Regiune: Germania

Aufenthaltsrecht - Direkter Transport von Flüchtlingen auf dem Luftweg aus Syrien und dem Irak

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
180 180 in Germania

Petiția este respinsă.

180 180 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2015
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

26.01.2018, 03:22

Pet 1-18-06-26-024326

Aufenthaltsrecht


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.01.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert, den direkten Transport von Flüchtlingen aus Syrien und dem Irak
auf dem Luftweg unter Mithilfe deutscher Stellen zu fördern und zu veranlassen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 180 Mitzeichnungen und 157 Diskussionsbeiträge
sowie eine weitere Eingabe vor, die in die parlamentarische Prüfung miteinbezogen
wird. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte
im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass durch diese
Maßnahme die Ausbeutung der Menschen durch Schleuser verhindert werde. Die
Erstaufnahme sowie Transitstaaten würden entlastet. Die unmenschlichen
Bedingungen auf der Flucht Richtung Deutschland würden abgewandt. Gleichzeitig
seien damit die Steuerung von Maßnahmen im Rahmen der Flüchtlingshilfe und eine
gezielte Verteilung im Bundesgebiet möglich. Eine Vorabprüfung auf mögliche
Anerkennung des Asylverfahrens könne bereits im Ausland durchgeführt werden.
Flüchtlinge könnten ihre ersparten Aufwendungen für ihre Integration in Deutschland
verwenden und müssten keine hohen Summen an Schlepper zahlen. Dadurch würde
sich auch die Akzeptanz in der Deutschen Bevölkerung erhöhen. Deutschland würde
durch dieses Hilfsprogramm weltweite Anerkennung finden.
Zudem nimmt der Petent Bezug auf die Funktionsfähigkeit der „hot spots“ an den EU-
Außengrenzen und möchte wissen, was dort im Einzelnen geprüft werde und welche
Konsequenzen sich hinsichtlich der Migrationssteuerung ergäben.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium des
Innern – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis
der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass der Bund seit Mitte des Jahres 2013 – als
Vorreiter in Europa – 20.000 syrischen Flüchtlingen im Rahmen von drei humanitären
Aufnahmeprogrammen Schutz in Deutschland gewährt und dafür viel internationale
Anerkennung erfahren hat. Nachahmer in Europa gab es jedoch wenige. Humanitäre
Kontingentaufnahmen haben in Deutschland eine jahrzehntealte Tradition – seit dem
Jahr 1956 haben immer wieder größere Kontingente von Schutzsuchenden in
ausweglosen Situationen in Deutschland Schutz gefunden. Seit vier Jahren gibt es in
Deutschland ein institutionalisiertes Resettlement-Programm, mit dem jährlich
nunmehr 800 besonders Schutzbedürftige, mit Hilfe des Flüchtlingshilfswerks der
Vereinten Nationen ausgewählte Flüchtlinge, in Deutschland dauerhaft Schutz finden.
In den Jahren 2016 und 2017 hat sich die Zahl der über Resettlement
aufzunehmenden Flüchtlinge aufgrund der Beteiligung Deutschlands an einem EU-
Piloten für insgesamt 22.504 Personen, auf jährlich 800 erhöht. Alle Resettlement
Flüchtlinge werden per Flugzeug nach Deutschland gebracht. Die Aufnahme wird
derzeit aus der Türkei und aus dem Libanon durchgeführt und betrifft vor allem
syrische Flüchtlinge. Darüber hinaus gibt es seit der zweiten Jahreshälfte 2013
Landesaufnahmeprogramme für syrische Schutzsuchende mit Verwandten in
Deutschland, im Rahmen derer bereits 22.000 Visa erteilt wurden. Auch die über
dieses Programm einreisenden Personen kommen in der Regel per Flugzeug nach
Deutschland.
In den sogenannten „hot spots“ werden die ankommenden Migranten registriert und
eine mögliche Schutzbedürftigkeit geprüft. Es wird ferner geprüft, ob sich bereits
Familienangehörige in einem EU-Staat aufhalten. In Griechenland sind fünf „hot spots“
auf Lesbos, Chios, Leros, Kos und Samos eingerichtet. Die griechischen Asylbehörden
bemühen sich um den Ausbau der Kapazitäten in Bezug auf die Erhöhung der
Registrierungszahlen und die Bearbeitung von Umsiedlungs-Anfragen sowie auch um
die Erhöhung der Aufnahmekapazitäten. Hier sind Fortschritte erkennbar. Mit Hilfe des
Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen konnten die Aufnahmekapazitäten
aktuell auf rund 48.000 Plätze erhöht werden. In Italien sind aktuell vier „hot spots“ in
Betrieb. Italien zieht die Errichtung weiterer „hot spots“ in Erwägung. Ferner sollen in
Kürze mobile „hot spots“ in den Häfen eingerichtet werden, die vor Ort die

Identifizierung und Registrierung ermöglichen. Anhand der frühen Feststellung einer
potenziellen Schutzbedürftigkeit und auch bestehender Familienverbindungen bereits
in den „hot spots“ ist eine frühe Migrationssteuerung möglich. Auf diese Weise ist eine
faire Verteilung von Schutzsuchenden innerhalb der Europäischen Union unter
Berücksichtigung der Belange der Betroffenen ebenso möglich wie die frühzeitige
Zurückweisung unberechtigter Schutzgesuche.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen. Der Ausschuss empfiehlt daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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