebungsverbote
oder Abschiebungshindernisse vorliegen. So ist es auch bei Asylbewerbern aus der
Volksgruppe der Sinti und Roma denkbar, dass über die allgemeinen Verhältnisse
hinaus besondere individuelle Gründe vorliegen, die eine Rückkehr deshalb
unzumutbar erscheinen lassen, weil sie mit einer konkreten Gefahr für Leib und
Leben oder die persönliche Freiheit verbunden wäre.
Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.Begründung (pdf)


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