Region: Tyskland

Aufenthaltsrecht - Einführung einer Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
370 Stödjande 370 i Tyskland

Petitionen har nekats

370 Stödjande 370 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2015
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2017-08-29 16:20

Pet 1-18-06-26-027321

Aufenthaltsrecht


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Eingabe soll die Einführung einer Obergrenze für die Aufnahme von
Flüchtlingen erreicht werden.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen 372 Mitzeichnungen und 457 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um
Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen
eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass kein jährliches
Kontingent, sondern eine generelle Aufnahmegrenze gefordert werde, beispielsweise
3 % der deutschen Gesamtbevölkerung. Die Bewältigung der Flüchtlingssituation
könne nicht allein von Deutschland geleistet werden. Eine feste Obergrenze würde
verdeutlichen, dass Deutschland nicht unbegrenzt Hilfe leisten könne. Die Erfahrungen
anderer Länder würden zeigen, dass Integration nur bedingt möglich sei. Auch dürften
die Sorgen, finanziellen Belastungen und Ängste der deutschen Bevölkerung nicht
ignoriert werden. Mit einer Obergrenze könne eine effektive Flüchtlingshilfe
sichergestellt werden und die Interessen sowohl der deutschen Bevölkerung als auch
der Hilfesuchenden angemessen berücksichtigt werden. Daneben solle weiter an der
Bekämpfung der Fluchtursachen und einem EU-weiten Konsens bei der Bewältigung
der Flüchtlingskrise gearbeitet werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss weist darauf hin, dass bereits nach geltendem Recht, Asyl immer ein
Schutz auf Zeit darstellt. Nach Wegfall des Schutzbedarfs kann daher grundsätzlich
erwartet werden, dass die Betroffenen in ihr Herkunftsland zurückkehren.
Mit der Anerkennung als Asylberechtigte/r nach Artikel 16a GG oder der Zuerkennung
der Flüchtlingseigenschaft im Sinne von § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) oder der
Gewährung subsidiären Schutzes nach § 4 Absatz 1 AsylG ist kein dauerhaftes
Bleiberecht verbunden. Vielmehr ist gemäß § 26 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz zunächst
eine Aufenthaltserlaubnis für jeweils längstens drei Jahre zu erteilen. Zur Verlängerung
der Aufenthaltserlaubnis bzw. der Möglichkeit der Erteilung einer
Niederlassungserlaubnis bedarf es stets einer entsprechenden späteren Prüfung. Vor
dem Hintergrund eines möglicherweise dauerhaft hohen Zugangs an Asylsuchenden
ist es daher denkbar, dass zukünftig dieser Aspekt stärker berücksichtigt wird.
Die Forderung nach einer Obergrenze unterstützt der Petitionsausschuss nicht. Er
empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.

Begründung (PDF)


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